Man kann es nicht genug betonen: Digitales Contact-Tracing ist keine Wunderwaffe und soll auch nicht das herkömmliche Contact-Tracing ersetzen. Eine Smartphone-App wäre aber die perfekte Ergänzung zur telefonischen «Kontaktverfolgung» durch die Gesundheitsbehörden.
«Wäre»? Die Verwendung des Konjunktivs ist gleich aus mehreren Gründen angebracht:
Dieser Beitrag geht der Frage nach, was es noch braucht, damit sich die von DP-3T entwickelte und von Apple und Google unterstützte «Schweizer Lösung» durchsetzt.
Gehen wir davon aus, dass das Konsortium DP-3T unter Leitung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne (EPFL) und Zürich (ETHZ) in den nächsten Wochen eine datenschutzkonforme Corona-Warn-App fertigstellt.
Das setzt voraus, dass sich die von Apple und Google entwickelte Bluetooth-Proximity-Software in Tests als ausreichend zuverlässig erweist. Denn nur so kann die App ihren Zweck erfüllen: das frühzeitige Warnen von Personen, die sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert haben.
Eine App-Pflicht kommt nicht infrage, da sind sich Befürworterinnen und Gegner der neuartigen Technologie einig. Die Nutzung der Corona-Warn-App muss absolut freiwillig sein. Das eidgenössische Parlament will es so und hat den Bundesrat beauftragt, bis zur Sommersession im Juni eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Verhindern will man auch indirekte Zwänge. Dies soll durch ein Diskriminierungs-Verbot gewährleistet werden: Wer die App nicht nutzen will oder kann, soll deswegen im Alltag keinerlei Nachteile erfahren. So darf beispielsweise der Zutritt zu Bädern und Restaurants nicht davon abhängig gemacht werden, ein Handy (mit App) zu haben.
Kaum jemand will freiwillig eine App nutzen, wenn es mit beträchtlichen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Damit meine ich das Prozedere, wenn ein Warnhinweis eingeht.
Der Bund und die Kantone sind gefordert. Es braucht eine gut organisierte Infrastruktur, damit man sich rasch und kostenlos testen lassen kann. Gemäss den vorliegenden Informationen, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht hat, harzt es hier noch gewaltig: App-User sollen sich freiwillig in Selbsquarantäne begeben, Tests sind laut BAG erst sinnvoll und möglich, wenn Symptome auftreten.
Das ist – Entschuldigung! – absolut unsinnig. Digitales Contact Tracing kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn «Verdachtsfälle» umgehend getestet werden. Dies muss in gewissem Abstand mehrmals kostenlos möglich sein.
Wer einen Warnhinweis erhält, will möglichst rasch herausfinden, ob ein «Fehlalarm» oder eine Infektion vorliegt. (Denn sonst verbringt man vielleicht unnötigerweise viel Zeit in freiwilliger, gar unbezahlter Quarantäne.) Zudem lassen sich nur durch vermehrtes Testen von symptomlosen Personen unbemerkte Infektionen vorbeugend bekämpfen.
Halten wir fest: Um negative Anreize zu vermeiden, sollte der Bund das rasche und kostenlose Testen für alle App-User ermöglichen, die einen Warnhinweis erhalten.
Zu diesem Schluss kommen auch Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer gemeinsamen Erklärung an Bundesrat Berset und das Bundesamt für Gesundheit.
Entscheidend sei nicht nur die technische Umsetzung der App, sondern auch die Einbettung in die gesamte Präventionsstrategie. Die Begrenzung des Testens auf Personen mit Symptomen werfe die Frage auf, wozu genau die App nützlich sein soll. Zudem hätten auch Epidemiologen die Ausweitung der Testkriterien auf Personen gefordert, die durch die App gewarnt werden. Damit sie wirklich nützlich sein könne, müsse die App-Nutzung klare Folgen haben, wie:
Die drei Organisationen mahnen:
Gehen wir weiter davon aus, dass die Tracing-App für einen Grossteil der von der Bevölkerung verwendeten Smartphones (Android und iPhone) zur Verfügung steht. DP-3T testet zusammen mit Apple eine Software, die mit dem neusten mobilen Betriebssystem (iOS 13.5) läuft. Damit wäre das älteste kompatible iPhone das iPhone 6S von 2015, wobei Apple angedeutet hat, dass die Proximity-Technologie auch auf älteren iPhones (mit iOS 12) laufen könnte. Bei Smartphones, die mit dem Google-Betriebssystem Android laufen, soll Android 6.0 von 2015 die Mindestvoraussetzung sein.
Damit kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt, der die Akzeptanz der App massiv steigern kann: Gemeint ist das grenzüberschreitende Funktionieren der App.
Da das Parlament eine schnelle Lancierung der App verhindert hat und der Grunsatzentscheid zum Einsatz der neuen Technik frühstens im Juni erfolgen kann, ist fraglich, ob der Bund bereits am Verhandeln ist mit der EU. Das unkoordinierte Vorgehen bei den Grenzöffnungen – illustriert durch die einseitige Ankündigung der Italiener am Samstag – lässt wenig Gutes erhoffen. Dabei wäre eine möglichst frühzeitige gemeinsame Planung auch bei den Apps wichtig.
Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission neue Richtlinien veröffentlicht fürs digitale Contact Tracing. Die nationalen Corona-Warn-Apps sollen auch im Ausland funktionieren.
Das Roaming wird zum heissen Eisen. Wobei dies nicht nur für Touristen gilt, sondern auch für Grenzgänger:
Das elfseitige Dokument der EU-Kommission, das gemeinsam von den EU-Staaten ausgearbeitet wurde, bleibe allerdings technische Details schuldig, konstatiert netzpolitik.org. Es würden lediglich einige grundsätzliche Ansätze und Definitionen für die Apps vorgelegt.
Die EU-Kommission verzichtet bei ihren Kriterien allerdings darauf, den Elefanten im Raum anzusprechen: Das sind die zentralisierten Tracing-Systeme, die von Frankreich und weiteren Ländern realisiert werden.
Aus Schweizer Sicht ist anzumerken, dass das DP-3T-Protokoll alle grundsätzlichen Anforderungen erfüllt. Und was die Interoperabilität betrifft, wurde Vorarbeit geleistet und im Verbund mit Forschern mehrer Länder das wissenschaftliche Gerüst erarbeitet für eine europäische Tracing-Plattform.
Neben den Franzosen wollen die Briten die Bluetooth-Kontaktdaten auf zentralen Servern speichern, um das Risiko einer Ansteckung dort berechnen zu können. Dies soll den Behörden Erkenntnisse über Infektionsketten liefern, die für medizinische Studien relevant sein könnten.
Davon raten Datenschützer und IT-Experten ab.
Netzpolitik.org fasst zusammen, dass bei zentralisierten Systemen «die Kontaktdaten zwar pseudonymisiert werden», sie könnten aber in vielen Fällen leicht zurückverfolgt werden». Zugleich mache der Ansatz das ganze Netzwerk an Kontakten einer Person zentral einsehbar (Social Graph) und erlaube damit womöglich eine grossflächige Überwachung.
Denn: Bis heute ist unklar, ob der Datenaustausch überhaupt möglich sein wird mit den dezentralen Tracing-Systemen, die auf den Apple-Google-Schnittstellen basieren. Dies muss zumindest stark bezweifelt werden, auch wenn eine offizielle Bestätigung seitens Apple und Google aussteht.
DP3T betonte zudem in einem Arbeitspapier, dass Interoperabilität zwischen zentralisierten und dezentralen Apps die Nachteile beider Ansätze vereinen würde. Die Verknüpfung beider App-Ansätze könne den hohen Datenschutz der dezentralen Anwendungen erheblich schwächen.
Längst ist klar, dass nach den Ankündigungen der beiden Techkonzerne nur dezentrale Apps eine reelle Chance haben, sich im Alltag der Bürger durchzusetzen. In mehreren Ländern, in denen die Regierungen zunächst ein zentralisiertes System geplant hatten, gab es massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft. So in Italien und Deutschland.
Aus Dänemark erreichte uns letzte Woche die Nachricht über die Kehrtwende der Regierung. Man hat eingesehen, dass nur der dezentrale Ansatz Aussicht auf Erfolg hat.
EU-Beamte üben nun Druck auf die Regierungen aus, sich in dieser Frage anzugleichen, und betonen, dass die Bürger in der Lage sein müssen, sich vor einer möglichen Ansteckung zu warnen, wo immer sie sich in Europa aufhalten.
Laut Berichten haben Wirtschaftsvertreter und insbesondere Fluggesellschaften den Druck auf die Politik erhöht, eine länderübergreifende Funktionsweise zu ermöglichen.
Ergebnis: unbefriedigend. Trotz der Zweifel dränge die EU-Kommission weiterhin darauf, die beiden Ansätze interoperabel zu machen, hält netzpolitik.org fest. Man wolle nun gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten ein technisches Protokoll für Interoperabilität ausarbeiten. Wie das konkret aussehen soll, könne in Brüssel allerdings niemand sagen.
Ausserdem sorgen hochrangige EU-Vertreter mit öffentlichen Äusserungen für Wirbel und Verunsicherung.
Solche Äusserungen können missverstanden und gar als Drohungen interpretiert werden. Diesen Eindruck sollten die Verantwortungsträger unbedingt vermeiden.
Eine Corona-Warn-App ist ein freiwilliges Hilfsmittel, das auf einem Vertrauensvorschuss der Bevölkerung aufbaut. Wenn dieser Vorschuss verspielt wird, ist das ganze Vorhaben infrage gestellt und dürfte kaum Erfolg haben.
Den Forderungen von Amnesty International, der Digitalen Gesellschaft und der Stiftung für Konsumentenschutz schliesse ich mich vollumfänglich an. Die Schweizer Corona-Warn-App muss sinnvoll mit anderen Massnahmen verknüpft sein, damit sie nützt und somit auch verhältnismässig ist.
Der Bund, respektive die Bundesverwaltung und speziell das Bundesamt für Gesundheit tun gut daran, ihre mangelnde digitale Kompetenz in Sachen Corona-Bekämpfung zu stärken. Zudem müssen die internationalen Verhandlungen unbedingt vorangetrieben werden und der Bundesrat sollte transparent darüber informieren, um weitere Enttäuschungen zu vermeiden, die der Akzeptanz der neuen Technik schaden.
Abschliessend gilt zu wiederholen, was ich schon in einem früheren Kommentar betont hatte:
Sollte die Corona-Pandemie noch lange weitergehen, kann eine vertrauenswürdige Proximity-Tracing-App den Unterschied ausmachen zwischen neuerlichen staatlichen Zwangsmassnahmen und individueller Bewegungsfreiheit.
Völlig losgelöst von SARS-CoV-2 und Covid-19 macht die Entwicklung der Tracing-Software und das Schaffen der entsprechenden Infrastruktur Sinn: Die nächste (tödliche) Seuche kommt bestimmt. Spätestens dann sollten wir vorbereitet sein und nicht wieder bei Null anfangen müssen.
* Bei den mit einem Stern markierten Staaten liegen lediglich Absichtserklärungen vor und/oder es sind keine Fortschritte bekannt zu den geplanten Corona-Warn-Apps.
Die hier aufgeführten Staaten verfolgen den umstrittenen Ansatz mit einem Zentralserver (zur Datenspeicherung). Dieser zentralisierte Ansatz wird von Datenschützern und IT-Experten kritisiert und von Apple und Google technisch nicht unterstützt, was ein reibungslos funktionierendes Bluetooth-basiertes Proximity-Tracing zwischen Android-Smartphones und iPhones grundsätzlich ausschliesst: