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Putzfrau «Was passiert, wenn ich eine Putzkraft schwarz beschäftige?»

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Wer fürs Putzen bezahlt, sollte besser nichts anbrennen lassenBild: shutterstock
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«Was passiert, wenn ich eine Putzkraft schwarz beschäftige?»

Bianca (34): «Ich suche eine Putzkraft. Eine Freundin hat mir ihre Putzhife empfohlen. Aber diese will nur schwarz arbeiten. Habe ich dadurch einen Nachteil?»
16.08.2019, 09:4516.08.2019, 14:26
Elisabeth Rizzi / comparis
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Liebe Bianca

Gute Putzkräfte sind rar. Eine Putzhilfe schwarz zu beschäftigen, ist aber keine gute Idee. Die Illegalität des Arbeitsverhältnisses kann dich teuer zu stehen kommen. Zum Verhängnis werden können dir fehlende Sozialversicherungsbeiträge, ein Unfall oder eine Krankheit der Putzkraft. Sozialversicherungen sind nicht ohne Grund obligatorisch.

Fehlende Prämien müssen nachgezahlt werden

Zwar übernimmt die Ersatzkasse UVG die effektiven Heilungskosten. Du als Arbeitgeber kannst von der Ersatzkasse im Fall einer fehlenden Unfallversicherung aber für die Dauer der Anstellung zur Nachzahlung der Prämien gezwungen werden – inklusive Verzugszins.

Bei Nichtnachkommen dieser Forderung musst du mitunter sogar das Drei- bis Zehnfache des Prämienbetrags zahlen. Zudem sind weitere Bussen bei einem Strafverfahren möglich. Die Unfallversicherungsprämien betragen nur gut 100 Franken pro Jahr.

Im schlimmsten Fall Normalarbeitsvertrag statt Obligationenrecht

Doch damit nicht genug. In einem solchen Fall fliegt die gesamte Illegalität deines Anstellungsverhältnisses auf. Ohne Anmeldung der Putzhilfe bei der SVA musst du bei einer Verurteilung die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge mit einem 50-prozentigen Zuschlag nachzahlen. Im schlimmsten Fall kann es sogar geschehen, dass du als Arbeitgeber wegen einer vorsätzlichen Beschäftigung von Ausländern, die nicht in der Schweiz arbeiten dürfen, bestraft wirst.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Ist kein Arbeitsvertrag vorhanden, kommt je nach Kanton zudem nicht einfach das Obligationenrecht (OR) zur Anwendung, sondern ein kantonaler Normalarbeitsvertrag mit deutlich strengeren Auflagen. So zwingen manche Kantone die Arbeitgeber zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung bzw. zur Zahlung der entsprechenden Lohnausfallskosten.

Schliesslich kannst du als Arbeitgeber nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit der Putzkraft auch von dieser verklagt werden. Unter Umständen musst du einen hohen Schadenersatz und eine Genugtuung zahlen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Güzmo
16.08.2019 11:35registriert Juli 2019
Gut. Jetzt wissen wir was mit dem "Arbeitgeber" passiert.

Die Dame wird aber (je nach Umständen) in Altersarmut enden ohne Altervorsorgebeiträge.

Hätte beide Seiten spannend gefunden.
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Pitefli
16.08.2019 10:19registriert April 2019
Damit es für alle simpel ist und bleibt, kann ich nur das einfache Abrechnungsverfahren empfehlen.
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Name ungültig
16.08.2019 23:17registriert August 2018
Ob erlaubt oder nicht. Es handelt sich um eine Anstellung bei einem Arbeitgeber. Jede Arbeitskraft hat das Anrecht auf eine AHV, Versicherungen usw. Ich nerv mich extrem über die, welche eine Reinigung für 20 Stutz die Stunde anstellen und noch nicht mal Beiträge leisten. Und gleichzeitig laut aufschreien bei Lohnschere und all den Problemen. Soll sich jeder selber überlegen ob er es ok findet wenn bei seinem Lohn gespart wird bis zum Gehtnichtmehr.
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Eine Anleitung für Kochfaule und alle, die es werden wollen
Winter ist für mich einfach keine Salatzeit. Deshalb laufen meine Herdplatten auf Hochtouren. Wobei, inzwischen ist es meist nur noch eine – und zwar dank Essen aus einem Topf mal vier oder sechs. Oder zu Neudeutsch: Dank Meal-Prep-tauglichen One Pot Meals.

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