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Steuerstreit mit Deutschland: Nachrichtendienst hätte keinen Maulwurf installieren dürfen

Rechtsanwalt Hannes Linke (l-r), der Angeklagte Schweizer Daniel M. und der Anwalt Robert Kain stehen vor Verhandlungsbeginn am 18.10.2017 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am  ...
Daniel M. (Mitte) vor Gericht: Der ehemalige Schweizer Geheimdienstler wurde zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.Bild: DPA/POOL

Steuerstreit mit Deutschland: Nachrichtendienst hätte keinen Maulwurf installieren dürfen

26.03.2018, 14:5026.03.2018, 15:11

Daniel M. wurde im November 2017 zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schweizer Geheimdienstler ist der grosse Verlierer im Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Als deutsche Steuerfahnder in den vergangenen Jahren CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher aus der Schweiz kauften, liess Daniel M. zwischen 2011 und 2015 im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfahlen die Tätigkeiten von drei Steuerfahndern des dortigen Finanzamts ausspionieren.

M. gab zu, dass Schweizer Kontaktleute ihn beauftragt hatten, persönliche Daten der Steuerfahnder zu sammeln, um sie allenfalls in der Schweiz festnehmen zu können.

Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) entschied im Mai vergangenen Jahres, die Spionageaffäre um den Fall Daniel M. zu untersuchen. Aufgrund der gesamten Umstände und der grossen Resonanz in der Öffentlichkeit sei es notwendig, die Hintergründe dieser Angelegenheit aufzuklären, teilte sie damals mit. Am Montag hat sie ihren Bericht veröffentlicht.

Die GPDel kommt darin zum Schluss, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) grundsätzlich befugt war, Daniel M. mit dem Sammeln der Daten der drei deutschen Steuerfahnder zu beauftragen. Allerdings hätte die Informationsbeschaffung nicht durch die Ausland-, sondern durch die Inlandbeschaffung durchgeführt werden müssen. Sie sei nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt, heisst es im Bericht. Zudem war die Bundesanwaltschaft auf die Personalien gar nicht angewiesen. 

Nicht befugt war der NDB, über Spion Daniel M. einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren. Der Dienst habe dieses unrechtmässige Vorgehen in Kauf genommen, heisst es im Bericht. 

Aufgeflogen war Daniel M., weil die Deutschen Behörden an Verhörprotokolle der Bundesanwaltschaft gelangt waren. Der NDB sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Aussagen vertraulich behandelt würden, schreibt die GPDel. Daniel M. war im April 2017 in Frankfurt verhaftet worden.  (dwi/Sda)

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