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Unerbittliche Behörden: Nach der Heirat ausgebürgert

Nach der Ausbürgerung wurden Frauen und ihre Kinder nicht selten an die Grenze gestellt und ihrem Schicksal überlassen.
Nach der Ausbürgerung wurden Frauen und ihre Kinder nicht selten an die Grenze gestellt und ihrem Schicksal überlassen.Bild: Christian Schiefer/Schweizerisches Nationalmuseum

Unerbittliche Behörden: Nach der Heirat ausgebürgert

Bei der Heirat eines Ausländers verloren viele Frauen bis Mitte des 20. Jahrhunderts das Schweizer Bürgerrecht. Mit teilweise fatalen Folgen.
11.07.2021, 17:47
Silke Margherita Redolfi / Schweizerisches Nationalmuseum
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Colico am Comer See ist nun die neue Heimatgemeinde der früheren Glarnerin Elsa A.-W. (1913–1996). Als sie 1933 den in der Schweiz aufgewachsenen Italiener Jakob A. heiratet, weiss die junge Frau noch nicht, was auf sie zukommen wird. Mit der Heirat verliert die Fabrikarbeiterin ihre Schweizer Staatsangehörigkeit. Diese sogenannte Heiratsregel gilt in der Schweiz bis 1952 und führt dazu, dass weit über 85'000 Frauen den roten Pass verlieren, weil sie einen Ausländer heiraten.

Gesetzlich verankert ist der Verlust nur als Gewohnheitsrecht. Weder die Bundesverfassungen von 1848 und von 1874 noch die Zivilgesetzgebung sehen ihn vor. Hingegen gilt seit 1808 ein Konkordat unter den Kantonen, dass Frauen bei der Heirat den Bürgerort des Ehemannes übernehmen. Selbstredend und aus sozial- wie rechtspraktischen Gründen verlieren die Ehefrauen dabei ihr eigenes, vom Vater oder in Ausnahmefällen von der Mutter übernommenes Bürgerrecht.

Dass dieser Verlust auch bei Heiraten zwischen Schweizerinnen und Ausländern eintritt, wird als selbstverständlich angenommen und international in vielen Ländern Europas praktiziert. Die Bräute bekommen dafür qua Ehe das Staatsangehörigkeitsrecht des Ehemanns. Damit wird das umstrittene Doppelbürgerrecht vermieden und die sogenannte Einheit des Bürgerrechts in der Familie gewahrt, was Verwaltung und Durchsetzung des Ausländerrechts vereinfacht.

Hoher Preis: Nach der Hochzeit mit einem Ausländer verloren viele Schweizerinnen ihre Staatsbürgerschaft.
Hoher Preis: Nach der Hochzeit mit einem Ausländer verloren viele Schweizerinnen ihre Staatsbürgerschaft.Bild: Schweizerisches Nationalmuseum
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Die Folgen dieser Ausbürgerung sind für viele Frauen und ihre Familien dramatisch. Berufsverbote, zum Beispiel für Beamtinnen oder Lehrerinnen in der Schweiz, ein unsicherer Aufenthaltsstatus oder gar Landesverweis sind nur einige der Diskriminierungen. Hinzu kommt, dass gefährdete Frauen im Ausland keinen diplomatischen Schutz geniessen, was etwa für frühere Schweizer Jüdinnen im Zweiten Weltkrieg fatal ist.

Die erbarmungs­lo­se Bürger­rechts­po­li­tik der Schweiz

Das europäische Gefüge von Geben und Nehmen von Staatsbürgerinnen hat jedoch mit dem Ende des Ersten Weltkriegs aus bevölkerungspolitischen, humanitären oder gleichstellungsrechtlichen Gründen zu bröckeln begonnen, als etwa skandinavische Länder fortschrittlichere Rechte zugunsten der Frauen einführten.

Nicht so die Schweiz. Sie verschärft die Heiratsregel im Zweiten Weltkrieg zu Ungunsten der Frauen. Die Verschärfung steht im Zeichen der Abwehr von Fremden und Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg und hat auch zum Ziel, diplomatische Spannungen mit dem nationalsozialistischen Deutschland im Zusammenhang mit deutschen Juden zu umgehen. Alle Schlupflöcher, die Frauen begünstigen können, sollen geschlossen werden.

So erkennt die Schweiz etwa die von den Nationalsozialisten seit 1935 und 1941 praktizierten Denaturalisationen von Juden nicht an und bürgert die Schweizerinnen bei der Heirat dieser faktisch staatenlosen Männer nach wie vor aus. Anfragen von betroffenen früheren Schweizer Jüdinnen im Ausland mit der Bitte um Wiederaufnahme aus humanitären Gründen weist der Bundesrat reihum ab.

Die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp war ein prominentes Opfer der Schweizer «Heiratsregel».
Die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp war ein prominentes Opfer der Schweizer «Heiratsregel».Bild: Schweizerisches Nationalmuseum

Verfolgte frühere Schweizer Jüdinnen werden, wie das Beispiel der in Zürich aufgewachsenen Lea Berr-Bernheim (1915– 1944) zeigt, im Ausland ihrem Schicksal überlassen. Sie und ihr kleiner Sohn Alain werden 1944 in Auschwitz ermordet. Alle Interventionen der Familie zuhanden der eidgenössischen Behörden zielen ins Leere. Lea Berr ist eine jener geborenen Schweizerinnen, die aufgrund der unerbittlichen Bürgerrechtspolitik der Schweiz Opfer der nationalsozialistischen Tötungspolitik werden.

Zu dieser Gruppe von Frauen gehört auch die frühere Thurgauerin Elise Wollensack-Friedli (1880–1945). 1922 nach Reichenau bei Konstanz in die Psychiatrie abgeschoben, wird sie 1945 in der Klinik ermordet. 1934 haben die Thurgauer Behörden ihre Wiedereinreise aus Furcht vor Armenkosten abgelehnt.

Elise Wollensack mit ihrem Sohn Hans, um 1918.
Elise Wollensack mit ihrem Sohn Hans, um 1918.Bild: Archiv Silke Margherita Redolfi
Die Thurgauer Behörden lehnten das Einreisegesuch von Elise Wollensack 1934 ab.
Die Thurgauer Behörden lehnten das Einreisegesuch von Elise Wollensack 1934 ab.Bild: Archiv Silke Margherita Redolfi

Auch die frühere Glarnerin Elsa A.-W. ereilt ein heute kaum noch vorstellbares Schicksal: Sie wird nach einem Landesverweis gegen ihren Ehemann 1942 ebenfalls in die Verbannung miteinbezogen. Die Schweizer Behörden können frühere Schweizerinnen zwar aus dem Landesverweis des Ehemannes ausnehmen, tun dies aber aus Furcht vor Armut und Sozialunterstützung häufig nicht.

Elsa A.-W. und ihre zwei minderjährigen Kinder, den 9-jährigen Giovanni und die 2-jährige Maria, stellen die Beamten mitten im Zweiten Weltkrieg an die Grenze. Was nun beginnt, ist ein Albtraum, ein Kampf ums Überleben: Elsa A.-W., auf sich allein gestellt, kennt in Italien keine Menschenseele und kann kein Italienisch. Erst 1948 wird der Landesverweis aufgehoben, was die Rückkehr in die Schweiz möglich macht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg versucht der Bundesrat, das Notrecht in ordentliches Recht umzuwandeln und die Heiratsregel nahtlos weiterzuführen. Doch dagegen regt sich Widerstand. Es sind die grossen Frauenorganisationen, der Bund Schweizerischer Frauenvereine und der Schweizerische Katholische Frauenbund, die sich entschieden für eine Gesetzesänderung einsetzen. Mit dabei sind die Medien, die Reportagen und Artikel über die Leiden und die verheerenden Folgen der Ausbürgerungen. Auch namhafte Politiker und Juristen wie der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti sowie die Ikone der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, General Henri Guisan, appellieren an die Räte.

Schliesslich gelingt es, im Parlament ein sogenanntes Optionsrecht durchzubringen, mit dem die Schweizerinnen auf dem Standesamt erklären können, Schweizerinnen bleiben zu wollen. Es erstaunt nicht, dass die Mehrzahl der Bräute diese Erklärung abgibt. Doch erst mit dem neuen Eherecht von 1988 und dem revidierten Bürgerrechtsgesetz von 1992 wird die von den Schweizer Frauenverbänden seit Jahrzehnten anvisierte Unabhängigkeit der Frauen beim Bürgerrecht Realität.

Auch Henri Guisan setzte sich für eine Abschaffung der Heiratsregel ein.
Auch Henri Guisan setzte sich für eine Abschaffung der Heiratsregel ein.Bild: Schweizerisches Nationalmuseum

Der Verlust der Schweizer Staatsangehörigkeit bei der Heirat eines Ausländers gehört zu den tiefgreifenden rechtlichen, sozialen und politischen Benachteiligungen der Frauen in der jüngeren Geschichte der Schweiz. Hintergrund dieser diskriminierenden Regel waren kommunales Zweckdenken, Fremdenfeindlichkeit und die Ungleichstellung der Geschlechter in der Schweizer Bundesverfassung.

Das defizitäre Bürgerrecht der Schweizerinnen ist Ausdruck einer langwährenden patriarchalen Staatsordnung und hat viel Leid in die betroffenen Familien gebracht. Die mangelnden weiblichen Staatsbürgerrechte sind ein dunkler Fleck der Schweizer Geschichte, der erst in Ansätzen erforscht ist.

Bild zur Ausstellung Frauen.Rechte Landesmuseum
Bild: Nationalmuseum
Frauen.Rechte
05.03.2021 – 18.07.2021
Landesmuseum Zürich

Lange blieben die Schweizerinnen von zivilen und politischen Rechten ausgeschlossen. Ihr Weg zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971 und des Gleichstellungsartikels 1981 war steinig und heiss umstritten. Seit die Menschen- und Bürgerrechte von 1789 die «freien Männer» für politisch mündig erklärt haben, kämpfen Frauen für Gleichberechtigung. Und noch heute wird diese von Frauen und Männern verhandelt. 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz beleuchtet die Ausstellung im Landesmuseum das seit über 200 Jahren an- und abflauende Ringen um Frauenrechte in der Schweiz. Neben bedeutsamen Leihgaben aus Schweizer Institutionen präsentiert sie herausragende Zeugnisse aus internationalen Sammlungen.
>>> Weitere historische Artikel auf: blog.nationalmuseum.ch
watson übernimmt in loser Folge ausgesuchte Perlen aus dem Blog des Nationalmuseums. Der Beitrag «Nach der Heirat ausgebürgert» erschien am 7. Juli.
blog.nationalmuseum.ch/2021/07/nach-der-heirat-ausgebuergert

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Blaumaler
11.07.2021 18:06registriert August 2020
Finde ich gut, dass solche unglaublichen Situationen aus einer so nahen Vergangenheit präsentiert wird. Es zeigt deutlich auf, dass nichts selbstverständlich ist und dass stetig gegen Ungerechtigkeiten gekämpft werden muss. Gerade heute wo Rechtspopulisten auf allen Ebenen versuchen die Ungebildetsten vor ihren Karren zu spannen, können Zustände wie anno dazumal schnell wieder Realität werden.
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Baba ♀️
11.07.2021 18:35registriert Januar 2014
Irgendwie zogen Frauen echt oft die A****karte.

Meine Schwiegermutter war in den 1950er Jahren bei den ersten Jahrgängen, die durch Erklärung bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht behalten "durfte"... (dafür wurde mein Schwiegervater aus der RKK geschmissen, weil er "eine Reformierte" heiratete 🙄).

Danke für die immer interessanten Beiträge des Landesmuseums, sind immer spannend zu lesen. Solche Dinge, wie der Entzug des Bürgerrechts von Frauen dürfen einfach nie, nie, nie vergessen gehen!
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M&M
11.07.2021 18:19registriert März 2016
Unfassbar, dass das noch so lange galt!
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Mythos Bermudadreieck – 5 Theorien, die das Rätsel (nicht) erklären

Es gab eine Zeit, da war das Bermudadreieck in aller Munde. Bars benannten sich aus offensichtlichen Gründen nach jener mysteriösen Meeresregion im westlichen Atlantik, in der anscheinend immer wieder Schiffe und Flugzeuge spurlos verschwanden. Seit dem Höhepunkt in den 70er- und 80er-Jahren ist der Hype um das Bermudadreieck – auch «Teufelsdreieck» genannt – etwas abgeflaut. Fast schien es, als ob das Bermudadreieck selbst im Bermudadreieck verschwunden wäre. Doch die Theorien, die das angebliche Mysterium erklären wollen, sind zum Teil so abenteuerlich, dass sich ein Blick darauf lohnt.

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