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Schweiz will weitere Dschihad-Touristen ausbürgern

Schweiz will weitere Dschihad-Touristen ausbürgern

06.04.2018, 12:2706.04.2018, 12:46
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Reisebewegungen von Schweizer Dschihad-Touristen nach Syrien, Irak, Afghanistan und Somalia.
Reisebewegungen von Schweizer Dschihad-Touristen nach Syrien, Irak, Afghanistan und Somalia.Bild: screenshot/ndb

Zwei Jahre ist es her, seit das Staatssekretariat für Migration SEM ein erstes Ausbürgerungsverfahren gegen einen mutmasslichen Schweizer Dschihadisten in die Wege leitet. Der italienisch-schweizerische Doppelbürger war laut Medienberichten 2015  nach Syrien gereist, um sich dem «Islamischen Staat» anzuschliessen. 

Nun hat das SEM bekannt gegeben, dass weitere Verfahren zur Ausbürgerung hängig sind. Wie eine Sprecherin gegenüber SRF sagte, werden aktuell «weniger als fünf» Verfahren zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts geführt.

In welchen Ländern sich die betreffenden Personen aufhielten und über welche andere Staatsbürgerschaft sie verfügen, gibt das SEM aus Datenschutzgründen nicht bekannt. SEM-Sprecherin Katrin Schmitter bestätigte aber gegenüber watson, dass sich die betreffenden Personen allesamt dem «IS» angeschlossen haben oder hatten.

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Nach Angaben des Nachrichtendienstes des Bundes wurden seit 2001 insgesamt 70 bestätigte und 23 unbestätigte Reisen von sogenannten Dschihad-Touristen festgestellt. Darunter sind 19 Doppelbürger. Die Schweiz kann nur Personen ausbürgern, die über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen.

Wirbel um Ausbürgerungsfall

Der Fall des italienisch-schweizerischen Doppelbürgers Christian I. hatte 2016 für viel Aufsehen gesorgt. Rechtsexperten bemängelten damals die mangelhaften juristischen Grundlagen, die auf einer Notverordnung des Bundesrats aus dem zweiten Weltkrieg beruhten. Juristische Abklärungen des Bundes ergaben, dass die gesetzlichen Vorgaben im Fall des italienisch-schweizerischen Doppelbürgers tatsächlich zu wenig klar definiert waren. Der Bund reagierte mit einer Konkretisierung der entsprechenden Artikel im Rahmen einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes BüG.

Als Voraussetzung wird neu unter anderem verlangt, dass die Person vorgängig rechtskräftig verurteilt worden ist. Überdies muss auch die zuständige Behörde des Heimatkantons dem Entzug zustimmen, wie Sprecherin Schmitter ausführt.

Das Verfahren gegen Christian I. wurde mittlerweile eingestellt. Er kam vermutlich in Syrien ums Leben.

(wst)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dorfne
06.04.2018 12:44registriert Februar 2017
Bis diese "Ausgebürgerten" sich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte emporrekuriert haben, sind sie längst an Altersschwäche gestorben.
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