Liebe Andrea
In der Schweiz gilt bei der Grundversicherung das Prinzip der Kopfprämie. Das heisst, die Versicherten bei einer Kasse zahlen einer bestimmten Region unabhängig von ihrem Einkommen für dasselbe Modell und die gleiche Franchise alle gleich hohe Prämien.
Das Krankenversicherungsgesetz Art. 65 sieht für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligungen durch die Kantone vor. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Anforderungen ans steuerbare Einkommen und Gesamtvermögen für einen Anspruch auf Prämienverbilligungen. Die Prämienverbilligungen müssen jährlich neu beantragt werden.
Grundlage für die kantonal festgelegten Prämienverbilligungen bildet die so genannte Durchschnittsprämie der Grundversicherung für die jeweilige Altersgruppe (Kinder U18, junge Erwachsene 18 bis 25, Erwachsene Ü25).
Die zuständige SVA überweist die Prämienverbilligung der Krankenkasse. Diese zieht den Betrag ab Januar von den laufenden Prämienrechnungen ab. Den Anspruchsberechtigten werden dabei unterschiedlich hohe Beiträge ausbezahlt je nach Alter und Zivilstand bzw. Lebenssituation. Die effektive Prämienhöhe beim gewählten Versicherer sowie die Franchise spielen dabei aber keine Rolle.
Sparen kannst du durch die Wahl einer günstigen Krankenkasse sowie einer hohen Franchise: Ist deine Prämie tiefer als die Durchschnittsprämie und bekommst du die volle Prämienverbilligung, muss die Kasse dir die Differenz bezahlen. Stehen keine teuren Behandlungen fürs nächste Jahr bei dir an, solltest du also besser bei der 2500 Franken Franchise bleiben.
Viele Grüsse von Comparis.ch