Namentlich erwähnt hat der US-Präsident die Schweiz nicht. Doch Donald Trump fordert auch den Bundesrat zum Handeln auf. Mit seinem Tweet richtet er sich an alle europäischen Regierungen.
Er verlangt, dass sie in Syrien Verantwortung übernehmen. Es geht um 800 Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), die derzeit in kurdischen Gefängnissen sitzen und nach dem Abzug der US-Truppen freigelassen werden könnten.
Nun sollen die Dschihadisten in ihre Herkunftsländer zurückgebracht und vor Gericht gestellt werden. Sonst würden sie unkontrolliert in ihre Heimatstaaten zurückreisen, warnt der US-Präsident auf Twitter. Es wäre die Rückkehr einiger der gefährlichsten Menschen der Welt.
Im syrisch-irakischen Kriegsgebiet halten sich derzeit 35 Extremisten mit Schweizer Herkunft auf, die vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) überwacht werden. In den vergangenen Jahren hat der NDB 78 Dschihadisten erfasst, die aus der Schweiz nach Syrien oder in den Irak gereist sind (siehe Grafik). 16 davon sind wahrscheinlich zurückgekehrt, 27 gelten als tot. Rund ein Drittel der Dschihadreisenden besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft. Die meisten davon sind Doppelbürger.
Der Sicherheitsausschuss des Bundesrats berät seit Monaten, ob er freigelassene IS-Kämpfer mit Schweizer Pass zurückholen soll. Zum Gremium gehören Verteidigungsministerin Viola Amherd (CVP), Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) und Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP). Das Trio bereitet das Geschäft vor und bringt es in den Gesamtbundesrat.
Gemäss einer NDB-Sprecherin stellen sich bei den Schweizern, die im irakisch-syrischen Grenzgebiet inhaftiert sind oder in einem Camp festsitzen, «zahlreiche komplexe humanitäre, rechtliche und logistische Fragen». Am Montag hat der Bundesrat die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats über den aktuellen Stand informiert. Die Meinungsbildung verläuft derzeit nicht nach dem üblichen Schema. So kommt es, dass sich eine CVP-Politikerin radikaler äussert als ein SVPler.
Ida Glanzmann, Luzerner CVP-Nationalrätin und Vizepräsidentin der Kommission, wehrt sich dagegen, dass die Schweiz ihre Kämpfer heimholt: «Diese Leute haben die Schweiz freiwillig verlassen, um ihr Leben in Syrien aufs Spiel zu setzen. Warum sollten wir sie zurückholen? Es wäre verrückt, wenn wir unsere Sicherheit dafür gefährden würden.»
Sie findet, die Schweiz solle das Gegenteil tun: «Wenn diese Kämpfer Doppelbürger sind, sollten wir sie sogar daran hindern, zurück in die Schweiz zu kehren.» Dass IS-Kämpfer dann unkontrolliert zurückreisen könnten, glaubt sie nicht: «Der NDB hat sie unter Kontrolle.» Er wisse sehr genau, wo sie sich aufhalten würden.
Glanzmann sieht die Schweiz nicht in der Verantwortung, weder für die Taten von ausgereisten Extremisten noch für die Sicherheit von Frauen und Kindern, die im Kriegsgebiet festsitzen und nicht in Kämpfe verwickelt waren. Sie sagt: «Diese Leute sind für sich selber verantwortlich.» Die Haltung der CVP in dieser Frage sei klar: «Wir waren immer sehr restriktiv.» Dem US-Präsidenten erteilt sie eine Absage: «Sorry, Herr Trump, die europäischen Länder haben eigene Regierungen und können für sich selber denken.»
Werner Salzmann, Berner SVP-Nationalrat und Präsident der sicherheitspolitischen Kommission, hat hingegen Verständnis für die Forderung aus den USA. Am besten fände er es zwar, wenn Dschihadisten aus der Schweiz in jenem Staat vor Gericht gestellt und verurteilt werden, in dem sie ihre Straftaten begangen haben. Erhalten sie dafür drakonische Strafen, sei das ihr Problem.
Wenn es aber nicht möglich sei, die Dschihadisten aus der Schweiz anderswo zu verurteilen, dann müsse die Schweiz aus Sicherheitsgründen Hand bieten, sie zurückholen, in Untersuchungshaft nehmen, vor Gericht stellen und hart bestrafen: «Wenn die Kämpfer unkontrolliert freigelassen werden und danach auf der Suche nach neuen Aufgaben durch Europa ziehen, entsteht ein grösserer Schaden.»
Nicht nur Politiker, auch Sicherheitsexperten sind sich uneins. Fabien Merz vom Center for Security Studies der ETH Zürich befasst sich seit Jahren mit den Gefahren, die von Dschihad-Rückkehrern ausgehen. Für ihn ist klar: «Beide Optionen bergen Risiken.» In Syrien drohen die Schweizer IS-Kämpfer freizukommen und unterzutauchen. Holt der Bund sie zurück, führt das zu neuen Problemen. Straftaten im Kriegsgebiet lassen sich nur schwer nachweisen. Die Gerichte sind oft auf Kronzeugen angewiesen, wie Fälle aus Deutschland zeigen.
Auch Dokumente der IS-Führung oder Videos auf sozialen Plattformen wie Facebook werden von den Gerichten herangezogen. Solche Beweise sind aber oft nicht vorhanden. Schlimmstenfalls müssen die Dschihad-Rückkehrer auf freien Fuss gesetzt und unter Beobachtung gestellt werden, was wiederum viel Geld kostet.
Auch eine Verurteilung bannt die Gefahr oft nur kurz- oder mittelfristig. Unter Umständen werden die Rückkehrer im Gefängnis noch militanter oder sie radikalisieren Mithäftlinge, wie es in Frankreich der Fall war.
Merz empfiehlt deshalb neben der strafrechtlichen Verfolgung auch Resozialisierungsmassnahmen. Dänemark erwähnt er als Vorbild, wie die Reintegration von Dschihad-Rückkehrern in die Gesellschaft funktionieren könne.
Sicherheitsexperte David Schiller ist allerdings skeptisch. Er ist in Deutschland, der Schweiz und Israel als Berater für Militär und Polizei tätig. Es sei schon schwierig, gewöhnliche Kriminelle zu resozialisieren: «IS-Anhänger sind radikale Überzeugungstäter, die Rückfallquote ist deshalb enorm hoch.»
Wenn die Schweiz ihre Dschihad-Reisenden vor Gericht bringe, wisse sie aber zumindest, wo sich die Terroristen aufhielten. «Bis auf den britischen Nachrichtendienst sind die westlichen Geheimdienste nicht gut genug aufgestellt, um der Terrorgefahr zu begegnen», sagt Schiller. Das gelte auch für die Schweiz. «Wenn Trump also meint, dass freigelassene IS-Kämpfer früher oder später wieder in Europa auftauchen, kann ich nur sagen: Er hat recht.» (aargauerzeitung.ch)