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Thurgau: Malermeister kämpft sieben Jahre um seinen Führerausweis

Warum ein Thurgauer Malermeister seit sieben Jahren um seinen Führerausweis kämpft

Der Kampf um seinen Fahrausweis kostet einen Thurgauer Malermeister viel Geld und Nerven. Er glaubt, man wolle ihn abstrafen, weil er zu selbstbewusst auftrete und auch schon mal laut geworden sei.
13.03.2019, 08:0013.03.2019, 08:25
Ida Sandl / ch media
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Als Malermeister ist Andreas Hofmaier aufs Auto angewiesen. Fahren darf er aber nicht. (Bild: Reto Martin)
Als Malermeister ist Andreas Hofmaier aufs Auto angewiesen. Fahren darf er aber nicht.Bild: reto martin

Wenn Andreas Hofmaier etwas rückgängig machen könnte, dann den Antrag auf Invalidenrente. Nach einem Schlaganfall hat ihm sein Anwalt dazu geraten. Hofmaier muss zur medizinischen Abklärung. Ausfall des rechten unteren Gesichtsfeldes, stellt sich heraus. Daraufhin entzieht ihm das Thurgauer Strassenverkehrsamt 2012 den Fahrausweis «auf unbestimmte Zeit».

«Man will mich erziehen»

Aus der «unbestimmten Zeit» sind mittlerweile sieben Jahre geworden. Seitdem kämpft der 60-Jährige aus Wittenwil um sein Billett. Eine Menge Geld hat er in vorgeschriebene, teils auch freiwillige Tests gesteckt. Alles, um zu beweisen, dass er fahrtüchtig ist. Bisher ohne Erfolg. Als selbstständiger Malermeister mit zwei Lehrlingen ist Hofmaier aufs Auto angewiesen. Zuerst hat ihn seine Frau chauffiert, mittlerweile springt der Sohn ein, manchmal bestellt er auch ein Taxi. Trotzdem würden ihm Aufträge durch die Lappen gehen. Hofmaier schätzt, dass ihn der Fahrausweis-Entzug bisher 250'000 bis 300'000 Franken gekostet hat.

Er fühlt sich dem Strassenverkehrsamt ausgeliefert. «Ich glaube, man will mich erziehen.» Dass es grosse medizinische Probleme bei ihm gab, leugnet er nicht. Er habe aber stets alles getan, um sie zu beheben. Nach zwei Herzinfarkten hat er sich im Kantonsspital St. Gallen operieren lassen. Der Eingriff sei erfolgreich gewesen, seitdem ist es vorbei mit den Herzrhythmus-Störungen.

Mehrere Gutachten, unter anderem von seinem Hausarzt, bescheinigen Hofmaier, dass sein Gesundheitszustand in Ordnung ist. Unserer Zeitung liegen zwei Berichte der Augenklinik des Kantonsspitals St. Gallen vor. Darin schreibt die Augenklinik, aus ihrer Sicht spräche nichts dagegen, wenn Hofmaier wieder Auto fahren dürfe.

Strassenverkehrsamt zweifelt Gutachten an

Um seine Chancen zu verbessern, gibt er Anfang 2016 bei einem Neuro- und Verkehrspsychologen ein Gutachten in Auftrag. Dieses kommt zum Schluss, Hofmaier sei kognitiv sowie charakterlich in der Lage «ein Fahrzeug sicher zu führen». Das Strassenverkehrsamt zweifelt das Ergebnis an, da der Psychologe wohl nicht die gesamte Situation gekannt habe. Es fordert ein Obergutachten.

Hofmaier muss sich nochmals testen lassen. Die charakterliche Beurteilung fällt diesmal nicht so positiv aus: Von «unkritischer Selbstwahrnehmung» ist die Rede. Wörtlich heisst es «er scheint aktuell nicht in der Lage, eigene Defizite adäquat wahrzunehmen».

Dass Hofmaier trotz Ausweis-Entzug zweimal beim Autofahren ertappt wird, liegt zwar schon etliche Jahre zurück, macht seine Situation aber nicht besser. Das Fazit der Gutachterin zum jetzigen Zeitpunkt sei Hofmaier mit dem Fahren eines Autos überfordert. Sie empfiehlt ein Training der Fahrkompetenz und eine Verkehrstherapie. Hofmaier fügt sich. Was ihn aber heute noch wütend macht, ist der Satz, mit dem ihm die Verkehrstherapeutin sein Kommen erklärt habe.

«Sie hat gesagt, ich hätte die Fragen der Psychologin zu perfekt beantwortet.»

Das sei unglaubwürdig, deshalb müsse er zur Therapie.

Hofmaier hat den Eindruck, er solle «abgestraft» werden. Er ist eher der hemdsärmelige Typ, mit der begutachtenden Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Zürich habe er das Heu nicht auf derselben Bühne. Sie habe bei ihm unter anderem Probleme im vorderen Hirnlappen festgestellt. Eine Diagnose, die Hofmaier beunruhigt. Er lässt sich daraufhin in der Neurologie des Kantonsspitals St. Gallen untersuchen. Es werden keine Hirnleistungsdefizite gefunden. Wieder wird ihm Fahrtüchtigkeit attestiert. Für den Fahrausweis reicht es immer noch nicht.

Ein paarmal sei er gegenüber der Ärztin laut geworden, sagt Hofmaier. Er ist überzeugt: «Das ist die Quittung dafür.» Das Strassenverkehrsamt habe ihn immer ans Institut für Rechtsmedizin in Zürich überwiesen. «Für mich ist das nicht in Ordnung», betont Hofmaier. Er denke sogar über rechtliche Schritte nach.

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«Eine etwas strenge Haltung»

Robert Gehring aus Frauenfeld ist Hofmaiers Anwalt, er kennt den Fall in- und auswendig. Aus rechtlicher Sicht könne man dem Strassenverkehrsamt keinen Vorwurf machen, stellt er klar. Insgesamt habe das Amt bei seinem Mandanten «vielleicht eine etwas strenge Haltung gezeigt». Doch beim Strassenverkehr sei die Schweizer Praxis nun mal sehr strikt.

Zum konkreten Fall äussert sich Ernst Fröhlich nicht. Er leitet die Abteilung Prävention & Massnahmen beim Thurgauer Strassenverkehrsamt und stellt klar:

«Wir führen keine schwarzen Listen von Medizinern oder Psychologen, die uns nicht genehm sind.»

Ein Gutachter müsse aber die geforderte Ausbildung und Anerkennung besitzen. Ist das der Fall, prüfe das Strassenverkehrsamt nur noch, ob das Gutachten auch schlüssig sei.

«Sehr wenig Spielraum für Interpretation»

Bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung müssten medizinische Mindestanforderungen erfüllt sein. Dabei gehe es um Fakten, sagt Fröhlich. «Das lässt sehr wenig Spielraum für persönliche Befindlichkeiten, schon gar nicht für ein Abstrafen.»

Fröhlich stellt aber immer wieder fest, dass bei einigen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht Auto fahren dürfen, Selbstwahrnehmung und Realität auseinanderklaffen würden. Ein teilweiser Ausfall des Gesichtsfeldes etwa sei für den Betroffenen selber fast nicht erkennbar.

Mittlerweile dürfte Hofmaier gute Karten haben, um den Fahrausweis wieder zu bekommen, schätzt sein Anwalt Gehring. Die Gesundheitsprüfung sollte kein Problem sein. Auch den Persönlichkeitstest werde er bestehen. Andreas Hofmaier selbst gibt keine Prognose ab: Er glaubt erst daran, dass seine Odyssee vorbei ist, wenn er den Fahrausweis endlich wieder in Händen hält.

Einige Mindestanforderungen, um Auto fahren zu dürfen

  • Keine Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
  • Keine psychischen Störungen, die sich bedeutsam auf die Wahrnehmung der Realität, das Reaktionsvermögen oder die situationsgerechte Verhaltenssteuerung auswirken.
  • Sehen: keine einschränkenden Doppelbilder; keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens.
  • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste.
  • Keine Gleichgewichtsstörungen.
  • Keine erhebliche Intelligenzminderung.
  • Keine manische oder erheblich depressive Symptomatik.
  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerung vorhanden sein.
  • Keine Erkrankung mit erhöhter Tagesschläfrigkeit.
  • Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung. Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen.
  • Keine Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko von anfallartigen Schmerzzuständen.
  • Wirbelsäule und Bewegungsapparat: Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht genügend korrigiert werden können.

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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drüber Nachgedacht
13.03.2019 09:39registriert Dezember 2017
Wenn diese Liste der Mindestanforderungen wirklich so existiert, dann frage ich mich, warum für die Autoprüfung das Einzige was ein Kandidat als Neulenker mitbringen muss, ein Sehtest ist.

Die Punkte sind so schwammig abgefasst, dass man, wenn man will, wahrscheinlich bei den meisten Autofahrern etwas findet, was sie nicht erfüllen.
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7immi
13.03.2019 09:56registriert April 2014
Man kann halt nicht alles haben. Ist man krank, so hat man Anrecht auf eine Invalidenrente, muss gleichzeitig aber die Mindestanforderungen fürs Autofahren erfüllen.
Ich kenne auch Leute, die bei der Aushebung sich als nicht psychisch belastbar verstellten und so UT waren. Als sie sich später bei einer schweizer Airline bewarben wurde das zum Verhängnis.
Entweder man ist krank mit allen Konsequenzen oder nicht. Am einen Ort krank sein und bei der anderen Behörde nicht ist falsch.
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x4253
13.03.2019 12:23registriert Juli 2016
Würden diese Kriterien bei jedem der den Fahrausweis will so geprüft, wären die Strassen entspannend leer.
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