Nationalrat fordert unbürokratische Hilfe des Bundes für Opfer von Crans-Montana
40 Tote, 116 Verletzte: Das ist die vorläufige Bilanz der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht. Ebenfalls betroffen ist eine deutlich grössere Zahl von Angehörigen. Sie müssen den Schmerz über den völlig unerwarteten Tod ihrer Liebsten verarbeiten. Oder bangen um die Gesundheit der schwer verletzten Überlebenden.
Zu Trauer und Sorgen gesellen sich organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Sei es rund um eine Beerdigung, sei es, um eine Unterkunft in der Nähe des Spitals zu finden, in dem Angehörige betreut werden.
Ein Sondergesetz wie bei Blatten
Im «SonnTalk» auf den TV-Sendern von CH Media forderte Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) hier unbürokratische Hilfe. Gegenüber dieser Redaktion führt Glättli aus: «Die Unterstützung der direkt Betroffenen und deren Angehörigen hat jetzt oberste Priorität». Er plädiert dafür, schnellstmöglich finanzielle Mittel bereitzustellen, damit die Angehörigen nicht zusätzlich unter Geldsorgen leiden müssen.
Unter den Verletzten sind viele Jugendliche und auch Kinder, die in spezialisierten Kliniken in der Schweiz und im europäischen Ausland versorgt werden. Die Gelder sollen einerseits die Kosten für den Aufenthalt der Eltern in der Nähe ihrer Kinder decken, andererseits auch einen möglichen Arbeitsausfall ausgleichen, so Glättli.
Per Sondergesetz könnte das Parlament Gelder sprechen, wie schon nach dem Felssturz in Blatten im vergangenen Sommer, als es 5 Millionen Franken Soforthilfe genehmigte. Glättlis Idee: Er will einen breit abgestützten Kommissionsvorstoss anregen, damit das Parlament selbst oder der Bundesrat im «Turbo-Gang» handeln kann. Entscheiden kann das Parlament allerdings erst in der Frühjahressession im März.
Noch kein Hilferuf aus dem Wallis
Beim Bund verweist man darauf, dass Opfer einer Straftat und deren Angehörige gestützt auf das Opferhilfegesetz «grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe haben». Nach einem grossen Unglück werde Soforthilfe auch dann geleistet, wenn noch nicht klar ist, ob eine Straftat für das Unglück verantwortlich ist oder nicht, erklärt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz (BJ). In Crans-Montana hat die Strafuntersuchung erst begonnen.
Für die Opferhilfe sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund übernimmt bei ausserordentlichen Ereignissen zwei Rollen: Erstens kann er auf Anfrage der Kantone die Tätigkeiten der involvierten Opferberatungsstellen koordinieren. Das Bundesamt für Justiz steht dazu aktuell mit dem Kanton Wallis und der Sozialdirektorenkonferenz in Kontakt. Die Situation werde laufend analysiert. «Bis jetzt wurde eine Koordination auf nationaler Ebene nicht beschlossen», erklärt Ingrid Ryser.
Zweitens sieht das Opferhilfegesetz vor, dass der Bund die Kantone finanziell unterstützen kann, wenn die Leistungen der Opferhilfe infolge ausserordentlicher Ereignisse sehr hoch ausfallen. Bis jetzt ist beim Bund noch keine Anfrage aus dem Kanton Wallis eingegangen. Über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes müsste das Parlament auf Antrag des Bundesrats entscheiden. (aargauerzeitung.ch)
