Schweiz
Zürich

Schwarze Kasse: Zürcher Stadtrat feuert Chefbeamten fristlos

Urs Pauli, ehemaliger Direktor der ERZ geht laut eigenen Aussagen mit "zwei weinenden Augen", anlaesslich der Freistellung des Direktors von ERZ Entsorgung und Recycling Zuerich Urs Pauli, a ...
ERZ-Chef Urs Pauli fristlos entlassen.Bild: KEYSTONE

Schwarze Kasse: Zürcher Stadtrat feuert Chefbeamten fristlos

09.06.2017, 11:1309.06.2017, 16:01

Nach dem Fund einer Schwarzen Kasse hat der Stadtrat auf Antrag von Stadtrat Filippo Leutenegger beschlossen, Urs Pauli eine fristlose Entlassung auszusprechen. Ausserdem hat der Stadtrat den Auftrag für eine umfassende externe Untersuchung erteilt, wie der Stadtrat am Freitag in einer Pressemitteilung schreibt.

Der frühere Direktor von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, Urs Pauli, hatte dem Stadtrat vor einigen Wochen seinen frühzeitigen Altersrücktritt eingereicht. Der Stadtrat beschloss, diesen anzunehmen und Urs Pauli freizustellen. Zu den bereits bekannten Verfehlungen kam der Verdacht ungetreuer Amtsführung hinzu, Stadtrat Filippo Leutenegger reichte eine Strafanzeige ein und schliesslich wurde eine Schwarze Kasse gefunden und von der Staatsanwaltschaft sichergestellt.

Nach all diesen Ereignissen zieht der Stadtrat auf Antrag von Stadtrat Filippo Leutenegger den Freistellungsbeschluss zurück und ersetzt ihn durch eine fristlose Entlassung von Urs Pauli. (whr)

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Charlie B.
09.06.2017 12:26registriert November 2015
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Tanja landete wegen Schwarzfahrens im Gefängnis – so wie tausende andere pro Jahr
Die Gefängnisse sind überfüllt. Unter den Inhaftierten befinden sich mittellose Menschen, die ohne Billett im ÖV erwischt wurden. Einige von ihnen will ein Verein ab Juli nun freikaufen.
Am Ende klingelte die Polizei an Tanjas Tür. Einige Wochen zuvor war sie ohne Ticket in einen Bus gestiegen. Bereits als sie erwischt wurde, wusste sie, dass sie die hundert Franken für die Busse nicht bezahlen kann. Der Betrag schwoll auf 900 Franken an – unter anderem mit Mahngebühren und einer zusätzlichen Busse durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Für Tanja, suchtkrank und ohne Job, eine untilgbare Schuld. Eine Betreibung war bei ihr sinnlos. Ebenso eine Lohnpfändung. Bei ihr gab es schlicht nichts zu holen.
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