Seit vergangenem Montag trägt Angela Magdici, die bekannteste Gefängniswärterin der Schweiz, den Nachnamen ihres Liebsten. Hinter Gitter hat sie Hassan Kiko das Ja-Wort gegeben. Eine kleine aber schöne Feier sei es gewesen, sagte Valentin Landmann, der als Anwalt von Kiko der Eheschliessung im Gefängnis Lenzburg beigewohnt hatte, gegenüber «Tele Züri».
Damit geht die Geschichte des Ausbrecherpaares in eine nächste Runde. Begonnen hatte alles im Februar 2016. Mit stockendem Atem verfolgte die Schweiz die Suche nach Magdici und Kiko, nachdem sie aus dem Gefängnis Limmattal getürmt waren. Die verliebte Wärterin hatte ihren Angebeteten aus der Zelle befreit. Sieben Wochen lang versteckte sich das liebestolle Paar in einem Hochhaus in Norditalien, bis die Carabinieri die Wohnung stürmte und die beiden festnahm.
Danach wurde die heute 33-jährige Magdici zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten Haft bedingt verurteilt. Ins Gefängnis musste sie nicht. Anders der 28-jährige Kiko. Seit der Rückkehr in die Schweiz sitzt er wieder hinter Gittern. Weil er eine 15-Jährige vergewaltigt hatte, muss er eine vierjährige Freiheitsstrafe absitzen.
Doch auch weiterhin halten Gefängnismauern die beiden nicht von ihrer gegenseitigen Zuneigung ab. Warum sie schon jetzt, während Kiko noch einsitzt, heirateten und nicht darauf warteten, bis er wieder auf freiem Fuss ist, hat mehrere plausible Gründe.
Einer davon ist, dass Eheleuten im Gefängnis bei Besuchen mehr Privilegien zustehen. Grundsätzlich haben Gefangene genauso wie Nicht-Eingesperrte das Recht, heiraten zu können. Und laut dem Schweizer Strafgesetzbuch haben nahestehende Personen und insbesondere Familienangehörige bei Besuchen im Gefängnis mehr Privilegien. Das heisst beispielsweise, dass sich ein Paar mit Kind in einem besonders ausgestatteten Besucherraum mit Spielzeugen zurückziehen darf und dass die Besuchszeit verlängert werden kann.
Besonders wichtig für Ehepaare sind die sogenannten Intimbesuche. In einem Spezialzimmer, das über ein Doppelbett und eine Nasszone verfügt, dürfen Verheiratete sexuelle Kontakte pflegen. Für die Benutzung dieses Zimmers wird eine dauerhafte Beziehung vorausgesetzt.
Magdici und Kiko müssten eigentlich von diesem Privileg profitieren können. Das Problem ist aber: Im Gefängnis Lenzburg, wo Kiko einsitzt, gibt es kein solches Intimzimmer.
Gerade ein solches wäre aber für ein Ehepaar wichtig, sagt Benjamin Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz. Es sei schliesslich nicht so, dass die sexuellen Begierden und Triebe mit der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt einfach aufhöre. «Besteht keine Möglichkeit von Intimbesuchen, wird die Sexualität in die Subkultur des Gefängnisalltages verbannt und gelebt», sagt Brägger. Für schwächere Insassen bedeute dies oftmals, dass sie sexuell unterdrückt oder gar ausgebeutet würden.
Auch Jessica Maise, Sprecherin des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich sagt, der Kontakt zu dem Ehepartner sei für Gefangene wichtig. «Es gibt ihnen Kraft zu wissen, dass da ‹draussen› jemand auf sie wartet und nach der Entlassung unterstützt», sagt sie. Gleichzeitig motiviere es sie auch, sich im Haftalltag an die Regeln zu halten, um eine bedingte Entlassung nicht zu gefährden und ihre Angehörigen und insbesondere den Ehepartner nicht zu enttäuschen. Dies wiederum habe einen positiven Effekt auf die Resozialisierung, indem sie erfolgreich lernen, sich «drinnen» an die Regeln zu halten, damit sie es «draussen» dann auch können, so Maise.
Doch von den 110 Anstalten des Freiheitsentzuges in der Schweiz verfügen gerade einmal sechs über ein Intimbesuchszimmer. Es sind dies:
Brägger sagt: «Kiko hat das Pech, dass er in Lenzburg einsitzt, wo es kein solches Zimmer gibt.» Aber das zeige die Ungleichbehandlung im Justizvollzug in der Schweiz auf. Je nach Vollzugsanstalt bestehe die Möglichkeit, die Intimitäten ausleben zu können, oder nicht. Er ist der Meinung, dies sei ein Zustand, der behoben werden sollte. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begrüsse in einem Urteil aus dem Jahr 2003, dass Intimbesuche zugelassen würden. Eine Ablehnung solcher Besuche tangiere das Recht auf Achtung des Familienlebens.
Schwerer als Kiko haben es Strafgefangene in England. Dort sind Intimbesuche gänzlich verboten. Weil aber das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens eingehalten werden muss, können sich Ehepartner von ihrer eingesperrten besseren Hälfte schwängern lassen – per künstlicher Befruchtung durch Ausfuhr der Spermien.
Hassan Kiko bleibt in der Zwischenzeit nichts anderes übrig, als geduldig die Stunden zu zählen, bis er seine Angela wieder ungestört in die Arme nehmen darf. Nur eine Möglichkeit bleibt ihm bis zu seiner Freilassung: Seine Verlegung zu beantragen. Dann müsste der Kanton Aargau darüber entscheiden, ob dieser stattgegeben wird.
Ein weiterer Grund, warum Kiko und Magdici mit dem Heiraten nicht warten konnten, war ihre unbändige Liebe, die sie füreinander empfinden. Immer wieder haben sie betont, dass sie nur aus Liebe gehandelt haben.
Anzunehmen ist aber auch, dass die Heirat ein strategischer Schachzug gewesen ist, um Kikos Ausschaffung zu verhindern. Denn was mit ihm passiert, wenn er seine Strafe abgesessen hat, ist unklar. Der Syrer galt als vorläufig aufgenommener Flüchtling, bis er der Vergewaltigung verurteilt wurde. Damit verlor er seinen F-Ausweis. Laut der neuen Regelung der Ausschaffungsinitiative müsste er nach seiner Freilassung abgeschoben werden. Möglich ist, dass die Ausschaffung nicht vollzogen werden kann, weil in seiner Heimat Krieg herrscht. So oder so kann da die Eheschliessung mit einer Schweizerin zu einem möglichst frühen Zeitpunkt hilfreich sein.