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Bund verbietet Schweizer Sicherheitsfirma erstmals ein Engagement im Ausland

Bund verbietet Schweizer Sicherheitsfirma erstmals ein Engagement im Ausland

23.08.2016, 14:2923.08.2016, 14:46
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Erstmals ist in der Schweiz einer privaten Sicherheitsfirma ein Auftrag im Ausland untersagt worden. Betroffen war eine Firma, die in einem ausländischen Staat Sicherheitskräfte ausbilden und logistisch unterstützen wollte.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Sendung Heute Morgen von Radio SRF 1.

View of the newly designed Parliament Square in front of the Federal Palace in Berne, Switzerland, pictured on August 29, 2004. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Ansicht des neu gestalteten Bundesplatzes vor d ...
Bern legte bei einer Schweizer Sicherheitsfirma ein Veto ein.Bild: KEYSTONE

Demnach wurde das Verbot im vergangenen Juni erlassen. Zur Begründung wurden keine Angaben gemacht. Mit Verweis auf den Datenschutz erteilte das EDA auch keine Auskunft zur Firma oder dem betroffenen ausländischen Staat.

Wahrung Schweizer Neutralität

Das Verbot stützt sich auf das Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen sowie die dazugehörigen Verordnungen, die auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden waren.

Das Gesetz soll dazu beitragen, die schweizerische Neutralität zu wahren. Eigentliche Söldnerfirmen sind in der Schweiz verboten. Heikle Aufträge im Ausland müssen Sicherheitsfirmen einer Behörde im EDA melden, die dann entscheidet, ob sie prüfen will, ob der geplante Einsatz verboten werden müsste.

Verboten ist es von der Schweiz aus operierenden Firmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland teilzunehmen. Auch dürfen sie kein Personal für derartige Einsätze rekrutieren, ausbilden und vermitteln. Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen, sind ebenfalls verboten.

Bislang sind dem EDA von rund 20 Firmen gegen 200 Auslandeinsätze gemeldet worden. Dabei ging es etwa um Personen- oder Objektschutz in Krisengebieten oder um Spionage beziehungsweise Spionageabwehr.

Bisher fünf Prüfverfahren

In fünf Fällen wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Neben dem erstmaligen Verbot wurden zwei Anträge bewilligt und in zwei Fällen zogen die Firmen ihre Gesuche zurück.

In Zukunft erwartet das EDA noch mehr Meldungen, da die Behörde im Moment mit verschiedenen Unternehmen in Kontakt ist um abzuklären, ob und welche Tätigkeiten der Firmen möglicherweise vom Gesetz erfasst sind.

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Die Regulierung der Tätigkeit der Sicherheitsfirmen ins Rollen gebracht hatte die britische Aegis Group 2010, die ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Aegis kontrollierte eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Die Firma hat die Schweiz inzwischen wieder verlassen, nachdem sich die neue Gesetzgebung abgezeichnet hatte.

(sda)

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