Schweiz
Gesellschaft & Politik

Die Entscheidungen des Nationalrats in der Sommersession

Staenderaetin Karin Keller-Sutter, FDP-SG, links, diskutiert mit Christian Wasserfallen, FDP-BE, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 12. Juni 2017 im Nationalrat in Bern. (KEYS ...
Es wurde nicht nur viel diskutiert in der Sommersession des Nationalrates, sondern auch einiges entschieden.Bild: KEYSTONE

Böse Pflanzen, Videos vom Bundesrat und Geld von der Billag: Das entschied der Nationalrat

13.06.2017, 14:0313.06.2017, 16:34
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In der Sommersession hat der Nationalrat diverse Themen diskutiert. In der folgenden Auflistung die wichtigsten Entscheidungen:

Alkohol an Autobahnraststätten

Autofahrer sollen sich künftig auch auf der Autobahn einen Schluck genehmigen können. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Verkehrskommission angenommen, die Ausschank und Verkauf von Alkohol auf Raststätten zulassen will. Bisher hatten Sicherheitsbedenken das Parlament davon abgehalten, das seit über fünfzig Jahren geltende Verbot aufzuheben. Für die Mehrheit des Nationalrats wiegt nun aber der Wettbewerbsnachteil für Raststättenbetreiber schwerer. Leidtragende seien auch die Restaurantbesucher, die kein Glas Wein zum Essen trinken könnten, hiess es. Der Bundesrat hatte die Motion mit Hinweis auf die relativ tiefe Zahl von Unfällen auf Autobahnen unterstützt. Diese geht nun an den Ständerat.

Senioren erst ab 75 zur Kontrolle

Der Nationalrat will Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelmässigen medizinischen Kontrolluntersuchung schicken statt wie heute mit 70 Jahren. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die Altersgrenze erhöht werden kann, da die heutige Rentnergeneration generell rüstiger sei. Seniorinnen und Senioren seien gut in der Lage, über ihre Fahrfähigkeit Rechenschaft abzulegen, hiess es. SP und Grüne sprachen sich gegen die Gesetzesänderung aus, der Bundesrat jedoch dafür. Er will aber mit Informations- und Sensibilisierungskampagnen dafür sorgen, dass sich ältere Automobilisten mit ihrer Fahreignung auseinandersetzen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Schliessungsverbot für SBB

Der 24-jaehrige Betriebsdisponent Karl Reichenbach vor "seinem" Bahnhof Schaenis im Linthgebiet, am 1. Februar 2000. Statt die Schliessung des Billettschalters durch die SBB hinzunehmen, hat ...
Der 24-jährige Betriebsdisponent Karl Reichenbach vor «seinem» Bahnhof Schaenis im Linthgebiet am 1. Februar 2000. Statt die Schliessung des Billettschalters durch die SBB hinzunehmen, hat sich Karl Reichenbach entschlossen, den Bahnhof nach dem Modell 50% SBB und 50% Privat weiter zu führen. Bild: KEYSTONE

Die SBB soll bis 2020 keine Drittverkaufsstellen schliessen dürfen. Das fordert der Nationalrat. Er will den Bundesrat beauftragen, der SBB ein Moratorium aufzuerlegen. Die grosse Kammer stimmte einer Motion ihrer Verkehrskommission (KVF) mit 93 zu 79 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu. Als nächstes entscheidet der Ständerat über den Vorstoss. Avec-Läden, Migrolino-Shops und private Stationshalter an Bahnhöfen verkaufen heute auf Vertragsbasis mit den Bundesbahnen Billette und Abonnemente, mancherorts fungiert auch die Post als Bahnschalter. Dafür erhalten die sogenannten Drittverkaufsstellen Provisionen. Die SBB hatte vergangenen Herbst angekündigt, dass sie 52 solcher Verkaufsstellen schliessen will. Der Widerstand in den betroffenen Regionen ist gross.

Geld zurück von der Billag

Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Er hat mit 126 zu 32 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer Motion seiner Fernmeldekommission zugestimmt. Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat gegen diese Urteile beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Gegen 4500 Gesuche um Rückerstattung bis Juni 2005 sind derzeit bei der Billag sistiert. Der Nationalrat will mit der Motion verhindern, dass sich alle Gebührenzahlenden einzeln an die Justiz wenden müssen. Als nächstes entscheidet der Ständerat über den Vorstoss.

Kein Videoverbot für den Bundesrat

Der Bundesrat darf weiterhin vor Abstimmungen mit einem Video informieren – wie hier im Beispiel des Energiegesetzes, das am 21. Mai 2017 angenommen wurde. Video: YouTube/Der Schweizerische Bundesrat - Le Conseil fédéral suisse - Il Consiglio federale svizzero

Der Bundesrat darf das Volk auch künftig neben Medienkonferenzen mittels Abstimmungsvideos informieren. Von einem Videoverbot will der Nationalrat nichts wissen. Damit ist der Vorstoss aus den Reihen der SVP vom Tisch. Verankert werden sollte das Verbot im Bundesgesetz über die politischen Rechte. Mit 111 zu 65 Stimmen folgte der Nationalrat aber dem Antrag der Staatspolitischen Kommission und gab der Initiative keine Folge. Argumentiert wurde damit, dass es keine Rolle spiele, welche Informationskanäle der Bundesrat verwende. Nicht nur mit schriftlichen Texten oder mündlichen Erläuterungen könne objektiv informiert werden, sondern auch mit bewegten Bildern.

Befreiung von der CO2-Abgabe

Nach 2020 sollen sich Unternehmen aller Wirtschaftszweige von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Der Nationalrat hat einer vom Ständerat abgeänderten Motion mit dieser Forderung zugestimmt. Heute können sich jene Unternehmen befreien lassen, die einer dazu berechtigten Branche angehören. Nun sollen alle Unternehmen die Möglichkeit bekommen, sich unter Wahrung der Verhältnismässigkeit von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Die Bedingung hatte der Ständerat eingefügt, was der Nationalrat stillschweigend akzeptierte. Als nächstes muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Mehr böse Pflanzen

Zwar schön anzuschauen, zählt aber in Europa zu den Invasionspflanzen: Das drüsige Springkraut. 
Zwar schön anzuschauen, zählt aber in Europa zu den Invasionspflanzen: Das drüsige Springkraut. bild: wikipedia/artmechanic

Der Nationalrat will die Liste der verbotenen Invasiven Neophyten ergänzen. Solche gebietsfremde Pflanzen könnten die menschliche Gesundheit, Infrastrukturen oder die Umwelt gefährden, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS), der eine Motion mit diesem Anliegen eingereicht hatte. Gemäss Freisetzungsverordnung ist heute der Verkauf von elf Pflanzen verboten. Addor verlangte, auch die Pflanzen auf der schwarzen Liste des nationalen Informations- und Dokumentationszentrums der Schweizer Flora zu verbieten. Diese umfasst vierzig Pflanzen. Umweltministerin Doris Leuthard war nicht grundsätzlich dagegen. Sie plädierte aber dafür, das Problem im Rahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten gesamthaft anzugehen. Der Nationalrat nahm die Motion dennoch an, mit 117 zu 60 Stimmen. Diese geht nun an den Ständerat.

Kein Verbot für Kunststoffpartikel in Kosmetikprodukten

Kein Verbot für Kunststoffpartikel in Kosmetikprodukten.
Kein Verbot für Kunststoffpartikel in Kosmetikprodukten.bild: pixabay

Der Nationalrat will kleinste Kunststoffpartikel in Kosmetikprodukten nicht verbieten. Er hat einen entsprechenden Vorstoss von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) mit 119 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Glättli forderte ein Verbot aus Umweltgründen. Feines Plastikgranulat finde sich in Peelings, Duschgelen oder Zahnpasta. Derzeit sei eine Filterung in Klärwerken noch nicht möglich, sagte er zur Begründung seiner Motion im Nationalrat. Die Mehrheit im Nationalrat wollte aber nichts von einem Verbot wissen und folgte dem Bundesrat. Umweltministerin Doris Leuthard räumte zwar ein, dass auch in Schweizer Gewässern Mikroplastikteilchen nachgewiesen worden seien. Sie plädierte aber für den Dialog mit der Kosmetikbranche.

100'000 Stimmen wie eh und je

Die Hürden für Initiativen und Referenden werden nicht erhöht. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative der BDP-Fraktion abgelehnt, welche die Zahl der Unterschriften von der Grösse der Bevölkerung abhängig machen wollte. Heute braucht es für Initiativen 100'000 Unterschriften, für Referenden 50'000. Angesichts des Bevölkerungswachstums seit Einführung des Initiativrechts sind diese Anforderungen nach Ansicht von BDP-Präsident Martin Landolt (GL) überholt, was zu einer wachsenden Zahl von Abstimmungsvorlagen führt. Die Initiative fand jedoch ausserhalb der BDP-Fraktion kaum Unterstützung. Das Anliegen ist mit dem Nein des Nationalrats vom Tisch.

Kein Plan B für Entsorgung radioaktiver Abfälle

In this photo taken Wednesday, April 5, 2017, a radioactivity sign stands in the ground, outside Chernobyl, Ukraine. April 26 marks the 31st anniversary of the Chernobyl nuclear disaster. A reactor at ...
Bild: Efrem Lukatsky/AP/KEYSTONE

Der Nationalrat will keinen Plan B für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle. Er hat ein Postulat der GLP mit dieser Forderung abgelehnt. Dieses wollte den Bundesrat auch die Möglichkeit eines nicht endgültigen, überwachten und sicheren Lagers prüfen lassen. Die heutigen verfolgten Pläne für ein Endlager könnten aus geologischen oder politischen Gründen scheitern, sagte Isabelle Chevalley (GLP/VD). Es brauche keinen Plan B, sagte Umweltministerin Doris Leuthard. Stattdessen müsse der Plan A umgesetzt werden. Die Alternativen seien ohnehin schon alle untersucht worden.

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Das wichtigste Instrument der Parlamentarier ist nicht etwas das Laptop, sondern der Zeigfinger. FDP-Präsidentin Petra Gössi (SZ) diskutiert mit ihrem Fraktionschef Ignazio Cassis (TI) am 13. März 2017 im Nationalrat in Bern.
quelle: keystone / alessandro della valle
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