Wenn Andreas Hofmaier etwas rückgängig machen könnte, dann den Antrag auf Invalidenrente. Nach einem Schlaganfall hat ihm sein Anwalt dazu geraten. Hofmaier muss zur medizinischen Abklärung. Ausfall des rechten unteren Gesichtsfeldes, stellt sich heraus. Daraufhin entzieht ihm das Thurgauer Strassenverkehrsamt 2012 den Fahrausweis «auf unbestimmte Zeit».
Aus der «unbestimmten Zeit» sind mittlerweile sieben Jahre geworden. Seitdem kämpft der 60-Jährige aus Wittenwil um sein Billett. Eine Menge Geld hat er in vorgeschriebene, teils auch freiwillige Tests gesteckt. Alles, um zu beweisen, dass er fahrtüchtig ist. Bisher ohne Erfolg. Als selbstständiger Malermeister mit zwei Lehrlingen ist Hofmaier aufs Auto angewiesen. Zuerst hat ihn seine Frau chauffiert, mittlerweile springt der Sohn ein, manchmal bestellt er auch ein Taxi. Trotzdem würden ihm Aufträge durch die Lappen gehen. Hofmaier schätzt, dass ihn der Fahrausweis-Entzug bisher 250'000 bis 300'000 Franken gekostet hat.
Er fühlt sich dem Strassenverkehrsamt ausgeliefert. «Ich glaube, man will mich erziehen.» Dass es grosse medizinische Probleme bei ihm gab, leugnet er nicht. Er habe aber stets alles getan, um sie zu beheben. Nach zwei Herzinfarkten hat er sich im Kantonsspital St. Gallen operieren lassen. Der Eingriff sei erfolgreich gewesen, seitdem ist es vorbei mit den Herzrhythmus-Störungen.
Mehrere Gutachten, unter anderem von seinem Hausarzt, bescheinigen Hofmaier, dass sein Gesundheitszustand in Ordnung ist. Unserer Zeitung liegen zwei Berichte der Augenklinik des Kantonsspitals St. Gallen vor. Darin schreibt die Augenklinik, aus ihrer Sicht spräche nichts dagegen, wenn Hofmaier wieder Auto fahren dürfe.
Um seine Chancen zu verbessern, gibt er Anfang 2016 bei einem Neuro- und Verkehrspsychologen ein Gutachten in Auftrag. Dieses kommt zum Schluss, Hofmaier sei kognitiv sowie charakterlich in der Lage «ein Fahrzeug sicher zu führen». Das Strassenverkehrsamt zweifelt das Ergebnis an, da der Psychologe wohl nicht die gesamte Situation gekannt habe. Es fordert ein Obergutachten.
Hofmaier muss sich nochmals testen lassen. Die charakterliche Beurteilung fällt diesmal nicht so positiv aus: Von «unkritischer Selbstwahrnehmung» ist die Rede. Wörtlich heisst es «er scheint aktuell nicht in der Lage, eigene Defizite adäquat wahrzunehmen».
Dass Hofmaier trotz Ausweis-Entzug zweimal beim Autofahren ertappt wird, liegt zwar schon etliche Jahre zurück, macht seine Situation aber nicht besser. Das Fazit der Gutachterin zum jetzigen Zeitpunkt sei Hofmaier mit dem Fahren eines Autos überfordert. Sie empfiehlt ein Training der Fahrkompetenz und eine Verkehrstherapie. Hofmaier fügt sich. Was ihn aber heute noch wütend macht, ist der Satz, mit dem ihm die Verkehrstherapeutin sein Kommen erklärt habe.
Das sei unglaubwürdig, deshalb müsse er zur Therapie.
Hofmaier hat den Eindruck, er solle «abgestraft» werden. Er ist eher der hemdsärmelige Typ, mit der begutachtenden Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Zürich habe er das Heu nicht auf derselben Bühne. Sie habe bei ihm unter anderem Probleme im vorderen Hirnlappen festgestellt. Eine Diagnose, die Hofmaier beunruhigt. Er lässt sich daraufhin in der Neurologie des Kantonsspitals St. Gallen untersuchen. Es werden keine Hirnleistungsdefizite gefunden. Wieder wird ihm Fahrtüchtigkeit attestiert. Für den Fahrausweis reicht es immer noch nicht.
Ein paarmal sei er gegenüber der Ärztin laut geworden, sagt Hofmaier. Er ist überzeugt: «Das ist die Quittung dafür.» Das Strassenverkehrsamt habe ihn immer ans Institut für Rechtsmedizin in Zürich überwiesen. «Für mich ist das nicht in Ordnung», betont Hofmaier. Er denke sogar über rechtliche Schritte nach.
Robert Gehring aus Frauenfeld ist Hofmaiers Anwalt, er kennt den Fall in- und auswendig. Aus rechtlicher Sicht könne man dem Strassenverkehrsamt keinen Vorwurf machen, stellt er klar. Insgesamt habe das Amt bei seinem Mandanten «vielleicht eine etwas strenge Haltung gezeigt». Doch beim Strassenverkehr sei die Schweizer Praxis nun mal sehr strikt.
Zum konkreten Fall äussert sich Ernst Fröhlich nicht. Er leitet die Abteilung Prävention & Massnahmen beim Thurgauer Strassenverkehrsamt und stellt klar:
Ein Gutachter müsse aber die geforderte Ausbildung und Anerkennung besitzen. Ist das der Fall, prüfe das Strassenverkehrsamt nur noch, ob das Gutachten auch schlüssig sei.
Bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung müssten medizinische Mindestanforderungen erfüllt sein. Dabei gehe es um Fakten, sagt Fröhlich. «Das lässt sehr wenig Spielraum für persönliche Befindlichkeiten, schon gar nicht für ein Abstrafen.»
Fröhlich stellt aber immer wieder fest, dass bei einigen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht Auto fahren dürfen, Selbstwahrnehmung und Realität auseinanderklaffen würden. Ein teilweiser Ausfall des Gesichtsfeldes etwa sei für den Betroffenen selber fast nicht erkennbar.
Mittlerweile dürfte Hofmaier gute Karten haben, um den Fahrausweis wieder zu bekommen, schätzt sein Anwalt Gehring. Die Gesundheitsprüfung sollte kein Problem sein. Auch den Persönlichkeitstest werde er bestehen. Andreas Hofmaier selbst gibt keine Prognose ab: Er glaubt erst daran, dass seine Odyssee vorbei ist, wenn er den Fahrausweis endlich wieder in Händen hält.