Es war eine Hauruck-Übung, bei der nur das Nötigste kommuniziert wurde: Mitte März gaben die Behörden bekannt, dass von nun an eine Monsterbank aus Credit Suisse und UBS den Schweizer Finanzplatz dominiert. Durch die Unterstützung der beiden Banken durch den Bund entstanden auch Risiken für die Steuerzahlenden – nicht gerade zur Freude vieler.
Nun wurden durch eine Botschaft des Bundesrates am Mittwoch immerhin weitere Einzelheiten des Deals bekannt. Darum geht's konkret:
Mit seiner Botschaft hat sich der Bundesrat sowohl an die Medien als auch an das Parlament gewandt. Letzteres muss nämlich gewisse Garantien in einer ausserordentlichen Session genehmigen – obschon diese eigentlich bereits gesprochen wurden. Das war möglich, weil der Bundesrat aufgrund der Dringlichkeit ein Notrecht erlassen konnte. Dieses steht ihm gemäss Verfassung zur Verfügung, wenn es sich um eine Notrechtslage handelt.
Im Zuge der Sonderbotschaft wurden weitere Informationen zur Rolle des Bundes bei der CS-Übernahme durch die UBS bekannt: zum einen, welche Bedingungen genau an die Garantien geknüpft sind. Zum anderen liess der Bundesrat verlauten, dass innerhalb des nächsten Jahres ein Bericht verfasst wird, der die Ereignisse rund um die CS aufarbeiten soll. «Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dabei – unter Einbezug externer Gutachten – einerseits die Umstände gründlich analysieren, die dieses Massnahmenpaket nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren», so der Bundesrat.
Die Sicherheiten, die der Bund den Banken zur Verfügung stellt, können in zwei Arten von Garantien unterteilt werden: eine Ausfallgarantie zugunsten der SNB einerseits und eine Verlustabsicherung gegenüber der UBS andererseits.
Gegenüber der Nationalbank hat sich der Bund zu einer Ausfallgarantie im Umfang von 100 Milliarden Franken entschieden – auch «Public Liquidity Backstop» genannt. Was bedeutet das? Die Nationalbank stellt der CS insgesamt 200 Milliarden Franken an Liquiditätshilfe zur Verfügung – im Bedarfsfall. Wie viel die CS davon bereits beansprucht hat, wissen wir (noch) nicht: Weder die SNB noch das Finanzdepartement (EFD) wollten sich bislang dazu äussern.
Die gesamten 200 Milliarden unterstehen einem Konkursprivileg. Das heisst, sollte die CS Konkurs gehen und hätte sie zuvor Geld bei der SNB geliehen, würde die SNB vor anderen Gläubigern bedient werden – mit dem Betrag, der die Konkursmasse noch hergeben würde. Die eine Hälfte der Liquiditätshilfe, also 100 Milliarden, ist zusätzlich noch mit einer Ausfallgarantie gesichert. Im Falle eines Konkurses würden diese Gelder – sollte die SNB von der CS nicht den vollen Umfang davon zurückerhalten – vom Bund bezahlt.
Neben der Ausfallgarantie gibt der Bund auch der UBS eine Garantie, und zwar zur Absicherung bei einem Verlust, der im Zuge der Übernahme der CS entstehen würde. Konkret würden maximal 9 Milliarden Franken bereitgestellt – aber nur, wenn die Verluste mehr als 5 Milliarden Franken betragen würden. Der Verlust müsste zudem auf einem «bestimmten Portfolio von schwierig zu bewertenden Aktiven der CS» entstehen, so der Bundesrat. Bei sonstigen Verlusten käme die Garantie nicht zum Tragen.
Wichtig ist, dass die 50 Milliarden, welche die SNB der CS am 16. März – also vor der Übernahme durch die UBS – zur Verfügung gestellt hatte, nicht Teil dieses Massnahmenpakets des Bundesrats sind. Diese Liquiditätshilfe gehört zum bestehenden Instrumentarium der Nationalbank.
Wie der Bundesrat weiter schreibt, haben beide Garantien unmittelbar keine finanziellen Konsequenzen für den Bund. Eine Belastung des Bundeshaushalts würde sich demnach erst ergeben, wenn ...
In seiner Sonderbotschaft an das Parlament schreibt der Bundesrat nun, dass er die Wahrscheinlichkeit eines Risikos aus der Garantie an die UBS höher einschätzt als bei der Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfe-Darlehen.
Die Banken erhalten diese Sicherheiten nicht gratis. Wie nun bekannt wurde, verlangt der Bund dafür mehrere Dinge:
Einerseits muss die CS (respektive die UBS) dem Bund eine sogenannte «Bereitstellungsprämie» entrichten. Diese beträgt 0,25 Prozent der maximal möglichen Liquiditätshilfe – also 100 Milliarden Euro – und läuft seit vorletztem Sonntag. Solange der Bund diese 100 Milliarden garantiert, muss die UBS pro Jahr 250 Millionen Franken zahlen. Der Grund: Die Prämie gilt auch, wenn die CS die Hilfe gar nicht in Anspruch nimmt. Sie muss nach Beendigung des Liquiditätshilfe-Darlehens an den Bund überwiesen werden, weshalb sie am Ende wohl von der UBS bezahlt wird.
Zudem erhalten sowohl der Bund als auch die SNB von der CS eine Risikoprämie von je 1,5 Prozent des Geldes, das die CS bezieht. Wie der Bundesrat schreibt, kann diese Risikoprämie bei Bedarf angepasst werden. Darüber hinaus bezahlt die Bank der SNB einen Zins, dessen Höhe aber unbekannt ist.
Ob tatsächlich mehrere hundert Millionen an den Bund überwiesen werden, kann jedoch bezweifelt werden. Da die Liquiditätshilfe für die neue Grossbank doch relativ teuer ist, kann man davon ausgehen, dass sie diese so rasch wie möglich «loswerden» und den Vertrag mit dem Bund, der auf unbestimmte Länge läuft, künden will. Das wird wohl der Fall sein, sobald der Übernahmeprozess, von dem man glaubt, dass er noch mehrere Monate dauern wird, beendet ist. Zusätzlich dürfte die UBS aber auch sicherstellen wollen, dass keine grösseren Liquiditätsabflüsse mehr zu befürchten sind.
Trotzdem: Sollte die Übernahme wie geplant über die Bühne gehen und die CS (oder gar die neue Grossbank) nicht Konkurs gehen, ist diese «Bankenrettung» die zweite, die der Eidgenossenschaft am Ende einen Gewinn in die Kassen spült. (lak)
Und wenns dann doch noch in die Hose geht, werden sie ja dann doch wieder vom Bund bzw. SNB gerettet, weil to big to fail🤦♂️
PS: Bei den zig Tausend Franken, mit denen jede*r Schweizer*in hier bürgt, bekommt das Wort Bürger*in gleich eine ganz neue Bedeutung. 😉