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Ju-Air-Absturz: Wer trägt die Schuld für die 20 Todesopfer?

Die schwierigste Frage beim Ju-Air-Absturz: Wer trägt die Schuld für die 20 Todesopfer?

Ein Aviatik-Experte kritisiert die Bundesanwaltschaft. Verantwortliche der Aviatik hätten weniger Verteidigungsrechte als Drogenhändler.
30.01.2021, 19:47
Andreas Maurer / ch media
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Michael Flueckiger chief investigator of the aviation sector of Swiss Transportation Safety Investigation Board, STSB, observes parts of the wreckage of the Junkers JU 52, HB-HOT, aircraft at the STSB ...
Trümmerteile werden untersucht.Bild: KEYSTONE

Im August 2018 ist das Oldtimerflugzeug «Tante Ju» beim Piz Segnas in den Boden gekracht. Die beiden Piloten, die Flugbegleiterin und die 17 Fluggäste waren auf der Stelle tot. Welche Sicherheitsmängel dazu geführt haben, ist mit der Publikation des Berichts der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) nun geklärt.

Jetzt stellt sich die nächste Frage: Wer ist juristisch dafür verantwortlich?

Eine Umfrage unter Angehörigen der Todesopfer ergibt, dass von diesen keine Klagen zu erwarten sind. Die meisten sagen, für sie sei der Fall mit der Beerdigung abgeschlossen gewesen.

Ein 75-Jähriger, der seine 72-jährige Schwester verloren hat, sagt: «Mir fehlt die Energie, um juristische Schritte zu unternehmen. Das bringt mir meine Schwester nicht zurück.» Aber für ihn sei nach der Lektüre des Sust-Berichts klar, wer bestraft werden müsste: «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist für die Aufsicht verantwortlich. Darin hat es versagt.» Das Bundesamt und die Flugfirma Ju-Air seien verbandelt: «Man kennt sich aus dem Militär und der Fliegerschule. Kein Wunder, hat die Aufsicht nicht funktioniert.»

Diese Defizite deckt der Ju-Air-Bericht auf

Video: srf/Roberto Krone

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt

Die strafrechtliche Verantwortung untersucht die Bundesanwaltschaft. Sie führt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Störung des öffentlichen Verkehrs. Sie analysiert derzeit den Sust-Bericht und wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden, wie sie mitteilt.

Das Verfahren richtet sich immer noch gegen Unbekannt. Die Bundesanwaltschaft verwendet den Bericht nun als Beweismittel, wie sie angibt. Sie hat offenbar die Untersuchung der Sust abgewartet, um mögliche Beschuldigte zu bestimmen.

Die Sust hat das Verhalten der beiden Piloten als Hauptfaktoren für den Absturz identifiziert. Sie sollen die Regeln bewusst verletzt haben, um ihren Gästen ein Spektakel zu bieten.

Philip Bärtschi, der Anwalt der Hinterbliebenen eines Piloten, sagt: «Für die Angehörigen des Captains ist es eine weitere persönliche Tragödie, dass der Verstorbene nun derart unsachlich kritisiert wird.»

Grundsätzlich sei es eine problematische Entwicklung, dass Sicherheitsberichte für die Strafverfolgung verwendet werden, sagt er. Denn dagegen gäbe es keine Rechtsmittel. Wenn die Sust Fehler mache, könne das also niemand korrigieren.

Neues Video zum Absturz der Ju-52 in Flims

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Neues Video zum Absturz der Ju-52 in Flims
Eine Augenzeugin filmte den Absturz der «Tante Ju» in Flims.
quelle: screenshot blick.ch / screenshot: blick.ch
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Schweizer Sonderweg in der Unfallanalyse

Dass Sicherheitsberichte strafrechtlich ausgewertet werden, ist eine Schweizer Besonderheit. Gemäss den europäischen Bestimmungen ist dies nicht zulässig, da diese Berichte der Prävention dienen und die Befragten deshalb offen Auskunft geben sollen. Die Schweiz hat sich mit einer Klausel von dieser Regel ausgenommen.

Daniel Affolter ist Anwalt und Präsident des Verbands der Flugzeugeigentümer und Piloten. Er sagt: «Drogenhändler haben bessere Verteidigungsrechte als Verantwortliche der Aviatik.» Damit meint er, dass Beschuldigte eines Strafverfahrens immer darauf hingewiesen werden, dass ihre Aussagen gegen sie verwendet werden könnten. In einer Sust-Untersuchung sei dies nicht der Fall.

Mit der Schuldfrage könnten sich nun die Verantwortlichen der Ju-Air und des Bundesamts für Zivilluftfahrt konfrontiert sehen. Gemäss dem Bericht haben sie so getan, als würden die allgemeinen Regeln für die Oldtimerfliegerei nicht gelten. In vielen Fällen hätten sie ein zu grosses Risiko toleriert.

Falls es zu einer Anklage kommen sollte, wäre die Beweisführung schwierig. Beim letzten grossen Flugunglück, dem Crossair-Absturz bei Bassersdorf, klagte die Bundesanwaltschaft die Verantwortlichen der Fluggesellschaft und des Bundesamts an. Ein Beweismittel war die Sicherheitsuntersuchung. Alle Angeklagten wurden mangels Beweise freigesprochen. (bzbasel.ch)

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Die Geschichte der «Tante Ju»
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Die Geschichte der «Tante Ju»
Am Piz Segnas oberhalb von Flims in Graubünden ist am 4. August 2018 ein mehrplätziges Flugzeug abgestürzt. Beim Flugzeugtyp handelt es sich um eine Junkers Ju-52, ein Oldtimer, der in den 1930er in Deutschland entwickelt und bis Anfang der 1950er Jahre gebaut wurde. (Bild: ju-air.ch)
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Die Ju-52 darf wieder fliegen
Video: srf
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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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busdriver
30.01.2021 21:27registriert Januar 2014
Nach der Lektüre des Berichts wähnt man sich irgendwo in Afrika oder Sibirien - ich hätte das in der Schweiz nie für möglich gehalten.
Gründe und Beweise für eine Anklage gibt es zur Genüge. Ich hoffe, dass die Protagonisten der Ju-Air nie wieder Gelegenheit
haben, eine leitende Stellung in einem Flugbetrieb zu übernehmen. Auch im BAZL sind wohl einige Wegbeförderungen
angesagt
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sansibar
30.01.2021 20:44registriert März 2014
Also wenn das gang und gäbe war, so zu fliegen, kann man die alleinige Schuld schon nicht auf die Piloten abwälzen... Meine Meinung 🤷‍♂️
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Gummibär
31.01.2021 11:23registriert Dezember 2016
Die dreimotorige Tante Ju bringt bei sommerlichen Temperaturen und Vollbeladung auf der Höhe des Segnespasses noch eine Steigleistung von 100-200 fp/m . Steigt ein Töff aus, so bleibt nur noch ein Sinkflug um min. Geschwindigkeit und Auftrieb aufrecht zu erhalten. Die europäische Regel 965/2012 besagt, dass deshalb gewerbliche Flüge eine Sicherheitshöhe von 2000 ft über Grund und über alle Hindernisse im Umkreis von 9,3 km einhalten müssen (Start und Landung ausgenommen) ! Nur die Piloten konnten HB-HOT entgegen allen gängiger Regeln in eine für ihr Gerät ausweglose Situation steuern.
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