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Was bedeutet eine Scheidung für deine Finanzen?

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Frauen und Geld

Was bedeutet eine Scheidung für deine Finanzen?

Was passiert bei einer Scheidung? Wer kriegt was? Und wie wirkt sich das auf deine Finanzen aus?
01.10.2020, 21:17
Olga Miler
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Klar, dass man nicht wirklich im Voraus daran denkt, wenn man zusammenzieht, eine Familie gründet oder heiratet: dass eine Beziehung vielleicht nicht fürs Leben gemacht ist oder es plötzlich ganz anders kommen kann, als du denkst.

Ich erlebe es in Gesprächen immer wieder, dass das Leben sehr unerwartete Wendungen nimmt und oft ist einiges an Überraschungen mit dabei. Von langer Hand eine Trennung oder Scheidung geplant zu haben, davon berichten die wenigsten, darüber nachgedacht vielleicht, aber oft ist es dann eine Kleinigkeit, die das Fass zum Überlaufen bringt. Vorausplanen kann man für sowas nur in der Theorie.

Aber zu wissen, was denn so alles auf einen zukommen könnte, kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden. Ich habe hier ein paar Fakten zum Thema Trennung und Scheidung zusammengetragen, die euch für den Fall der Fälle eine Übersicht verschaffen.

Anzahl Scheidungen sinkt, aber es gibt immer mehr Geschiedene

Gemäss dem BfS (2020):

  • Ist es in der Schweiz wahrscheinlicher, dass eine Ehe durch den Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners als durch eine Scheidung endet (2018: 25’617 gegenüber 16’542).
  • Sinkt seit 2010 die Zahl der Scheidungen (2018 waren es 16'500 Scheidungen, -25% ggü. 2010), wobei davon auszugehen ist, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden könnten. Damit liegt die Schweiz mit 1,9 Scheidungen pro 1'000 Einwohnern im internationalen Vergleich im Mittelfeld.
  • Haben die Scheidungen bei Personen, die seit 20 oder 30 Jahren verheiratet sind, und das Durchschnittsalter zugenommen: Frauen sind bei einer Scheidung im Durchschnitt 44,9 Jahre, Männer 48,8 Jahre alt.
  • Waren 723'300 Personen Ende 2018 in der Schweiz geschieden, das ist doppelt so viel wie noch vor 30 Jahren. 6 von 10 geschiedenen Personen sind Frauen, was daran liegt, dass Frauen weniger oft als Männer wieder heiraten.

Für Kinder wird gemeinsam gesorgt, oft leben sie hauptsächlich bei der Mutter

In 61% der getrennten oder geschiedenen Ehen haben Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. Wenn nur einer die elterliche Sorge hat, dann ist es in 9 von 10 Fällen die Mutter, dies trifft vor allem zu, je jünger die Kinder bei der Trennung sind. Die Mehrheit der Kinder von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wohnt hauptsächlich bei der Mutter.

Einelternhaushalte sind weiblich

48% aller Geschiedenen leben nach der Scheidung alleine. Bei den Einelternhaushalten überwiegen Frauen (26% vs. 8% Männer).

Eine Trennung führt zur Veränderung der Arbeitssituation, vor allem bei Frauen

Gemäss BfS weisen 25- bis 64-jährige geschiedene Frauen eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung auf als gleichaltrige verheiratete Frauen. 2018 waren 80,3% der geschiedenen Frauen erwerbstätig, arbeiteten mit einem höheren Beschäftigungsgrad (77% ggü. 60%) und fast doppelt so viele arbeiteten Vollzeit (45,7% geschiedene Frauen vs. 24,8% verheiratete Frauen).

Was heisst eine Scheidung für deine Finanzen?

Da es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten und Fälle gibt, sind hier als Übersicht nur die wichtigsten Grundzüge für den Fall einer Scheidung aufgeführt.

Lebenshaltungskosten steigen bei beiden Partnern

Die Ausgabenstruktur verändert sich, aber auch Ausgaben für Alimente können stark ins Gewicht fallen. Gemäss BfS machen diese etwa 23% des monatlichen Budgets aus. Dabei wird die Höhe der Alimente jedoch nicht nur gemäss des Bedarfs festgelegt, sondern auch aufgrund der finanziellen Möglichkeiten. Zusätzlich zu den Veränderungen im Budget fallen auch die Kosten für das Scheidungsverfahren selbst an. Diese setzten sich zusammen aus Gerichtskosten und den jeweiligen Anwaltskosten.

Das Vermögen, das ihr zusammen erwirtschaftet habt, wird aufgeteilt, ausser es gibt andere Regelungen

In der Schweiz werden drei Güterstände unterschieden: Errungenschaftsbeteiligung (die häufigste Form), Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wurde. Dabei wird unterschieden zwischen «Eigengut» das nicht geteilt wird (z.B. alles, was dir schon vor der Ehe gehört hat oder zu dem die Ehe nichts beigetragen hat) und «Errungenschaft», alle Vermögenswerte, ihr zusammen während der Ehe entgeltlich erworben habt, (z.B. Vermögenswerte, Personalfürsorgeeinrichtungen, etc.) Die Errungenschaft wird ohne eine andere Vereinbarung (Ehevertrag) zur Hälfte geteilt. Für Vermögenswerte, die nicht zweifelsfrei zum Eigengut gehören, muss man beweisen, dass es ein Eigengut ist, sonst fällt der Vermögenswert in die Errungenschaft.

Die Vorsorgegelder werden aufgeteilt

Eine Scheidung hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Vorsorgegelder:

  • AHV-Beitragssplitting: Die während der Ehe angesparten AHV-Guthaben werden zusammengezählt und jedem Ehegatten zur Hälfte angerechnet. Nach der Trennung müssen beide Partner AHV-Beiträge bezahlen, selbst wenn einer nicht arbeiten sollte.
  • Pensionskasse: Die während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben werden hälftig geteilt. Beide Eheleute behalten aber das Kapital, das sie vor der Ehe angespart hatten. Wenn beide gearbeitet haben, dann wird der Differenzbetrag zwischen den beiden Pensionskassen aufgeteilt. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Ehepartner bei der Scheidung auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten, muss dafür jedoch beim Scheidungsgericht einen Antrag stellen.
  • Säule 3a und 3b: unterstehen den Regeln des Ehegüterrechts und sind somit allen anderen Ersparnissen gleichgestellt und werden, sofern sie aus dem Arbeitserwerb finanziert wurden, hälftig geteilt. Ersparnisse in der Säule 3a, die vor der Ehe oder aus Schenkungen oder Erbe finanziert wurden, werden nicht geteilt.

Wohnung, am besten man einigt sich

Wenn man sich nicht selbst einigen kann, wer auszieht oder ob eine andere Regelung getroffen wird, dann entscheidet das Eheschutzgericht. Herrscht bei der Scheidung keine Einigung und hat das Eheschutzgericht keine Anordnung getroffen, dann wird das Scheidungsgericht nach Zweckmässigkeitsgründen darüber entscheiden und einem der Ehegatten die Wohnung vorläufig, d.h. für die Dauer des Scheidungsverfahrens, zuweisen.

Ein Allgemeinrezept für Scheidung und Trennung gibt es nicht. «Vorbereiten» kann man sich für den Fall vor allem zum einen durch die Regelung des Güterstandes bei Heirat (z.B. wer es ganz genau haben will, kann einen Ehevertrag in Erwägung ziehen). Auch lohnt es sich, alle Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, um beruflich einen guten Anschluss zu haben, auszuschöpfen sowie eine Absicherung für die Kinder sicherzustellen und gute Informationen inklusive Finanzplanung und Budget zu beschaffen, da sich die finanzielle Situation vor und nach der Trennung grundlegend verändern kann.

Da es sehr viele verschiedene Ausnahmen und Möglichkeiten gibt, ist Beratung von einem Experten im Ernstfall sicher hilfreich. Aber am schönsten ist es, wenn dieser Fall gar nicht auftritt 😊.

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bild: zvg
Olga Miler ...
... war über zehn Jahre in verschiedenen Funktionen bei der UBS tätig, unter anderem hat sie dort das Frauenförderungsprogramm Unique aufgebaut. Jüngst gründete sie das Start-up SmartPurse, eine Plattform, auf der sie digitale Kurse, Workshops und Coachings zum Thema Finanzen für Frauen anbietet. Ab dem 27. Januar wird uns Miler im watson-Blog «Frauen und Geld» an ihrer Expertise teilhaben lassen.
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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johnnyenglish
02.10.2020 00:08registriert Januar 2016
Was soll mir dieser Artikel sagen? Ein paar Zahlen vom BfS, dass es am schönsten ist wenn es nicht zur Scheidung kommt, dass es viele Ausnahmen und Möglichkeiten gibt, und man sich halt doch am besten einen Experten zuzieht? Ok.
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JoJodeli
02.10.2020 15:14registriert September 2015
Sonst finde ich die Artikel zu "Frauen und Geld" eigentlich gut, aber hier bin ich so schlau wie vorher. Eine Scheidung ist einfach zu individuell. Der beste Tipp als Frau für Frauen: bleibt berufstätig, bildet euch in guten Zeiten weiter, wenn ihr kein Vermögen habt. Denn der erzwungene berufliche Wiedereinstieg nach einer Trennung gestaltet sich oft sehr mühsam, gerade mit kleinen Kindern.
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Ferienpraktiker
02.10.2020 15:52registriert Juni 2017
Wie sagte unser damaliger Leiter der Pensionskasse immer: eine Scheidung macht aus 1 gesunden Haushalt 2 arme....
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