Seit dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III arbeiteten Bund und Kantone fieberhaft an einer Neuauflage. Am Donnerstag haben sie ihre Vorschläge für eine Neuauflage präsentiert. Die sogenannte Steuervorlage 17 nimmt die wichtigsten Forderungen der Gegner auf.
Eine davon ist die Gegenfinanzierung der Steuervorteile für Unternehmen. Gemäss einer Medienmitteilung schlägt das Steuerungsorgan aus Vertretern von Bund und Kantonen vor, Dividenden zu mindestens 70 Prozent zu besteuern.
Heute entscheiden bei grösseren Beteiligungen die Kantone, wie hoch sie Dividenden besteuern wollen. Das wollte der Bundesrat ändern. In der Botschaft zur gescheiterten Unternehmenssteuerreform III hatte er eine einheitliche Besteuerung von mindestens 70 Prozent vorgeschlagen.
Für den Bund hätten das jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Franken bedeutet, für die Kantone von 330 Millionen Franken. Das Parlament beschloss jedoch eine Teilbesteuerung von lediglich 60 Prozent. Das stellte sich in der Abstimmungskampagne als Schwachpunkte der gescheiterten Reform heraus.
Die ebenfalls umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer fehlt in den Vorschlägen des Steuerungsorgans. Das Instrument sollte es Unternehmen ermöglichen, auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital einen fiktiven Zins abzuziehen.
Diesen Abzug hatte das Parlament im Interesse einiger weniger Kantone in die Vorlage eingefügt. Dass sich dessen Kosten nicht abschätzen liessen, hat der Unternehmenssteuerreform III ebenfalls geschadet.
Diese ist auch am Widerstand von Städten und Gemeinden gescheitert, die sich übergangen fühlten und zudem auch noch einschneidende Sparmassnahmen auf sich zukommen sahen. In der Steuervorlage 17 sollen sie ausdrücklich berücksichtigt werden. Geplant ist eine Klausel im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer.
An diesen Plänen will das Steuerungsorgan nichts ändern: Die Kantone sollen statt 17 Prozent 21.2 Prozent der direkten Bundessteuer erhalten. Das würde rund 1 Milliarde Franken in die Kassen der Kantone spülen. Der finanzielle Spielraum soll ihnen erlauben, Statusgesellschaften, die ihre Steuerprivilegien verlieren, anderweitig zu entlasten.
Die wichtigsten Instrumente dafür will das Steuerungsorgan beibehalten: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung soll zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden können. Für die Subvention soll vor allem der Personalaufwand berücksichtigt werden.
Zudem sollen die Kantone eine Patentbox einführen müssen. Das bedeutet, dass Unternehmen Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten nur teilweise versteuern müssen. In der Unternehmenssteuerreform III war eine Ermässigung von bis zu 90 Prozent vorgesehen. Wo das Steuerungsorgan die Grenze ziehen will, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Insgesamt soll die steuerliche Entlastung aber nicht mehr als 70 Prozent betragen dürfen. In der gescheiterten Vorlage waren 80 Prozent vorgesehen gewesen. Die umstrittene Behandlung stiller Reserven ist in den Unterlagen nicht erwähnt.
Die Gegner hatten die Unternehmenssteuerreform III mit dem Argument bekämpft, dass Unternehmen in Milliardenhöhe profitierten, während der Mittelstand die Zeche zahle. In der neuen Vorlage soll auch für die Privaten etwas drin sein: Das Steuerungsorgan schlägt eine Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken vor. Die Kinderzulagen würden damit mindestens 230 Franken, die Ausbildungszulage 280 Franken betragen. Diese werden in der Regel von den Unternehmen bezahlt.
Für die Idee dürfte der Kanton Waadt Pate gestanden haben. Dort hatte eine soziale Abfederung der Unternehmenssteuerreform zu hoher Akzeptanz verholfen.
Diese Vorschläge gehen nun an den Bundesrat. Dieser entscheidet in den nächsten Wochen über die Marschrichtung. Die Botschaft ans Parlament soll in rund einem Jahr vorliegen.
Ein neuer Anlauf ist dringend, weil die Schweiz wegen der Steuerprivilegien für Stautsgesellschaften immer noch unter hohem internationalen Druck steht. Das eigentliche Ziel der Vorlage ist denn auch unverändert, diese abzuschaffen, die Unternehmen aber trotzdem in der Schweiz zu halten. (whr/sda)