Das Parlament will die Regeln für Lobbyisten ändern. Der Gesetzesentwurf liegt vor. Dazu kann auch der Bundesrat Stellung nehmen. Er hält sich jedoch zurück.
Es sei in erster Linie Sache des Parlaments, wie es den Zugang zum Parlamentsgebäude und das Lobbying im Gebäude regeln wolle, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzesentwurf aus dem Parlament.
Für den Bundesrat ist nur wichtig, dass die bestehende Praxis der Erteilung von Dauer- und Tagesausweisen für Bundesangestellte nicht eingeschränkt wird. Das sei nötig, damit die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und dem Parlament in der gewohnten Weise funktionieren könne, schreibt er.
Den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK). Heute dürfen National- und Ständeräte für zwei Personen einen Zutrittsausweis ausstellen lassen. Diese gehen an Familienmitglieder und persönliche Mitarbeitende, meist aber an Vertreter von Verbänden und Organisationen oder an professionelle Lobbyistinnen und Lobbyisten.
Das soll so bleiben. Künftig soll jedoch mehr Transparenz herrschen. Wird eine Person als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter eingetragen, muss sie Angaben zu ihrem Arbeitgeber machen. Professionelle Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen zusätzlich Angaben zu ihren Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen machen.
Nach wie vor können die Parlamentsmitglieder auch Tagesbesucher empfangen. Diese Personen dürfen sich jedoch nicht unbegleitet vom Ratsmitglied im Bundeshaus aufhalten. Diese an sich schon heute geltende Regelung soll neu gesetzlich verankert und durchgesetzt werden. Kommissionsminderheiten schlagen andere Regeln vor. (aeg/sda)