In Nordsyrien sitzen Tausende Ex-Mitglieder der Terrorgruppe IS in kurdischen Lagern fest. Was soll mit ihnen geschehen? Die Debatte darüber ist neu entbrannt, seit US-Präsident Donald Trump die europäischen Staaten per Twitter aufgefordert hat, IS-Kämpfer zurückzunehmen und sie in ihren Heimatländern vor Gericht zu stellen. Andernfalls müssten die USA die Dschihadisten freilassen, droht Trump. Doch die Angelegenheit ist kompliziert. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Donald Trump twitterte von «mehr als 800 IS-Kämpfern», die in Syrien gefangen genommen worden seien. Sie sollen alle aus europäischen Staaten stammen. Andere Schätzungen gehen von bis zu 1'100 IS-Kämpfern sowie 2'000 Frauen und Kindern aus, die von kurdischen Milizen und der syrischen Opposition gefangen gehalten werden. Nach Erkenntnissen von ZEIT ONLINE sind darunter ungefähr 120 Deutsche.
The United States is asking Britain, France, Germany and other European allies to take back over 800 ISIS fighters that we captured in Syria and put them on trial. The Caliphate is ready to fall. The alternative is not a good one in that we will be forced to release them........
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) 17. Februar 2019
Dem Bundesinnenministerium zufolge sind 1'050 Personen seit 2013 aus Deutschland ins syrische und irakische Kriegsgebiet ausgereist, um sich dem IS anzuschliessen. Etwa 200 kamen ums Leben. Rund ein Drittel ist bereits nach Deutschland zurückgekehrt.
Auch in anderen Ländern wie Libyen ist der IS aktiv, 800 ausländische Kämpfer sollen allein zwischen September 2014 und Februar 2015 in das Bürgerkriegsland gekommen sein. Wie viele Europäer darunter sind, lässt sich nicht ermitteln.
Die kurdische Opposition verfügt in ihrem Gebiet in Nordsyrien weder über Gerichte noch über das nötige Geld, um den Kämpfern den Prozess zu machen. Wenn nun die USA wie angekündigt ihre Truppen aus Syrien abziehen, verändert sich das Kräfteverhältnis im Land. Die Kurden drohen in diesem Fall damit, die Gefangenen freizulassen.
Und nicht nur dort, denn der IS hat den Anspruch, sich weltweit auszubreiten. Die Kämpfer könnten neue Schläferzellen bilden – auch in Europa. Die europäischen Staaten haben ein grosses Interesse daran, das zu vermeiden.
Rein juristisch haben alle deutschen Staatsbürger im Ausland ein Rückkehrrecht – selbst wenn sie im Verdacht stehen, für den IS gekämpft zu haben. Doch die Staatsbürgerschaft muss nachgewiesen sein, in bestimmten Fällen kann das ein Problem sein. In den syrischen Kurdengebieten gibt es kein deutsches Konsulat, um unklare Fälle zu klären.
Das Problem ist nicht nur ein juristisches. Die Bundesregierung tut sich auch politisch schwer. Das wird deutlich, wenn der Bundesnachrichtendienst in Nordsyrien zwar Gefangene mit eindeutig deutscher Staatsangehörigkeit befragt, die Behörde aber keine Ausreise organisiert.
Neben dem fehlenden konsularischen Zugang zu den Inhaftierten gibt es weitere praktische Probleme. Nur gegen wenige der IS-Kämpfer liegt in Deutschland ein Haftbefehl vor. Ermittlungsverfahren gibt es kaum. In den Kriegsgebieten gibt es keine funktionierenden Ermittlungsbehörden, die Informationen bereitstellen könnten.
Doch ohne begründeten Verdacht kann man niemanden vor Gericht stellen. Viele der IS-Rückkehrer könnten in Deutschland womöglich nicht belangt werden. Die Behörden müssten sicherstellen, dass die ehemaligen Kämpfer ihre Kinder nicht radikalisieren und keine Anschläge planen. Mit ständigen Observationen wird das schnell teuer.
Gegen die Rückkehr der Kämpfer spricht auch der Anspruch einiger Länder im Nahen Osten, die begangenen Straftaten selbst juristisch zu verfolgen. Der Irak habe sein Interesse bereits geltend gemacht, sagte eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums. Doch irakische Gerichte verhängen häufig die Todesstrafe. Nach deutschem Rechtsstaatsverständnis müssten auch Dschihadisten davor bewahrt werden.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist in Deutschland strafbar, auch wenn die Organisation im Ausland operiert. Das regelt Paragraf 129b des Strafgesetzbuches.
Strafbar ist auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 macht sich jeder strafbar, der auch nur versucht, zu diesem Zweck aus Deutschland auszureisen. Das muss natürlich vor Gericht bewiesen werden.
Ein bekannter Dschihadist, dem in Deutschland der Prozess gemacht wurde, ist Nils D. aus Dinslaken. 2016 wurde er in Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen neuer Vorwürfe muss er sich jetzt wieder vor Gericht verantworten, diesmal wegen dreifachen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens.
Viele der inhaftierten Deutschen behaupten, sie hätten sich vom IS und seiner Ideologie abgewandt. Dass das in jedem Fall so stimmt, darf man bezweifeln. Das Bundesinnenministerium hat bereits angekündigt, für jeden etwaigen Rückkehrer eine «individuelle Gefährdungseinschätzung» anzufertigen.
Experten gehen davon aus, dass die Islamisten in Deutschland leichter deradikalisiert werden können als im Kriegsgebiet. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. «Es wird immer einige geben, die nicht bereit sind, sich von der Ideologie zu trennen», sagt Claudia Dantschke, Leiterin der Deradikalisierungsberatungsstelle Hayat in Berlin. «Da müssen die Sicherheitsbehörden dann einen Blick drauf haben. Aber das sind Einzelfälle.»
Wichtig sei, ob die soziale Integration gelinge, «möglichst in die Herkunftsfamilie, wenn die bereit ist, zu kooperieren», sagt Dantschke. «Die Kinder müssen in die Kita. Die kommen ja mit Mangelernährung zurück, mit frühkindlichen Schäden. Wir wissen noch nicht, wie sich das später auswirkt.» Religiöse Rückkehrer bräuchten auch in Deutschland eine «Heimstatt», möglichst in moderaten Gemeinden. «Sonst gehen die wieder in die radikalen Netzwerke. Die radikale Szene ist da, die hilft.»
Für ganz entscheidend hält Dantschke, dass die Rückkehrer ihre Taten aufarbeiten. «Warum bin ich da hingegangen, mit welchen Vorstellungen? Wie stehe ich heute dazu?» Dabei sei jeder Einzelfall anders – ein Patentrezept gebe es nicht, und der Prozess dauere. «Wir müssen in langen Zeiträumen denken.»
Mit einem Wort: ablehnend. Frankreich stuft IS-Kämpfer und ihre Frauen als Feinde ein und lehnt ihre Einreise strikt ab, Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen für Minderjährige.
«Wir ändern unsere Politik derzeit nicht», sagte Justizministerin Nicole Belloubet. Auch die britische Regierung wies Trumps Forderung zurück. Ein Sprecher von Premierministerin Theresa May erklärte, den Dschihadisten solle dort der Prozess gemacht werden, wo sie ihre Verbrechen begangen hätten.
Dänemark lehnt die Forderung des US-Präsidenten ebenfalls ab. «Es handelt sich um einige der gefährlichsten Menschen der Welt und wir sollten sie nicht zurücknehmen», sagte Michael Aastrup Jensen, der aussenpolitische Sprecher von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen. Und auch aus Österreich kam Kritik.
Mitarbeit: Yassin Musharbash. Mit Material von dpa, AFP und Reuters
Dieser Artikel wurde zuerst auf Zeit Online veröffentlicht. Watson hat eventuell Überschriften und Zwischenüberschriften verändert. Hier geht’s zum Original.