Am Dienstagmorgen hat in St.Gallen der Prozess gegen ein Paar begonnen, das wegen vorsätzlicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter angeklagt ist. Im August 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kleinkindes gefunden.
Die Eltern des toten Mädchens – eine 35-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Schweizer – stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage das Kleinkind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben.
Das Kreisgericht Rorschach hat aufgrund des grossen öffentlichen Interesses die Verhandlung in den grossen Gerichtssaal des St.Galler Kantonsgerichts verlegt.
Am Dienstagvormittag befragte das Gericht den Vater des Kindes über 2,5 Stunden lang. Der 55-Jährige wollte von den Vernachlässigungen nichts gewusst haben. Er habe sich auf die Mutter des gemeinsamen Kindes verlassen. «Das Haus war immer sauber, das Kind gesund und herzig angezogen», sagt der Beschuldigte.
Das Mädchen habe viel geschlafen, sie seien mit ihr aber auch draussen gewesen. Auf die Frage des Gerichts, weshalb die Eltern nie mit dem Kind beim Arzt waren, sagte der Mann: «Ich kenne mich in Erziehungsfragen nicht aus.»
Er habe sich wohl mehr Gedanken zu seinem Hund gemacht als zu seiner Tochter, sagte der Gerichtspräsident. Der Hund habe sogar eine Unfall- und eine Krankenversicherung gehabt. «Mein Kind war mein Ein und Alles», erklärte der Beschuldigte.
Im Nachhinein sei man immer schlauer, sagte er. Er habe den Tod der Tochter noch immer nicht verarbeitet. Die Eltern leben heute immer noch zusammen im dem Haus, wo die Leiche des Kindes am 4. August 2015 gefunden wurde.
Zum Drogenkonsum wollte der Beschuldigte nichts sagen. Ihm wird vorgeworfen, drei Kilogramm Kokain bei einem Dealer gekauft zu haben. Zwei Kilogramm soll er selber konsumiert haben, ein Kilogramm seine Freundin.
Die Staatsanwaltschaft erhob im Februar 2018 beim Kreisgericht Rorschach Anklage und gab ihre Anträge bekannt. Die 35-jährige Mutter soll unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10.5 Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt werden.
Für den 55-jährigen Vater beantragt die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Jahren und eine unbedingte Geldstrafe. (sda)