Der rechtskräftig verurteilte Kinderschänder William W. ist diese Woche in Olten erneut festgenommen worden. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind eröffnet. Das bestätigt Sprecher Jan Lindenpütz gegenüber dem Regionalsender Tele M1. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.
Der Mann südamerikanischer Herkunft missbrauchte 2006 ein damals achtjähriges Mädchen in einer Baubaracke in Starrkirch-Wil im Kanton Solothurn. Er war wegen fünffachen sexuellen Kindsmissbrauchs vorbestraft, war auch im Kanton Aargau straffällig geworden. 2009 wurde er zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe mit verfügter stationärer Therapie verurteilt.
Täter siegt vor BundesgerichtDas Solothurner Obergericht ordnete 2015 eine Verlängerung der stationären Therapie an, doch W. musste ein Jahr später freigelassen werden. Er hatte sich gegen die Verlängerung vor Bundesgericht gewehrt und erhielt recht.
Eine Verlängerung der Therapie ist nur zulässig, wenn sie Erfolg verspricht. Doch weil der Mann als untherapierbar galt, respektive jegliche therapeutische Massnahme verweigerte, war die Verlängerung laut Bundesgerichtsentscheid unzulässig. W. kam frei.
Gutachten attestiert RückfallgefahrEin weiteres Verfahren um nachträgliche Verwahrung wurde letztes Jahr aufgeschoben. Dies, obwohl gemäss psychiatrischem Gutachten und dem Obergerichtsentscheid vom 16. September 2016 beim Täter eine «mittelgradige bis hohe Rückfallgefahr anzunehmen» war. Im Gutachten steht aber auch, es sei «nicht zu befürchten, dass er innert kurzer Zeit rückfällig wird, sondern vielmehr anzunehmen ist, dass es mittel- bis langfristig (nach Monaten oder Jahren) zu entsprechenden Straftaten kommen könnte.» William W. wurde in Freiheit ambulant therapiert und von einer Bewährungshilfe betreut.
W. erhielt ausserdem eine Entschädigung von 52'100 Franken weil er zu lange hinter Gittern sass. Nach Verbüssung seiner fünfjährigen Strafe 2015 dauerte es bis ins Jahr 2016, ehe er frei kam. Deshalb musste ihn der Kanton entschädigen. Das Opfer hatte von der Opferhilfe eine Entschädigung von 17'300 Franken erhalten.
Zweifel an der Justiz nach Kinderschänder-Skandal: