Ex-Fedpol-Chefin wechselt zu israelischer Investment-Gesellschaft
Ende Januar 2025 gab Nicoletta della Valle ihr Amt als Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ab. Danach wechselte sie zur israelischen Investmentfirma Champel Capital, wie RTS recherchiert hat. Deren Ziel: 100 Millionen US-Dollar einzusammeln, um in Unternehmen – vor allem in Israel – aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu investieren.
Welche Rolle della Valle bei der Kapitalbeschaffung genau spielt, ist unklar. Sie wollte sich nicht dazu äussern – es handle sich um eine «private» Angelegenheit.
Übersetzung
Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.
Umfeld von Netanjahu
Der israelisch-schweizerische Doppelbürger Amir Weitmann ist Mitgründer von Champel Capital und wohl Mitglied von Netanjahus Likud-Partei. Zu RTS sagt er:
Zur Erinnerung: Kurz nach dem 7. Oktober 2023 plädierte Amir Weitmann in der RTS-Sendung «Temps Présent» für einen Plan, der die Evakuierung der Palästinenser aus dem Gazastreifen und ihre Umsiedlung nach Ägypten vorsah.
Um die Kapitalbeschaffung voranzutreiben, wurde auch Giora Eiland, eine der prägenden Figuren der israelischen Armee, an Bord geholt. Der Generalmajor a.D. wird in der vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichten Völkermordklage mehrfach erwähnt.
Ein Kadermann der Swiss Innovation Forces – der Innovationsagentur der Schweizer Armee – sitzt ebenfalls im selben Beirat wie Nicoletta della Valle. Die zu 100 Prozent im Besitz des Bundes stehende Firma erklärte gegenüber RTS, der Mitarbeitende habe den Beiratsposten bei Champel Capital in persönlicher Eigenschaft übernommen.
Motion eingereicht
Auch wenn der Stellenwechsel der früheren Fedpol-Chefin rechtlich zulässig ist, stuft Transparency Schweiz ihn als «potenziell problematisch» ein. RTS erinnert daran: Um einen möglichen Interessenkonflikt durch eine neue Tätigkeit zu vermeiden, kann die Bundesverwaltung verlangen, dass Spitzenbeamtinnen und -beamte bis zu zwölf Monate zuwarten, bevor sie vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft wechseln. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es jedoch nicht.
2023 wurde eine Motion eingereicht, die den Bundesrat aufforderte, «solche Fälle zu monitoren, damit die Zivilgesellschaft informiert bleibt». Der Vorstoss wurde abgelehnt.
(rbu/ag)
