Liebe Bianca
Gute Putzkräfte sind rar. Eine Putzhilfe schwarz zu beschäftigen, ist aber keine gute Idee. Die Illegalität des Arbeitsverhältnisses kann dich teuer zu stehen kommen. Zum Verhängnis werden können dir fehlende Sozialversicherungsbeiträge, ein Unfall oder eine Krankheit der Putzkraft. Sozialversicherungen sind nicht ohne Grund obligatorisch.
Zwar übernimmt die Ersatzkasse UVG die effektiven Heilungskosten. Du als Arbeitgeber kannst von der Ersatzkasse im Fall einer fehlenden Unfallversicherung aber für die Dauer der Anstellung zur Nachzahlung der Prämien gezwungen werden – inklusive Verzugszins.
Bei Nichtnachkommen dieser Forderung musst du mitunter sogar das Drei- bis Zehnfache des Prämienbetrags zahlen. Zudem sind weitere Bussen bei einem Strafverfahren möglich. Die Unfallversicherungsprämien betragen nur gut 100 Franken pro Jahr.
Doch damit nicht genug. In einem solchen Fall fliegt die gesamte Illegalität deines Anstellungsverhältnisses auf. Ohne Anmeldung der Putzhilfe bei der SVA musst du bei einer Verurteilung die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge mit einem 50-prozentigen Zuschlag nachzahlen. Im schlimmsten Fall kann es sogar geschehen, dass du als Arbeitgeber wegen einer vorsätzlichen Beschäftigung von Ausländern, die nicht in der Schweiz arbeiten dürfen, bestraft wirst.
Ist kein Arbeitsvertrag vorhanden, kommt je nach Kanton zudem nicht einfach das Obligationenrecht (OR) zur Anwendung, sondern ein kantonaler Normalarbeitsvertrag mit deutlich strengeren Auflagen. So zwingen manche Kantone die Arbeitgeber zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung bzw. zur Zahlung der entsprechenden Lohnausfallskosten.
Schliesslich kannst du als Arbeitgeber nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit der Putzkraft auch von dieser verklagt werden. Unter Umständen musst du einen hohen Schadenersatz und eine Genugtuung zahlen.
Viele Grüsse von Comparis.ch