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Crans Montana: Nationalrat fordert unbürokratische Hilfe des Bundes f

Nationalrat fordert unbürokratische Hilfe des Bundes für Opfer von Crans-Montana

Zu Schmerz und Trauer kommen für die Angehörigen finanzielle Herausforderungen. Aus der Politik wird der Ruf nach schneller Hilfe durch den Bund laut.
06.01.2026, 08:2907.01.2026, 09:29
Christoph Bernet, Vera Leuenberger / ch media

40 Tote, 116 Verletzte: Das ist die vorläufige Bilanz der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht. Ebenfalls betroffen ist eine deutlich grössere Zahl von Angehörigen. Sie müssen den Schmerz über den völlig unerwarteten Tod ihrer Liebsten verarbeiten. Oder bangen um die Gesundheit der schwer verletzten Überlebenden.

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Kerzen und Karten erinnern vor der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana an die Opfer der Brandkatastrophe.Bild: keystone

Zu Trauer und Sorgen gesellen sich organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Sei es rund um eine Beerdigung, sei es, um eine Unterkunft in der Nähe des Spitals zu finden, in dem Angehörige betreut werden.

Ein Sondergesetz wie bei Blatten

Im «SonnTalk» auf den TV-Sendern von CH Media forderte Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) hier unbürokratische Hilfe. Gegenüber dieser Redaktion führt Glättli aus: «Die Unterstützung der direkt Betroffenen und deren Angehörigen hat jetzt oberste Priorität». Er plädiert dafür, schnellstmöglich finanzielle Mittel bereitzustellen, damit die Angehörigen nicht zusätzlich unter Geldsorgen leiden müssen.

Nationalrat Balthasar Glaettli, GP-ZH, spricht waehrend der Debatte ueber die Volksinitiative "Fuer eine Einschraenkung von Feuerwerk", waehrend der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, ...
Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli.Bild: keystone

Unter den Verletzten sind viele Jugendliche und auch Kinder, die in spezialisierten Kliniken in der Schweiz und im europäischen Ausland versorgt werden. Die Gelder sollen einerseits die Kosten für den Aufenthalt der Eltern in der Nähe ihrer Kinder decken, andererseits auch einen möglichen Arbeitsausfall ausgleichen, so Glättli.

Per Sondergesetz könnte das Parlament Gelder sprechen, wie schon nach dem Felssturz in Blatten im vergangenen Sommer, als es 5 Millionen Franken Soforthilfe genehmigte. Glättlis Idee: Er will einen breit abgestützten Kommissionsvorstoss anregen, damit das Parlament selbst oder der Bundesrat im «Turbo-Gang» handeln kann. Entscheiden kann das Parlament allerdings erst in der Frühjahressession im März.

Noch kein Hilferuf aus dem Wallis

Beim Bund verweist man darauf, dass Opfer einer Straftat und deren Angehörige gestützt auf das Opferhilfegesetz «grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe haben». Nach einem grossen Unglück werde Soforthilfe auch dann geleistet, wenn noch nicht klar ist, ob eine Straftat für das Unglück verantwortlich ist oder nicht, erklärt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz (BJ). In Crans-Montana hat die Strafuntersuchung erst begonnen.

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Für die Opferhilfe seien grundsätzlich die Kantone zuständig.Bild: keystone

Für die Opferhilfe sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund übernimmt bei ausserordentlichen Ereignissen zwei Rollen: Erstens kann er auf Anfrage der Kantone die Tätigkeiten der involvierten Opferberatungsstellen koordinieren. Das Bundesamt für Justiz steht dazu aktuell mit dem Kanton Wallis und der Sozialdirektorenkonferenz in Kontakt. Die Situation werde laufend analysiert. «Bis jetzt wurde eine Koordination auf nationaler Ebene nicht beschlossen», erklärt Ingrid Ryser.

Zweitens sieht das Opferhilfegesetz vor, dass der Bund die Kantone finanziell unterstützen kann, wenn die Leistungen der Opferhilfe infolge ausserordentlicher Ereignisse sehr hoch ausfallen. Bis jetzt ist beim Bund noch keine Anfrage aus dem Kanton Wallis eingegangen. Über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes müsste das Parlament auf Antrag des Bundesrats entscheiden. (aargauerzeitung.ch)

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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001328.9cb45ed3@apple
06.01.2026 08:52registriert Februar 2025
Hupets beim Bund? Das Wallis soll das zahlen, man kann doch nicht einfach ohne Gebäudeversicherung bisschen Wildwest spielen und dann kommt der Bund und übernimmt die Kosten. Sind ja Anreize wie bei Grossbanken….
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maylander
06.01.2026 08:34registriert September 2018
Ein Vorschuss für die Opfer und Angehörigen ist angebracht .

Am Ende ist es wichtig das die Kosten für diese Katastrophe von der Gemeinde und dem Kanton übernommen werden müssen, die dies zugelassen haben.
Das muss finanziell richtig weh tun, nur so wird sich etwas ändern.
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AJM
06.01.2026 09:06registriert Februar 2022
Die Gemeinde und der Kanton haben die Brandschutzvorschriften nicht durchgesetzt. Der Verursacher sollte dies bezahlen, nicht der Bund. Notfalls kann der Bund in Vorleistung gehen und es mit den Finanzausgleich-Zahlungen verrechnet.
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