Schweiz
Thurgau

Behörden streichen Arbeitslosem Thurgauer Taggelder wegen Schlamperei

Keine Gnade für arbeitslosen Thurgauer – er verliert Taggelder, weil er sich vertippt hat

Das Bundesgericht stützt einen Entscheid von Thurgauer Behörden: Der Mann hatte eine Bewerbung falsch abgeschickt.
25.07.2016, 06:1426.07.2016, 09:42
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Thurgau

Arbeitslose Taggeldbezüger werden künftig noch mehr an die Kandare genommen. Wer Bewerbungen verschlampt oder Termine nicht einhält, darf bestraft werden. Aber auch kleinere Unachtsamkeiten können einem Arbeitslosen schon gewaltige Einbussen einbrocken, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt. Auslöser ist ein Fall im Kanton Thurgau, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.

Ein Klient meldet sich bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Bild: Keystone
Schlampiges Bewerben soll bestraft werden.
keystone

Fehler zu spät bemerkt

Ein Arbeitsvermittlungszentrum hatte einen Arbeitslosen angewiesen, sich innert drei Tagen bei einem Betrieb als Werkstattleiter zu bewerben. Das tat der Mann auch. Er schrieb eine Bewerbung und verschickte diese per E-Mail innerhalb der gesetzten Frist. Doch passierte ihm ein fataler Fehler: Er vertippte sich bei der Adresse und schrieb 􏱑buewin.ch statt 􏱑bluewin.ch. Erst fünf Tage danach bemerkte der Arbeitslose den Fehler – wegen einer Fehlermeldung, die auf sein E-Mail folgte – und sandte die Bewerbung noch einmal ab. 

Tadel vom Bundesgericht

Alles nützte nichts. Das Arbeitsvermittlungszentrum hatte dafür gar kein Verständnis. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau strich dem Mann daraufhin die Taggelder für 31 Tage. Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt und ging vors Thurgauer Verwaltungsgericht. Dies gab ihm teilweise recht und reduzierte die Dauer der Taggelder-Einstellung auf 18 Tage. 

Der Arbeitslose zog den Fall weiter vors Bundesgericht – und scheiterte grandios. Dieses sieht das Arbeitsamt im Recht, zumal der Mann die Adressangabe hätte kontrollieren sollen. Weiter tadelte es, dieser hätte sich beim potenziellen Arbeitgeber nach dem Erhalt seiner Bewerbung erkundigen müssen.  (rwy)

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133 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
25.07.2016 07:45registriert August 2015
Sorry, aber das ist für mich Schikane. Ein vertippen kann jedem passieren, er hat es ja auch korrigiert nachdem er es bemerkt hat.
Mich würde interessieren wie sich die Verwaltung dazu stellt, wenn ein E-Mail von denen einen Tippfehler enthält, Würden da dann allfällige gesetzte Fristen automatisch verlängert? Ich glaube eher nicht!
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Don Huber
25.07.2016 07:37registriert Februar 2014
Ach kommt schon. Auch durch eine Kontrolle, kann dieser Fehler übersehen werden. Wegen so einem Mist gleich 18 Tage das Geld streichen ? Die meisten wissen mittlerweile gar nicht mehr, wie man mit den Mitmenschen richtig umgehen kann.
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James McNew
25.07.2016 07:25registriert Februar 2014
Innerhalb von fünf Tagen erwartet niemand eine Rückmeldung auf Bewerbungen und fragt auch nicht nach. Gleich einen ganzen Monat zu streichen ist doch ordentlich hart...krass, dass die Gerichte die Unverhältnismässigkeit dieser Massnahme nicht anerkennen...
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