Verguckt man sich in den Sommerferien in einen streunenden Hund oder ein verwahrlostes Büsi, sollte man sich zweimal überlegen, das Tier aufzunehmen. Denn die Einfuhr in die Schweiz kann dramatisch enden.
Die Zollstelle Zürich-Flughafen hat in diesem Jahr bereits 45 Hunde und sechs Katzen wegen mangelnder Bewilligungen bei ihrer Einreise beschlagnahmt und dem Grenztierarzt übergeben – das sind knapp 20 Tiere mehr als letztes Jahr zum gleichen Zeitpunkt.
Wird ein Tier bei der Einfuhr beschlagnahmt, liegt es am Grenztierarzt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Möglicherweise muss das Tier in Quarantäne oder es sind Untersuchungen oder die Rückführung ins Heimatland nötig. Die dafür entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Tierhalter. Das Problem: Gewisse Neu-Halter sind nicht bereit, dafür aufzukommen. Damit fällen sie in manchen Fällen das Todesurteil ihres vierbeinigen Begleiters.
Miroslaw Ritschard, stellvertretender Leiter der Zollstelle Zürich-Flughafen, erklärt: «Ist das neue Herrchen oder Frauchen nicht bereit, die Kosten für die nötigen Abklärungen oder ein eventuelles Rückflugticket ins Herkunftsland zu übernehmen, entscheidet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, was mit dem Tier passiert. Eine Massnahme kann sein, dass das Tier eingeschläfert wird.»
Die Zollstelle erwartet in den kommenden Monaten eine erhöhte Anzahl von aus dem Ausland eingeführten Tieren, welche die Bedingungen für eine Einfuhr in die Schweiz nicht erfüllen: «Die Hochsaison mit den Sommer- und Herbstferien kommt ja erst» sagt Ritschard.
Stefan Kunfermann, Sprecher beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, bestätigt: «In wenigen Fällen nimmt die Tierliebe schnell ein Ende, sollte das Portemonnaie zu sehr belastet werden.» Dass Tiere aus dem Ausland euthanasiert werden, komme deshalb auch vor.
Wie viele Tiere noch am Flughafen eingeschläfert werden wird in keiner Statistik konkret erhoben. Gemäss dem Jahresbericht des Grenztierärztlichen Dienstes 2015 mussten letztes Jahr aber insgesamt 22 Tiere «zum Schutz der Schweizer Tierpopulation definitiv zurückgewiesen werden». Diese Zahl beinhaltet sowohl Rückführungen ins Heimatland wie das Einschläfern der Tiere.
Helen Sandmeier, Sprecherin Schweizer Tierschutz STS, kritisiert Touristen scharf, die aus den Ferien ein lebendiges «Mitbringsel» in die Schweiz bringen: «Man ist kein echter Tierliebhaber, wenn man ein Hund oder ein Büsi aus dem Ausland hierher bringt, sich vorher aber nicht über die Regeln informiert.»
Dass die Tiere wegen dem fehlendem Wissen und dem Geiz ihrer Herrchen eingeschläfert werde, sei «himmeltraurig». Um solche Szenarien zu verhindern, plädiert sie – wenn nicht anders möglich – für eine Übernahme der Kosten durch die Veterinärbehörden.
Welche Regeln in der Schweiz in Bezug auf die Einführung von Tieren aus dem Ausland gelten, könnte eigentlich relativ einfach auf der Internetseite des BLV überprüft werden.
So müssen die Tiere beispielsweise einen Antikörpertest absolvieren, und ein EU-anerkanntes Labor muss nachweisen, dass die sie gegen Tollwut geimpft sind. Tiere aus der EU brauchen zudem einen Heimtierpass und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ausserdem ist die Einfuhr von kupierten Hunden verboten.