Der 64-jährige Libyer Abu Ramadan soll in der Bieler Ar’Rahman-Moschee gegen Andersgläubige gehetzt haben. Laut Berichten von Rundschau und «Tages-Anzeiger» bezog Ramadan ausserdem während Jahren rund 600'000 Franken an Sozialhilfe. Ramadan wehrte sich in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger», man habe seine Reden falsch übersetzt.
Seit das Staatssekretariat für Migration beschlossen hat, dem Imamen den Asylstatus und die «Flüchtlingseigenschaft» abzusprechen, da er mehrmals in sein Heimatland gereist ist, wehrt sich der Imam nun auch auf gerichtlichem Weg. Wie der «Blick» am Freitag berichtet, hat der Libyer Beschwerde gegen den Entscheid des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit wird Ramadan vorerst weiterhin durch das Asylgesetz geschützt. (dwi)