Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, ist am 4. Januar im 62. Altersjahr unerwartet verstorben. Dies teilte die St.Galler Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Thomas Hansjakob habe seit 1988 die Strafverfolgung im Kanton St.Gallen geprägt, heisst es in der Mitteilung. Seit 2007 amtete er als Erster Staatsanwalt des Kantons St.Gallen. Er hinterlässt seine Ehefrau und vier Kinder.
Thomas Hansjakob habe immer wieder für andere Kantone oder für die Bundesanwaltschaft komplexe Verfahren geführt. Daneben übernahm er Lehraufträge an den Universitäten St.Gallen und Luzern. Er war auch Mitherausgeber des Kommentars zur Schweizerischen Strafprozessordnung und wurde 2017 von der Universität St.Gallen mit einem juristischen Ehrendoktorat gewürdigt.
Thomas Hansjakob engagierte sich auch politisch. Für die SP sass er im St.Galler Stadtparlament und von 2000 bis 2004 im Kantonsrat.
Zum Todesfall würden keine weiteren Auskünfte erteilt, heisst es in der Mitteilung. (sda)