Schweiz
Romandie

Mord an Adeline: Vernichtendes Zeugnis für Kanton Genf

Mord an Adeline: Vernichtendes Zeugnis für Kanton Genf

18.04.2018, 10:4118.04.2018, 10:52

Die PUK des Genfer Kantonsparlaments stellt dem Kanton Genf im Zusammenhang mit dem Mord an der Soziotherapeutin ein vernichtendes Zeugnis aus. Dem Resozialisierungszentrum La Pâquerette seien zu viele Freiheiten eingeräumt worden.

Das Zentrum wurde zu wenig beaufsichtigt, und es gab zu wenig Direktiven, wie aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) hervorgeht. Zudem kam es in La Pâquerette zu zahlreichen internen Konflikten. Diese ergaben sich auch aus der Organisation.

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Die Soziotherapeutin Adeline war am 12. September 2013 während eines Freigangs von einen Häftling getötet worden.Bild: KEYSTONE

Das Resozialisierungszentrum war dem Generalsekretariat der Genfer Universitätsspitälern (HUG) unterstellt. Es befand sich jedoch in einem Stockwerk der Strafanstalt Champ-Dollon, welche dem Genfer Sicherheitsdepartement angehörte.

Zentrum nach Mord geschlossen

Die Regierung griff nie in die Konflikte zwischen dem medizinischen Fachpersonal der Soziotherapie und dem Gefängnispersonal ein, welches die Sicherheit überwachte, wie der Bericht kritisiert. «Diese fehlende Schlichtung hat die Sicherheit der Anstalt verschlimmert.»

Die Soziotherapeutin Adeline war am 12. September 2013 während eines Freigangs von einen Häftling getötet worden. Der Täter war wegen zweier 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Er sass in La Pâquerette ein. Das Zentrum wurde nach dem Tötungsdelikt geschlossen und durch die modernere Anstalt Curabilis ergänzt.

Mörder von Adeline verwahrt

Knapp ein Jahr nach dem Tötungsdelikt setzte der Genfer Grosse Rat PUK ein, welche die Rolle des Kantons Genf unter die Lupe nahm. Die PUK beantragte mehrmals eine Fristerstreckung für die Publikation ihres Berichtes.

Juristisch ist der Mord an Adeline inzwischen abgeschlossen. Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den Täter Fabrice A. am 24. Mai 2017 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung. Weil weder Anklage noch Verteidigung das Urteil anfochten, wurde es Anfang Juli 2017 rechtskräftig. (whr/sda)

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