Eine Freundin lädt zur Silvesterparty. Auf der Einladung legt sie den Dresscode fest: Die Gäste sollen etwas Glitzerndes tragen. Weil sich im eigenen Kleiderschrank kein passendes Kleidungsstück findet und der Stadtbummel wenig Erfolg verspricht, startet die Suche beim Onlinehändler. Dort ist nicht nur die Auswahl riesig, es lassen sich auch gleich mehrere Kleidungsstücke bestellen – was nicht passt, kann gratis retourniert werden.
Diese Möglichkeit wird rege genutzt – insbesondere im Modebereich ist die Retourenquote hoch. Wie hoch, da gehen die Erhebungen auseinander. Laut dem Paketdienst DPD werden 28 Prozent aller Päckli aus dem Onlinehandel retourniert. Eine Studie der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit mit der Post hat errechnet, dass die durchschnittliche Retourenquote der 230 befragten Onlineshops sieben Prozent beträgt. Allerdings gebe es auch Anbieter, bei denen bis zu 60 Prozent der Bestellungen zurückgeschickt würden.
Unter anderem wegen der kostenlosen Retouren stehen Onlinehändler regelmässig in der Kritik. Auch seitens der Politik, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Die Umweltkommission des Ständerats fordert den Bundesrat in einem Postulat auf, zu prüfen, «welche Gesetzesänderungen nötig sind, um die Anwendung des Verursacherprinzips bei den Retouren im Online-Versandhandel zu gewährleisten».
Konkret soll die Landesregierung etwa eine «vorgezogene Retourengebühr» prüfen: Bei jeder Bestellung soll der Kunde vorab eine Gebühr zahlen, welche rückvergütet wird, wenn er die bestellten Produkte behält. Aus Sicht der Kommission setzen kostenlose Retouren ökonomische und ökologische Fehlanreize: Einerseits hätten die Händler dadurch höhere Kosten, andererseits werde die Umwelt belastet, «weil gebrauchsfähige Gegenstände im Abfall landen und zuvor über grosse Distanzen hin- und hertransportiert werden».
Zudem würden durch die kostenlosen Retouren jene benachteiligt, «die sorgfältig und mit ernsthaften Kaufabsichten bestellen». Und zwar weil die durch die gebührenfreien Rücksendungen entstehenden Aufwände «auf alle Kundinnen und Kunden gleichermassen abgewälzt werden».
Einen ähnlichen Vorstoss von Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) hat die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat im vergangenen Juni abgelehnt. Töngi forderte eine Kostenpflicht für Retouren. In Kenntnis des Nationalratsentscheid hat sich die Umweltkommission des Ständerats entschieden, einen Prüfauftrag einzureichen. Das Problem sei nach wie vor existent, es brauche nun aber «breitere Abklärungen».
Davon halten die Onlinehändler wenig. Sie verweisen darauf, dass sie selbst ein grosses Interesse daran hätten, die Zahl der Retouren möglichst gering zu halten, um Kosten zu vermeiden. Das bekräftigt etwa der grösste Schweizer Onlinehändler Digitec Galaxus: «Unnötige Retouren sind nicht in unserem Sinn.» Deshalb stelle man auf der Website «viele und detaillierte Produktdaten» zur Verfügung, zudem beantwortet ein Expertenteam Fragen zu den einzelnen Produkten.
Auch Bernhard Egger, Geschäftsführer des Schweizer Handelsverbands, bezeichnet den Vorstoss der Umweltkommission als überflüssig: «Die Händler setzen bereits jetzt viele Massnahmen zur Retourenverminderung um. Dazu zählen etwa verbesserte Produktbeschreibungen, Grössentabellen, Kundenbewertungen sowie Bonussysteme für jene Kunden, die kaum Artikel zurücksenden.» Laut Egger würde eine gesetzliche Vorschrift lediglich dazu führen, «dass Schweizer Händler gegenüber internationalen Playern benachteiligt werden». Eine vorgezogene Retourengebühr wäre zudem «unverhältnismässig und administrativ extrem aufwendig».
Ohnehin handle es sich bei der Retourenthematik in erster Linie um ein gesellschaftliches Problem, sagt Egger: «Wir alle müssen uns fragen, wie wir mit unseren Ressourcen umgehen. Dazu leistet ein neues Gesetz keinen Beitrag.» (aargauerzeitung.ch)
Dadurch werden sich die Retouren erhöhen…