Zum ersten Mal in der Schweiz wird ein mutmasslicher Dschihadreisender, der vor seiner Ausreise in ein Kampfgebiet verhaftet werden konnte, vor Gericht gebracht. Der 25-jährige aus dem Raum Zürich stammende Schweizer muss sich vor Bundesstrafgericht verantworten.
Die Bundesanwaltschaft reichte gemäss Mitteilung vom Freitag am Donnerstag eine Klage ein. Sie wirft dem Beschuldigten in der Anklageschrift vor, er habe beabsichtigt, sich dem Islamischen Staat anzuschliessen. Der 25-Jährige war am 7. April 2015 bei seiner Ausreise am Flughafen Zürich von der Kantonspolizei Zürich festgenommen worden.
Der junge Mann wird mutmasslicher Verstösse gegen das sogenannte IS-Gesetz beschuldigt sowie allenfalls der Unterstützung einer kriminellen Organisation. Des Weiteren werden ihm mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen zur Last gelegt.
Die Strafanträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt, heisst es vonseiten der Bundesanwaltschaft. Es sei dies der erste Fall dieser Art, der vors Bundesstrafgericht in Bellinzona gelange.
«Diese Anklage ist ein weiteres Element in der konsequenten Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen, oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen», schreibt die Bundesanwaltschaft.
Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren im Themenkomplex des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.
Am Donnerstag war bekannt geworden, dass im Februar offenbar keine weiteren Personen aus der Schweiz in den Dschihad gereist sind. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) korrigierte die Gesamtzahl der Dschihadreisenden gar nach unten.
Im Januar war der Dienst noch von 73 Fällen ausgegangen - neu sind es noch 72. Die Zahl bezieht sich auf Personen, die seit 2001 mutmasslich in den heiligen Krieg gezogen sind: 58 reisten nach Syrien und in den Irak, 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan.
Aus dem Dschihad zurückgekehrt sind insgesamt zwölf Personen - neun dieser Fälle sind bestätigt, drei sind unbestätigt. Letzteren geht der NDB gemäss eigenen Angaben weiterhin nach.
Von den 72 Dschihadreisenden auf der Liste haben 28 einen Schweizer Pass; 16 von ihnen sind Doppelbürger. Weitere Details gibt der Nachrichtendienst nicht bekannt. Seit gut einem Jahr publiziert er regelmässig die Anzahl Personen, die aus dschihadistischen Motiven aus der Schweiz in Konfliktgebiete reisen. (sda)