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Schweiz

Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,5 Prozent

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent

03.09.2018, 08:4403.09.2018, 09:31
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Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen, Hausbesitzer indes die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1.5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz genau vor einem Jahr gefallen.

Ein Junge spielt auf dem Rasen vor einem Block der Wohnsiedlung "Wyde" in Birr, Schweiz, aufgenommen am 3. April 2007. Ab 1955 entwickelte sich Birr vom Bauerndorf zur Industriegemeinde. In  ...
Der Referenzzinssatz bleibt, wo er ist.Bild: KEYSTONE

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3.5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni letzten Jahres liegt er bei 1.5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1.38 Prozent sinkt oder auf über 1.62 Prozent steigt. (sda/awp)

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