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SBB soll Passagieren bei Verspätung Entschädigung zahlen

SBB soll Passagieren bei Verspätung Entschädigung zahlen

16.11.2016, 11:2416.11.2016, 11:50
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Der Bundesrat will den Passagieren im öffentlichen Verkehr mehr Rechte geben. Bei Ausfällen oder langen Verspätungen sollen Bahn- oder Busunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen müssen.

Diese soll bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises betragen. Ab zwei Stunden Verspätung wäre eine Entschädigung von 50 Prozent fällig. Wer ein GA hat, bekommt keine Entschädigung.

Gemäss den Vorschlägen hätten die Passagiere auch die Möglichkeit, die Reise gar nicht anzutreten oder zu unterbrechen, wenn diese wegen der Verspätung sinnlos geworden ist. Wer zum Beispiel ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt verpasst, kann am Schalter den Fahrpreis zurückverlangen.

Soll die SBB bei Verspätungen zahlen?

Im geltenden Recht beschränkt sich die Haftung der Transportunternehmen auf Schäden, die unmittelbar durch das Verpassen des letzten Anschlusses entstehen. Einige Unternehmen verteilen bei Verspätungen freiwillig so genannte «Sorry-Bons». Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Mit dem vorgeschlagenen Entschädigungssystem würden in der Schweiz künftig ähnliche Regeln gelten wie in der EU. (sda)

24 Bilder aus der guten alten SBB-Zeit

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24 Bilder aus der guten alten SBB-Zeit
Am 1. Januar 1902 wurden die SBB gegründet. An diesem Tag fuhr auch der erste SBB-Zug, der eigenhändig von der SBB-Generaldirektion geführt wurde. Bis dahin wurde der Betrieb zwar im Auftrag der Bundes, aber noch in der Organisation der Privatbahnen geführt. Sukzessive wurden von 1901 bis 1909 die fünf grössten Privatbahnen verstaatlicht und in die SBB überführt. Die Männer tragen schicke Doppelreiher und posieren vor dem allerersten SBB-Zug. Er ist gerade im Bahnhof Bern eingetroffen. ... Mehr lesen
quelle: foto service sbb / str
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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HabbyHab
16.11.2016 11:43registriert Oktober 2014
Was ist mit durch Passagiere verursachte Verspätungen? Oder bei zB einem PU oder Unwettern? Weil die SBB da ja so viel beeinflussen können..
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Nick Name
16.11.2016 12:12registriert Juli 2014
Bitte nicht. Das wäre eine weitere fatale Förderung des grassierenden Klimas von (vermeintlich)Anspruchhaben-Schuldzuweisen-Fordernfordernfordern. Statt einfach schlicht mal zu leben, was da ist, und daraus Gutes zu tun. Amen. :-)

(Viel besser täte uns ... ein deutlich unpünktlicherer ÖV.)
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saendu
16.11.2016 11:37registriert November 2015
"Wer ein GA hat, bekommt keine Entschädigung."
Das nenne ich Fairness und Gleichberechtigung.
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