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Vergewaltigung: Anklage fordert nur viereinhalb  Jahre – das Gericht sieht das ganz anders

Vergewaltigung: Anklage fordert nur viereinhalb  Jahre – das Gericht sieht das ganz anders

16.01.2019, 15:00
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Zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren hat das Kreisgericht St. Gallen einen Wirt verurteilt, der die Notlage von Frauen ausgenützt haben soll. Der Mann wurde der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, Ausnützung einer Notlage und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Über viele Wochen habe er praktisch jede Nacht Sex von ihr erzwungen, erzählte eine der Frauen.

Das Gericht ging mit seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weit über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Richterinnen und Richter beurteilten den Sachverhalt anders. Allein für die Vergewaltigung in drei Fällen legten sie eine Einsatzstrafe von sieben Jahren fest.

Hinzu kamen zwei Jahre für die sexuelle Nötigung und dreieinhalb Jahre für die Ausnützung der Notlage. Diese Gesamtstrafe von zwölfeinhalb Jahren reduzierte das Gericht um ein halbes Jahr aufgrund des Alters und des Gesundheitszustandes des Mannes. Auf eine Landesverweisung des Griechen wurde verzichtet.

Billige Arbeitskräfte

Der 68-jährige Restaurantbesitzer soll von 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa als billige Arbeitskräfte zu untersetzten Löhnen beschäftigt haben, ohne dass sie über eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung verfügten. Ihm wird vorgeworfen, er habe die wirtschaftliche Notlage ausgenutzt.

Er habe sich aggressiv verhalten, grossen psychischen Druck ausgeübt, mit Rauswurf gedroht und Löhne zurückbehalten. Zwei Frauen aus Serbien und eine Frau aus Mazedonien warfen ihm zudem vor, sie seien regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.

Von der Anklage wurde dem Mann auch vorgehalten, er habe Geldbeträge als Darlehen nach Serbien überwiesen, obwohl er wusste, dass gegen ihn Betreibungen laufen und Verlustscheine drohen. Die Verlustscheine wurden mit 48’000 Franken beziffert.

Fast jede Nacht zu Sex gezwungen

In der Befragung hatte der Beschuldigte die Vorwürfe bestritten. Vielmehr sei er ausgenutzt und sogar erpresst worden. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er die Frauen ohne Bewilligung im Restaurant habe arbeiten lassen. Die sexuellen Kontakte mit den drei Frauen seien einvernehmlich gewesen.

An der Verhandlung, die bereits letztes Jahr stattfand, waren auch die drei Frauen vorgeladen. Sie schilderten die Geschehnisse ganz anders als der Beschuldigte. Über viele Wochen habe er praktisch jede Nacht Sex von ihr erzwungen, erzählte eine der drei Frauen. Sie habe sich dabei schrecklich und verloren gefühlt. Sie habe fast Tag und Nacht für ihn gearbeitet.

Im Gerichtssaal abgeführt

Alle drei Frauen berichteten von schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in ihrer Heimat. Der Lohn reiche kaum zum Überleben. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb sie sich in der Schweiz eine Arbeit erhofft hätten. Der Beschuldigte habe ihnen einen Job versprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da das Gericht die Fluchtgefahr als gross erachtete, ordnete es Sicherheitshaft für den Wirt an. Er wurde noch im Gerichtssaal von der Polizei abgeführt. (whr/sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DocShi
16.01.2019 15:35registriert Mai 2018
Richtig so.
Bei einer Vergewaltigung wird nicht nur die Frau psychisch und physisch misshandelt sondern auch ihr familiäres Umfeld in Mitleidenschaft gezogen.
Harte Strafen sind da angebracht.

Sag ich als Mann!
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G. Samsa
16.01.2019 16:27registriert März 2017
Das klingt doch mal nach einer angemessen Strafe.
In Anbetracht des Alters kann es gut sein dass dies für den Täter Lebenslang bedeutet, was es zu hoffen gilt.
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Lörrlee
16.01.2019 16:43registriert November 2015
Wieso wurde hier auf einen Landesverweis verzichtet? Das ist ja schon grenzwertig zum Menschenhandel, oder sehe ich das etwa falsch? Und Vergewaltigung kommt dabei ja noch dazu...
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