Ein 33-Jähriger steht heute Mittwoch wegen versuchter Tötung vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er hat im Dezember 2015 am Hauptbahnhof Zürich eine Frau gegen eine abfahrende S-Bahn gestossen. Dabei wurde ihr ein Unterarm abgetrennt. Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
«Wer eine Person gegen einen fahrenden Zug stösst, nimmt ihren Tod in Kauf», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte, ein Deutscher, der seit elf Jahren in der Schweiz lebt, sagte seinerseits vor Gericht, er erinnere sich nicht mehr an alle Einzelheiten.
Er hatte an einem frühen Sonntagmorgen im Dezember 2015 eine Frau auf dem Perron zu Gleis 43 am Zürcher Hauptbahnhof angetroffen. Es entstand ein Streit zwischen den beiden. Der Beschuldigte sagte auf jede Nachfrage des Richters, er erinnere sich nicht mehr an den Inhalt des Streits.
Das Gericht konfrontierte ihn mit drei Ausschnitten aus den Aufzeichnungen der Überwachungskamera. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte in Richtung der Frau gestikulierte und zweimal an ihr vorbei ging. Schliesslich stellte sie sich vor ihn, und er stiess sie mit Wucht von sich weg. Sie stürzte auf die S-Bahn zu und fiel in die Lücke zwischen Perronkante und Zug.
Der Beschuldigte versicherte wiederholt, er habe keinen Streit gesucht. Auch habe er noch nie mit Gewaltdelikten zu tun gehabt. Er habe die Frau weggestossen, weil er Angst und Panik gespürt habe. In ihrem Gesicht habe er gesehen, dass sie ihn schlagen wollte.
Die Anwältin der Geschädigten führte in ihrem Plädoyer aus, die Frau sei auf ihn zugegangen, um ihm zu sagen, dass er sie in Ruhe lassen solle. Sie forderte eine Genugtuung von 126'000 Franken plus Schadenersatz für ihre Mandantin, die seit dem Unfall arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung sei. (whr/sda)