Wer kennt ihn noch, den blauen Führerschein aus Papier? Siebzehnmal gefaltet, damit er ins Portemonnaie passt, erinnerte er mitunter kaum mehr an ein amtliches Dokument.
Nun sagt der Bund den Eselsohren den Kampf an: Bis zum 1. November müssen alle Lenkerinnen und Lenker ihren blauen Papierfetzen gegen einen richtigen Führerschein eingetauscht haben – in Kreditkartenformat. Wer danach in einer Polizeikontrolle noch den alten Schein vorweist, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen.
Umtauschen kann man ihn beim Strassenverkehrsamt, vor Ort oder online.
Mit dem Zug nach London, Bratislava oder Barcelona? Klingt toll, ging bis anhin aber mit einer Odyssee durch SBB-Schalter, Telefon-Warteschlangen und abstürzende Internetseiten einher. Damit soll nun Schluss sein. Ab November können Reisende Tickets für Auslands-Zugreisen direkt in der SBB-App buchen.
Eine Krux hat die gute Nachricht allerdings: Nachtzüge sind vorläufig nicht verfügbar, wie die SBB mitteilen.
Ab November wollen der Bund und die Rinderzüchter den Rinderdurchfall endgültig ausrotten. Zwar ist die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nahezu verschwunden. Gelangt sie aber erneut in den Tierverkehr, kann sie sich stark verbreiten, zu massiven Schäden in den Tierhaltungen führen und alle bisherigen Erfolge zunichtemachen.
Um das zu verhindern, soll der intensive Tierverkehr mit einem Ampelsystem sicherer gemacht werden. Will ein Betrieb neue Tiere kaufen, kann er nachschauen, wie hoch das BVD-Risiko in der entsprechenden Tierhaltung ist und nur Tiere von Haltungen mit einer grünen BVD-Ampel nehmen.
In der Schweiz leben viele Menschen, die ein Sonderzeichen im Namen haben. Während ü oder é in Schweizer Registern selbstverständlich erfasst werden können, müssen etwa Namen mit dem slawischen Akut abgeändert werden. So wird aus einem ć ein einfaches c, was aber die Aussprache des Namens ändert. Das beanstandete SP-Nationalrat Cédric Wermuth 2016 in einer Interpellation – jetzt soll es geändert werden.
Ab dem 11. November können betroffene Personen ihre Ausweise und Zivilstandsdokumente mit korrekt geschriebenem Namen beantragen. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Sonderzeichen europäischer Sprachen in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz geführt.
Die Fernsehjournalistin Susanne Wille übernimmt am 1. November offiziell das Amt der neuen SRG-Generaldirektorin. Sie folgt auf Gilles Marchand, der seine Funktion mit Blick auf den Zeitplan der «kommenden politischen und unternehmerischen Herausforderungen der SRG» abgibt.
Die gebürtige Aargauerin ist die erste Frau an der Spitze der SRG. Die letzten vier Jahre leitete sie die Abteilung Kultur, bekannt ist sie vor allem als Moderatorin der Nachrichtensendung «10 vor 10».
Ebenfalls ab dem 11. November kann die Geburt eines Kindes auch ohne Angabe zum Geschlecht beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Allerdings nur drei Monate nach Geburt und nur dann, wenn das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt werden kann. Dafür braucht es ein entsprechendes ärztliches Zeugnis.
Nach drei Monaten muss ein Geschlecht gemeldet werden. Dann können die Eltern auch den Vornamen des Kindes ändern.
(lia)
Der freundliche Beamte hat sich gekrümmt vor lachen...