Schweiz
Gesellschaft & Politik

SVP steht einstimmig hinter neuem Sozialdetektiv-Gesetz

SVP steht einstimmig hinter neuem Sozialdetektiv-Gesetz

23.06.2018, 16:2016.10.2018, 15:25

Die SVP-Delegierten haben sich am Samstag im neuenburgischen Les Bugnenets einstimmig hinter das neue Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten gestellt. Insgesamt 247 Delegierte votierten mit Ja.

Es gab eine einzige Stimmenthaltung und kein Delegierter sprach sich dagegen aus. Kaum jemand, auch auf dem linken Parteienspektrum, bestreite heute die Notwendigkeit, Massnahmen gegen Sozialversicherungsbetrug zu ergreifen, erklärte die Waadtländer Nationalrätin Alice Glauser.

Gerade um die Fortsetzung eines rigorosen Kampfes gegen diesen Missbrauch zu ermöglichen, habe das Parlament eine neue gesetzliche Basis geschaffen.

Auch wenn von linken Kreisen ein Referendum dagegen lanciert worden sei, unter dem Vorwand, dass damit künftig alle Versicherten unter Generalverdacht stehen würden. Diese lautstarke Entrüstung der Schirmherren der Versicherungsbetrüger sei jedoch völlig unangebracht. Es sei doch normal, dass Personen, die vom Staat finanzielle Hilfe verlangten, ernsthaft kontrolliert würden, sagte Glauser.

Sibylle Berg sorgt für Referendum gegen Sozialschnüffler

Video: srf

Mit dem vom Parlament im Frühjahr 2018 beschlossenen Gesetz wird es möglich sein, dass Versicherungen und Sozialdienste ohne Gerichtsentscheid Sozialversicherungsdetektive engagieren können. Dagegen haben Private das Referendum ergriffen. (sda/kün)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
23.06.2018 16:48registriert August 2015
Kontrolle, Ja! Überprüfung, Ja! Repressionen bei Missbrauch, Ja! Zu allem ja, ABER, es kann nicht sein, dass die Strafverfolgungsbehörden weniger Rechte und Möglichkeiten haben Terroristen zu überwachen, als Versicherungen haben um IV und Sozialbezüger zu überwachen. Es muss kein Anfangsverdacht vorliegen und es muss kein Richter die Überwachung bestätigen, die Versicherungen können tun und lassen was die wollen.
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MachoMan
23.06.2018 17:15registriert April 2018
Die Möglichkeit, zu observieren, wird auf Bereiche ausgedehnt, wo gar kein Problem besteht. Sie gilt für alle Sozialversicherungen, von der IV über die Krankenkassen bis hin zur AHV-Hilflosenentschädigung. Observiert werden darf auf dem öffentlichen Grund und an Orten, die man vom öffentlichen Grund aus einsehen kann.
Wenn die Sozialversicherungen, bei denen es um Geld geht, mehr Kompetenzen haben als ein Nachrichtendienst, der vor Terrorismus schützen muss, oder die Staatsanwaltschaft, die einen Mörder finden muss, besteht ein Wertungswiderspruch.
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Black Cat in a Sink
23.06.2018 19:29registriert April 2015
Big Brother is watching you!
Und dem Deckmantel der Demokratie, wird von den Bürgerlichen angeführt von der SVP gegen Menschen agitiert, die keine Lobby wie die Versicherungen in Bern haben. Hier wird ein Geschäftsmodell aufgebaut, dass dem Missbrauch von elementaren Bürgerrechten Tür und Tor öffnet....!
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