Gut ein Jahr nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III legt der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag vor. Die Steuervorlage 17 nimmt einige Anliegen der Abstimmungssieger auf.
Mit einer etwas besseren Gegenfinanzierung nimmt der Bundesrat eine Forderung der linken Gegner der Unternehmenssteuerreform III auf. Künftig sollen Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent bei Bund und Kanton zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. In der gescheiterten Vorlage waren es mindestens 60 Prozent gewesen.
Zudem soll die Steuerreform sozial abgefedert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen. Das Minimum für Kinderzulagen läge damit bei 230 Franken pro Monat, jenes für Ausbildungszulagen bei 280 Franken. Die zusätzlichen Kosten werden auf 421 Millionen Franken geschätzt und fallen in erster Linie bei den Unternehmen an.
Eine weitere Forderung der Gegner erfüllt der Bundesrat mit dem Verzicht auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese hätte den Abzug eines fiktiven Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital ermöglicht. In der Abstimmungskampagne zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Gegner den Abzug als unstatthafte Bereicherung dargestellt.
Andere Elemente der gescheiterten Vorlage will der Bundesrat bloss nachjustieren: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden können. Zudem müssen die Kantone eine Patentbox einführen. Darin können Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuert werden.
Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen. Die gesamte Entlastung durch Patentbox und Forschungsabzüge ist auf 70 Prozent begrenzt. In der gescheiterten Vorlage waren es 80 Prozent gewesen.
Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer. Der Bundesrat will diesen gemäss der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöhen.
Neu müssen im Zusammenhang mit dem Kantonsanteil auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese hatten sich bei der Unternehmenssteuerreform III übergangen gefühlt und mit ihrer Kritik zum Scheitern der Vorlage beigetragen.
Im Zuge der Steuervorlage 17 wird auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Gemäss Simulationen könnte das dazu führen, dass Zug, Schwyz, Genf, Waadt, Neuenburg und Schaffhausen mehr in in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
Es handelt sich jeweils um eine statische Betrachtung. Diese berücksichtigt nicht, wie Unternehmen auf ein verändertes steuerliches Umfeld reagieren. Die Verwaltung hat dazu verschiedene Varianten durchgerechnet. Alle ergeben eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation.
Der Bundesrat hofft, dass das Parlament die Steuervorlage 17 schon in der Herbstsession 2018 verabschiedet. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. (whr/sda)