Schweiz
Solothurn

Sechsfacher Kinderschänder von Starrkirch-Wil erneut verhaftet

Sechsfacher Kinderschänder von Starrkirch-Wil erneut verhaftet

Der Kinderschänder von Starrkirch befindet sich erneut in Polizeigewahrsam. Er soll rückfällig geworden sein. Wegen eines Behördenfehlers war er 2016 freigekommen, obwohl ihm ein Gutachten Rückfallgefahr attestierte.
23.11.2018, 17:42
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Kinderschänder William W. (Archiv)  
Kinderschänder William W. (Archiv)  Bild: TeleM1

Der rechtskräftig verurteilte Kinderschänder William W. ist diese Woche in Olten erneut festgenommen worden. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind eröffnet. Das bestätigt Sprecher Jan Lindenpütz gegenüber dem Regionalsender Tele M1. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.

Der Mann südamerikanischer Herkunft missbrauchte 2006 ein damals achtjähriges Mädchen in einer Baubaracke in Starrkirch-Wil im Kanton Solothurn. Er war wegen fünffachen sexuellen Kindsmissbrauchs vorbestraft, war auch im Kanton Aargau straffällig geworden. 2009 wurde er zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe mit verfügter stationärer Therapie verurteilt.

September 2017: Selina, die William W. 2006 sexuell missbrauchte, war fassungslos, als sie erfuhr, dass der Prozess gegen ihren Peiniger verschoben wird, wie sie gegenüber Tele M1 erklärte. Video: © TeleM1

Täter siegt vor BundesgerichtDas Solothurner Obergericht ordnete 2015 eine Verlängerung der stationären Therapie an, doch W. musste ein Jahr später freigelassen werden. Er hatte sich gegen die Verlängerung vor Bundesgericht gewehrt und erhielt recht.

Eine Verlängerung der Therapie ist nur zulässig, wenn sie Erfolg verspricht. Doch weil der Mann als untherapierbar galt, respektive jegliche therapeutische Massnahme verweigerte, war die Verlängerung laut Bundesgerichtsentscheid unzulässig. W. kam frei.

Gutachten attestiert RückfallgefahrEin weiteres Verfahren um nachträgliche Verwahrung wurde letztes Jahr aufgeschoben. Dies, obwohl gemäss psychiatrischem Gutachten und dem Obergerichtsentscheid vom 16. September 2016 beim Täter eine «mittelgradige bis hohe Rückfallgefahr anzunehmen» war. Im Gutachten steht aber auch, es sei «nicht zu befürchten, dass er innert kurzer Zeit rückfällig wird, sondern vielmehr anzunehmen ist, dass es mittel- bis langfristig (nach Monaten oder Jahren) zu entsprechenden Straftaten kommen könnte.» William W. wurde in Freiheit ambulant therapiert und von einer Bewährungshilfe betreut.

W. erhielt ausserdem eine Entschädigung von 52'100 Franken weil er zu lange hinter Gittern sass. Nach Verbüssung seiner fünfjährigen Strafe 2015 dauerte es bis ins Jahr 2016, ehe er frei kam. Deshalb musste ihn der Kanton entschädigen. Das Opfer hatte von der Opferhilfe eine Entschädigung von 17'300 Franken erhalten.

Zweifel an der Justiz nach Kinderschänder-Skandal: 

9. Januar 2018: Kinderschänder William W. erhält 50'000 Franken nach verweigerter Therapie. Wie kann unsere Justiz das vertreten? Video: © TeleM1
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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gawayn
23.11.2018 18:00registriert März 2018
Also ein verurteilter Straftäter erhält 52000 und sein Opfer 17000...

Dann wiegt offenbar das Recht des Straftäters schwerer, als das Unrecht das dem Opfer widerfahren ist?

Verzeihung. Das verstehe ich nicht....
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nödganz.klar #161
23.11.2018 17:53registriert Februar 2018
Ohne auf den Empörungszug aufzuspringen, möchte ich bemerken, dass dies sehr ungeschickt gelaufen ist.
Ein funktionierendes, geregeltes Rechtssystem hat viele Vorteile, aber auch Nachteile. Jeder hat Recht auf ein fehlerfreies Verfahren, und auch auf Entschädigung wenn er zu unrecht im Gefängnis war, dies dient uns allen. Aber, es darf nicht sein, dass Behörden- oder Verfahrensfehler zur Freilassung von offensichtlich rückfallgefährdeten Tätern führen. Der Schutz der Gesellschaft muss in diesen Fällen unbedingt gewährleistet sein.
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Miicha
23.11.2018 18:18registriert März 2014
Rückfällig... Wieder ein Kind als Opfer. Wie können wir so was zulassen?!
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