Roger Schawinski erhält definitiv keine Radiokonzession für Graubünden und Glarus
Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa AG erhält keine Konzession für das Gebiet Südostschweiz – Glarus. Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hat ein Revisionsgesuch Schawinskis abgewiesen. Die Konzession bleibt bei der Südostschweiz Radio AG des Medienunternehmens Somedia. Damit verbunden sind rund drei Millionen Franken pro Jahr aus dem Gebührentopf der Medienabgabe.
Schawinski sah zunächst als Sieger aus: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sprach seinem Sender Anfang 2024 die Radiokonzession für die Südostschweiz zu. Ein Jahr später hiess das Bundesverwaltungsgericht aber eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gut und kippte damit den Entscheid der Vorinstanz.
Das Gericht kam zum Schluss, dass im Konzessionsgesuch von Schawinski «ein definiertes Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden» nicht eingehalten sei. Zu viele Praktikanten gemessen an der Zahl der Redaktoren – auf dieses Kriterium stützte sich der Richterspruch.
Schawinski kritisierte, dass da ein Selektions-, aber kein Ausschlusskriterium bei der Vergabe der Konzession herangezogen werde. Und er wandte ein, dass dem Gericht ein Fehler unterlaufen sei: Das Gericht habe irrtümlicherweise den vorgesehenen Programmleiter des Radiosenders nicht mitgezählt. Das ist Schawinski selber.
Verwaltungsgericht findet in den Akten keine Belege
Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum Schluss: Den Akten sei nicht zu entnehmen, dass im Konzessionsgesuch eindeutig ausreichend Stellen im Programmbereich angegeben seien. Es könne darum nicht gesagt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht eine in den Akten liegende Angabe falsch wahrgenommen oder übersehen habe.
Wie reagiert Roger Schawinski darauf, dass er seinen Plan für eine Radiostation in der Südostschweiz begraben muss? Er schreibt, dass drei Instanzen versagt hätten: Das Bundesamt für Kommunikation habe einen Rechenfehler gemacht, sein eigener, renommierter Anwalt habe den Fehler nicht bemerkt und nicht moniert, das Bundesverwaltungsgericht habe einen absoluten Nebenaspekt erstmalig zu einem alles entscheidenden Ausschlusskriterium gemacht.
Dieser Ablauf hinterlasse bei ihm «ein sehr, sehr schales Gefühl.» Ein «übergriffiges Medienmonopol» in einem ganzen Landesteil werde aufgrund dieser «Kaskade von Fehlentscheiden» geschützt. Schawinski meint weiter:
