An der Universität Zürich sollen Spitzel der türkischen Regierung in öffentliche Tagungen eingeschleust worden sein. Das sagt ein Doktorand gegenüber dem Tagesanzeiger. Gemäss der anonymen Auskunftsperson soll es gang und gäbe sein, dass Leute für die türkische Regierung an Tagungen und Konferenzen gehen, um die Teilnehmer zu fotografieren.
Konkret sind am 11. Januar zwei Männer am historischen Seminar aufgetaucht – das Thema: Völkermord an den Armeniern. Die Männer sollen die Besucher systematisch mit dem Mobiltelefon fotografiert haben.
Martin Steiger, Experte in Medienrecht, gibt Auskunft, welche rechtlichen Schritte die Betroffenen unternehmen können.
Das «Recht am eigenen Bild»
Niemand darf ohne sein Einverständnis fotografiert werden./pixabay.com
In der Schweiz darf jeder Mensch selber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm verwendet werden.
Man spricht vom «Recht am eigenen Bild». Darunter fällt auch das Abspeichern oder Weitergeben von Bildern.
Ohne Zustimmung muss man sich grundsätzlich nicht fotografieren lassen.
Wann das «Recht am eigenen Bild» nicht gilt
Auf öffentlichen Plätzen gilt das «Recht am eigenen Bild» nicht mehr.Bild: PHOTOPRESS
Das «Recht am eigenen Bild» gilt nicht absolut – das bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn man beispielsweise ein Touristenfoto vom Bundeshaus macht, auf dem Menschen zu sehen sind, gelten diese als «Beiwerk».
Ist man also Teil einer Menschenmenge, darf man ungefragt fotografiert werden.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn man gezielt an einer Universität fotografiert, um die anwesenden Personen zu erfassen. Zusätzlich sind Fotoaufnahmen an der Universität Zürich gemäss Hausordnung bewilligungspflichtig.
Was tun, wenn trotzdem fotografiert wird?
Betroffene können Zivilklage einreichen, allerdings mit mässigem Erfolg.Bild: KEYSTONE
Wird man trotzdem fotografiert, kann eine Zivilklage eingereicht werden.
In diesem Rahmen kann erzwungen werden, dass die Bilder gelöscht werden. Allerdings ist ein solches zivilrechtliches Vorgehen langwierig und kostspielig, so dass die meisten Betroffenen auf rechtliche Schritte verzichten.
Eine Besserung könnte das revidierte Datenschutzgesetz bringen, das aber frühestens 2018 in Kraft treten wird.
Was können Betroffene spezifisch bei dem «Spionage-Fall» machen?
Amerikanische Spionage wurde nicht Strafrechtlich verfolgt.wikipedia
Bei ausländischer oder privater Spionage kommen zum Verstoss des Rechts am eigenen Bild auch Straftatbestände dazu.
Der Bundesrat müsste allerdings die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen, was nur sehr zurückhaltend geschieht.
Martin Steiger, Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft.steigerlegal.ch
Auskunft gab:
Martin Steiger, Rechtsanwalt und Experte in Recht im digitalen Raum mit Schwerpunkten im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht.
Das sagt die Universität Zürich zum Vorfall:
«Der UZH waren die beiden Vorfälle an den öffentlichen Veranstaltungen nicht bekannt. Nahaufnahmen von Personen sind rechtlich nicht zulässig ohne die ausdrückliche Einwilligung der Person. Die UZH toleriert nicht, dass an Veranstaltungen in ihren Räumen Personen ohne Einwilligung systematisch fotografiert oder gefilmt werden. Sie setzt sich ein für eine offene Diskussionskultur und den Schutz der daran beteiligten Personen»
Kein Statement von der Türkischen Botschaft
Die Türkische Botschaft in Bern konnte auch nach mehrfachen Kontaktierungsversuchen nicht erreicht werden.
Türkei verhaftet Journalisten
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Türkei verhaftet Journalisten
In der Türkei sind Mitte Dezember 2014 mindestens 24 Journalisten, TV-Produzenten und Polizisten festgenommen worden.
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Die beliebtesten Kommentare
wipix
13.03.2017 16:27registriert Oktober 2015
Gaaanz einfach:
Zurück fotografieren und filmenDiese werden sich dann zurückziehen!
Heute hat ja fast jeder eine Kamera im Handy, also einfach zurückschiessen😉
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