Der Zürcher Gemeinderat hat am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit eine Änderung des städtischen Personalrechts beschlossen. Künftig erhalten städtische Angestellte, die ein Kind erwarten, drei Wochen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub. Dieser soll Schwangeren eine bessere Vorbereitung auf die Geburt ermöglichen, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Nach der Geburt stehen den Müttern wie bisher 16 Wochen Mutterschaftsurlaub zu.
Neben dem neuen Mutterschaftsurlaub wurde auch eine Regelung beschlossen, die es Eltern ermöglicht, ihr Arbeitspensum nach der Geburt oder Adoption um 20 Prozent zu reduzieren. Diese Praxis sei in der Stadtverwaltung bereits etabliert, werde nun aber gesetzlich verankert, so der Zürcher Stadtrat.
Der Entscheid geht auf eine Motion der SP zurück, die im Oktober 2022 von der links-grünen Ratsmehrheit knapp überwiesen worden war. Auch am Mittwoch sorgte die Vorlage erneut für Debatten: Während SP, Grüne, Mitte und GLP die Reform als Schritt zu mehr Gleichstellung und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf lobten, lehnten FDP und SVP die Änderung ab. SVP-Fraktionschef Samuel Balsiger warnte vor einem Ausbau des Sozialstaats.
Emanuel Tschannen (FDP) bezeichnete den Schritt als nicht zielführend und betonte, gesundheitliche Einschränkungen in der Schwangerschaft würden bereits heute durch ärztliche Dispensationen abgedeckt. Zudem sei eine nationale Regelung sinnvoller als ein Zürcher Alleingang.
Schon bei Bekanntwerden der Reform im Februar hatte der Verband Arbeitgeber Zürich die Befürchtung geäussert, eine Besserstellung öffentlicher Angestellter aus Steuermitteln verzerre den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt.
Laut Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) ist die Schweiz das einzige Efta-Land ohne vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub – «wir sind im Besenwagen», sagte er. In Deutschland gilt ein sechswöchiger, in Österreich ein achtwöchiger Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt.
Auf nationaler Ebene sind bisher alle Versuche für eine entsprechende Gesetzesänderung gescheitert. Einige Kantone und Städte handeln deshalb eigenständig: Basel-Stadt hat Anfang Jahr einen dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub für das kantonale Personal eingeführt, Luzern und Bern haben ähnliche Regelungen. Der Zürcher Regierungsrat schlägt seinerseits zwei Wochen vorgeburtliche Mutterzeit für das Staatspersonal vor. (les)
Damit hat er natürlich nicht unrecht. Wenn die bürgerliche Mehrheit aber nicht in der Lage ist eine vernünftige nationale Regelung zu machen, darf man sich nicht wundern, wenn Kantone oder Gemeinden in denen es andere Mehrheiten gibt anfangen ihre eigenen Lösungen zu finden.
Beinahe niemand schafft es bis zum Termin die übliche Leistung abzurufen, auch im Büro nicht.
Wenn wirklich etwas medizinisches dazukommt, kann frau sich immer noch krankschreiben lassen.