So könnten dich Sozialdetektive künftig überwachen – und so nicht
GPS-Tracker, Fotos vom Spaziergang mit dem Hund oder Blick ins Schlafzimmer: Was soll Sozialdetektiven mit dem neuen Gesetz bei Observierungen erlaubt sein?
Am 25. November entscheidet das Stimmvolk, ob die IV und andere Sozialversicherungen bei einem begründeten Verdacht wieder Detektive einsetzen dürfen. Aber wie genau dürften die Detektive potenzielle Sozialbetrügern bespitzeln? Wir zeigen es dir im Video:
Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt
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Die beliebtesten Kommentare
brunnerf
14.10.2018 15:24registriert Mai 2014
Hört bitte auf mit diesen Videos! Lesen kann man überall aber für die Vids brauchts entweder Ohrstöpsel oder einen ruhigen Ort - viel zu aufwendig!
Mir geht es darum, dass den Sozialversicherungen ein Blankocheck ausgestellt wird. Weiter muss ein Beobachter dann meist selbst vor Gericht die Beweise prüfen lassen. Die Behörden verfügen eine Ablehnung und nun muss der Antragsteller das Gegenteil beweisen. Ist ja heute bereits in der IV so, ohne Anwalt kommt man dort nicht mehr zu seinem Recht.
Ich bin dafür, dass Kontrollen erfolgen, aber es muss ein Angangsverfacht vorliegen, den ein Richter bestätigen muss. Gibt man den Bundesbehörden diesen Blanko Check werde diese den auch intensiv nutzen.
Das Gesetz hat strittige Punkte, die müssten zuerst sauber geklärt werden, bevor man sowas durchdrückt. Etwas mehr Sorgfalt im Parlament wäre dringend von Nöten.
Es ist einfach schludrig. Und das wichtigste fehlt, in Eurem Video: Was die Versicherungen unter Verdacht verstehen, es gibt da keine Richtlinien und der Richter fehlt, der beurteilt, ob der Verdacht begründet ist. Auch sollte man Strafdelikte einfach der Polizei melden. Wir haben ja einen Rechtsstaat.
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