Schweiz
Thurgau

Entlassung nach «Arschloch»-Beschimpfung des Chefs ist unzulässig

Streit mit Chef
Gerichte geben einem Angestellten, der seinen Chef beschimpfte, recht.
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Angestellter beschimpft seinen Chef als «Arschloch» und wird jetzt auch noch entschädigt

Ein Angestellter hatte die Nase voll vom Chef und beschimpfte ihn mit «Arschloch». Die darauf erfolgte fristlose Entlassung ist unzulässig, wie das Bundesgericht entschieden hat.
26.07.2016, 06:5226.07.2016, 07:17
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Thurgau

Manchmal würde man am liebsten einfach mal dem Chef die Meinung geigen. Die meisten von uns können sich aber beherrschen. Nicht so ein Angestellter im Kanton Thurgau. Nach wochenlangen Streitereien im Herbst 2013 warf er seinem Werkstattchef dieses eine Schimpfwort an den Kopf, das alles veränderte: «Arschloch».

Zuerst gab's nur eine Abmahnung

Das Unternehmen schickte den Arbeiter daraufhin nach Hause und lud ihn einige Tage später zu einem Gespräch mit dem Geschäftsführer und dem Werkstattchef ein, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt. Das Gespräch endete mit einer Abmahnung, die beide Seiten unterschrieben. In dieser warfen die Vorgesetzten dem Angestellten die Störung des Betriebsfriedens und eine mangelhafte Arbeitsweise vor. Würde keine Besserung eintreten, würden ihm «Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis» drohen, hiess es im Papier. Sie gaben ihm damit noch eine Chance – so schien es aber nur.

Am nächsten Tag erlebte der Angestellte sein blaues Wunder in Form des Blauen Briefs – der Betrieb kündigte ihm fristlos.Im Kündigungsschreiben hiess es, der Mann habe sich nicht für seine Beschimpfung entschuldigt. Der Mann bestreitet das.

Gleich drei Gerichte geben ihm recht

Nun zeigt sich: Gleich drei Instanzen beurteilen die fristlose Kündigung als unzulässig. Das Bezirksgericht Frauenfeld, das Obergericht des Kantons Thurgau und jetzt auch das Bundesgericht gehen davon aus, dass das Unternehmen den Arbeiter trotz des Kraftausdrucks Mitte November 2013 bloss abgemahnt hatte und dass es deshalb nicht zulässig war, den Arbeiter am Folgetag fristlos zu entlassen.

Der Betrieb muss dem Mann nun 26'098 Franken Entschädigung zahlen. (rwy)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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C0BR4.cH
26.07.2016 08:50registriert März 2015
Naja, ist doch klar, warum die Gerichte so entschieden haben. Zuerst ein Gespräch suchen, wo man beidseitig eine Abmahnung unterschreibt und dann am nächsten Tag doch fristlos kündigen? Das ist unverhältnismässig.

Hätten sie dem Mann direkt fristlos gekündigt, hätte es vieleicht anderst ausgesehen.
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Alex_Steiner
26.07.2016 10:20registriert September 2015
Oww schade... Dachte er konnte vor Gericht beweisen das sein Chef tatsächlich ein Arschloch ist. :)
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Blitzmagnet
26.07.2016 08:06registriert Juni 2015
Der Titel ist mal wieder Clickbait pur. Watson wir sinken.
Das Urteil ist OK weil die Chefs nicht die Eier hatten, ihn direkt vor die Tür zu stellen. Auch dann wäre fristlos wahrscheinlich nicht gerechtfertigt aber freistellen günstiger.
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