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watson-NativeAd verstiess nicht gegen Presserats-Richtlinien

Free watson!!! Unser NativeAd verstiess nicht gegen Presserats-Richtlinien

28.06.2017, 12:1928.06.2017, 16:26
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Das Online-Newsportal watson hat nicht gegen Richtlinien der journalistischen Unabhängigkeit verstossen, zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat in einer Medienmitteilung am Mittwoch.

Der Presserat, die Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen in der Schweiz, wies damit die Beschwerde einer Studentin ab. Diese hatte beanstandet, dass watson mit einem im Herbst 2015 veröffentlichten Artikel die vorgeschriebene Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung verletzt habe. 

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Da beim vorliegenden Artikel kein «konkreter Einfluss des Anzeigenkunden nachzuweisen war» und keine weiteren Presseratsbestimmungen eindeutig verletzt worden seien, sieht der Presserat von einer Rüge ab. «Wir sind sehr erfreut, dass der Presserat unsere Instrumente zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit bei der NativeAd-Produktion quasi höchstinstanzlich abgesegnet hat», sagt watson-Chefredaktor Maurice Thiriet. 

Richtlinien überarbeitet

Der Fall hat dazu geführt, dass der Presserat seine Bestimmungen überarbeitet hat. Künftig seien die Richtlinien zum Journalistenkodex auch auf neu entwickelte Werbeformen wie Native Advertising anwendbar, wie der Presserat in einem weiteren Communiqué schreibt. Auch hier gelte, dass bezahlte oder durch Dritte zur Verfügung gestellte Inhalte gestalterisch klar von redaktionellen Beiträgen abzuheben sind. 

Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.

(wst)

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4 Kommentare
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Mr. Malik
28.06.2017 13:20registriert November 2016
Weils watson vergessen hat, ein auszug aus der "nicht-rüge":

Der Presserat erachtet es jedoch als transparenter, wenn von Anzeigenkunden bezahlte Medienbeiträge statt mit verschleiernden Formulierungen wie «Präsentiert von ...» durch den Hinweis «Bezahlt von ...» gekennzeichnet würden.

Quelle: http://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100804296
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Dennis Bühler
28.06.2017 16:05registriert Juni 2017
Dieses NativeAd verstiess laut Presserat zwar nicht gegen den Kodex. ABER: Es kann keine Rede davon sein, der Presserat habe die Methodik «quasi höchstinstanzlich abgesegnet». Im Gegenteil. Der Presserat hält unmissverständlich fest: «Die Redaktion räumt ein, dass Anzeigenkunden prinzipiell das Recht haben, den Inhalt von Native-Advertising-Elementen zu akzeptieren oder abzulehnen. (...) Hätte der Anzeigenkunde von Watsons Angebot Gebrauch gemacht, Einfluss auf den redaktionellen Inhalt zu nehmen, wäre (...) Ziffer 10 verletzt gewesen.» (http://www.presserat.ch/_15_2017_Zusammenfassung.htm)
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