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Bund und EU eiern bei Tracing-Apps herum – gefährden DP-3T-Lösung

epa08418877 EU Commission Vice-President Margrethe Vestager gives a press conference on the strategic orientations of the European Tourism and Transport Package at European Commission in Brussels, Bel ...
EU-Kommissarin Margrethe Vestager: Der Druck wächst, europaweit funktionierende Corona-Warn-Apps zu lancieren. Aber auch in der Schweiz gibt's noch «Baustellen».Bild: EPA
Kommentar

Die grösste Bewährungsprobe für die Corona-Warn-Apps kommt erst noch

Apple und Google können «dezentralen» Proximity-Tracing-Apps technisch zum Durchbruch verhelfen. Ob die Technologie tatsächlich etwas bringt, hängt von den staatlichen Verantwortungsträgern ab.
18.05.2020, 11:0019.05.2020, 05:58
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Man kann es nicht genug betonen: Digitales Contact-Tracing ist keine Wunderwaffe und soll auch nicht das herkömmliche Contact-Tracing ersetzen. Eine Smartphone-App wäre aber die perfekte Ergänzung zur telefonischen «Kontaktverfolgung» durch die Gesundheitsbehörden.

«Wäre»? Die Verwendung des Konjunktivs ist gleich aus mehreren Gründen angebracht:

  • Bislang hat sich keine Bluetooth-basierte Proximity-Tracing-App im realen Einsatz bewährt. Die Hoffnungen der Entwickler liegen bei Apple und Google, die voraussichtlich diese Woche eine massgeschneiderte Software für iPhones und Android-Handys veröffentlichen wollen.
  • Europas Regierungen agieren uneins. Mitten durch den Kontinent ziehen sich digitale Gräben. EU-Beamte, Industrievertreter und Experten zeigen sich besorgt, dass Grossbritannien, Frankreich und weitere Länder an zentralisierten Tracing-Systemen festhalten, die grundlegend inkompatibel sind mit dezentralen Systemen.
  • Fragwürdige Verlautbarungen und mangelnde Transparenz beeinträchtigen das Vertrauen der Bevölkerung und senken die Akzeptanz für die neuartige Technologie.
  • Auch in der Schweiz, wo dank DP-3T Pionierarbeit geleistet wird, liegt noch einiges im Argen. Der Bund muss vor der Lancierung unbedingt die Rahmenbedingungen verbessern.

Dieser Beitrag geht der Frage nach, was es noch braucht, damit sich die von DP-3T entwickelte und von Apple und Google unterstützte «Schweizer Lösung» durchsetzt.

Situation Schweiz:
Der Bund muss falsche «Anreize» beseitigen

Gehen wir davon aus, dass das Konsortium DP-3T unter Leitung der Eidgenössisch-Technischen Hochschulen Lausanne (EPFL) und Zürich (ETHZ) in den nächsten Wochen eine datenschutzkonforme Corona-Warn-App fertigstellt.

Das setzt voraus, dass sich die von Apple und Google entwickelte Bluetooth-Proximity-Software in Tests als ausreichend zuverlässig erweist. Denn nur so kann die App ihren Zweck erfüllen: das frühzeitige Warnen von Personen, die sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert haben.

Eine App-Pflicht kommt nicht infrage, da sind sich Befürworterinnen und Gegner der neuartigen Technologie einig. Die Nutzung der Corona-Warn-App muss absolut freiwillig sein. Das eidgenössische Parlament will es so und hat den Bundesrat beauftragt, bis zur Sommersession im Juni eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.

Verhindern will man auch indirekte Zwänge. Dies soll durch ein Diskriminierungs-Verbot gewährleistet werden: Wer die App nicht nutzen will oder kann, soll deswegen im Alltag keinerlei Nachteile erfahren. So darf beispielsweise der Zutritt zu Bädern und Restaurants nicht davon abhängig gemacht werden, ein Handy (mit App) zu haben.

Anreize für die App-Nutzung zu schaffen, ist falsch. Aber wie sieht es mit negativen «Anreizen» aus?

Kaum jemand will freiwillig eine App nutzen, wenn es mit beträchtlichen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Damit meine ich das Prozedere, wenn ein Warnhinweis eingeht.

Der Bund und die Kantone sind gefordert. Es braucht eine gut organisierte Infrastruktur, damit man sich rasch und kostenlos testen lassen kann. Gemäss den vorliegenden Informationen, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht hat, harzt es hier noch gewaltig: App-User sollen sich freiwillig in Selbsquarantäne begeben, Tests sind laut BAG erst sinnvoll und möglich, wenn Symptome auftreten.

Das ist – Entschuldigung! – absolut unsinnig. Digitales Contact Tracing kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn «Verdachtsfälle» umgehend getestet werden. Dies muss in gewissem Abstand mehrmals kostenlos möglich sein.

Ohne Offline-Tests ist die Online-Kontaktverfolgung nicht effektiv, sondern sinnlos.

Wer einen Warnhinweis erhält, will möglichst rasch herausfinden, ob ein «Fehlalarm» oder eine Infektion vorliegt. (Denn sonst verbringt man vielleicht unnötigerweise viel Zeit in freiwilliger, gar unbezahlter Quarantäne.) Zudem lassen sich nur durch vermehrtes Testen von symptomlosen Personen unbemerkte Infektionen vorbeugend bekämpfen.

Der «Knackpunkt»

Halten wir fest: Um negative Anreize zu vermeiden, sollte der Bund das rasche und kostenlose Testen für alle App-User ermöglichen, die einen Warnhinweis erhalten.

Zu diesem Schluss kommen auch Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer gemeinsamen Erklärung an Bundesrat Berset und das Bundesamt für Gesundheit.

Entscheidend sei nicht nur die technische Umsetzung der App, sondern auch die Einbettung in die gesamte Präventionsstrategie. Die Begrenzung des Testens auf Personen mit Symptomen werfe die Frage auf, wozu genau die App nützlich sein soll. Zudem hätten auch Epidemiologen die Ausweitung der Testkriterien auf Personen gefordert, die durch die App gewarnt werden. Damit sie wirklich nützlich sein könne, müsse die App-Nutzung klare Folgen haben, wie:

  • das Recht auf Testen und/oder
  • die Ausstellung eines Quarantänezeugnisses

Die drei Organisationen mahnen:

«Die Frage könnte sich als Knackpunkt der App erweisen: Denn wenn die Nützlichkeit der App begrenzt ist, steht auch ihre Verhältnismässigkeit infrage – und damit ihre Zulässigkeit angesichts der Risiken. Die Schwelle für einzelne Personen, sich mit oder ohne Test in Quarantäne zu begeben, muss möglichst niedrig bleiben, um die Wirksamkeit der App, deren Einsatz auf Freiwilligkeit beruht, nicht zu gefährden.»

Gehen wir weiter davon aus, dass die Tracing-App für einen Grossteil der von der Bevölkerung verwendeten Smartphones (Android und iPhone) zur Verfügung steht. DP-3T testet zusammen mit Apple eine Software, die mit dem neusten mobilen Betriebssystem (iOS 13.5) läuft. Damit wäre das älteste kompatible iPhone das iPhone 6S von 2015, wobei Apple angedeutet hat, dass die Proximity-Technologie auch auf älteren iPhones (mit iOS 12) laufen könnte. Bei Smartphones, die mit dem Google-Betriebssystem Android laufen, soll Android 6.0 von 2015 die Mindestvoraussetzung sein.

Damit kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt, der die Akzeptanz der App massiv steigern kann: Gemeint ist das grenzüberschreitende Funktionieren der App.

Da das Parlament eine schnelle Lancierung der App verhindert hat und der Grunsatzentscheid zum Einsatz der neuen Technik frühstens im Juni erfolgen kann, ist fraglich, ob der Bund bereits am Verhandeln ist mit der EU. Das unkoordinierte Vorgehen bei den Grenzöffnungen – illustriert durch die einseitige Ankündigung der Italiener am Samstag – lässt wenig Gutes erhoffen. Dabei wäre eine möglichst frühzeitige gemeinsame Planung auch bei den Apps wichtig.

«Aktuell laufen Abklärungen und Bestrebungen, dass Tracing-Apps, die ebenfalls das dezentrale Konzept DP-3T verwenden, miteinander kompatibel sind.»
Bundesamt für Gesundheit
quelle: newsd.admin.ch

Situation Europa: «Roaming» statt Alleingänge

«Wir alle hoffen, dass dieser Sommer nicht verloren ist, dass wir Urlaub machen und reisen können.»
EU-Kommissarin Margrethe Vestager

Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission neue Richtlinien veröffentlicht fürs digitale Contact Tracing. Die nationalen Corona-Warn-Apps sollen auch im Ausland funktionieren.

«EU-Bürger sollten sich auf eine einzige App verlassen können, unabhängig davon, in welcher Region oder in welchem Mitgliedstaat sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden.»
Zielsetzung der EU-Kommissionquelle: ec.europa.eu

Das Roaming wird zum heissen Eisen. Wobei dies nicht nur für Touristen gilt, sondern auch für Grenzgänger:

Das elfseitige Dokument der EU-Kommission, das gemeinsam von den EU-Staaten ausgearbeitet wurde, bleibe allerdings technische Details schuldig, konstatiert netzpolitik.org. Es würden lediglich einige grundsätzliche Ansätze und Definitionen für die Apps vorgelegt.

  • Freiwillig ✅
  • Transparent ✅
  • Temporär ✅
  • Cybersicherheit ✅
  • Anonymisierte Daten ✅
    (pseudonymisiert)
  • Bluetooth-basierte Technologie ✅
  • Plattformübergreifend
    (iOS und Android) ✅
  • Interoperabilität ❌
    (Funktioniert grenzüberschreitend)

Die EU-Kommission verzichtet bei ihren Kriterien allerdings darauf, den Elefanten im Raum anzusprechen: Das sind die zentralisierten Tracing-Systeme, die von Frankreich und weiteren Ländern realisiert werden.

Aus Schweizer Sicht ist anzumerken, dass das DP-3T-Protokoll alle grundsätzlichen Anforderungen erfüllt. Und was die Interoperabilität betrifft, wurde Vorarbeit geleistet und im Verbund mit Forschern mehrer Länder das wissenschaftliche Gerüst erarbeitet für eine europäische Tracing-Plattform.

Neben den Franzosen wollen die Briten die Bluetooth-Kontaktdaten auf zentralen Servern speichern, um das Risiko einer Ansteckung dort berechnen zu können. Dies soll den Behörden Erkenntnisse über Infektionsketten liefern, die für medizinische Studien relevant sein könnten.

Davon raten Datenschützer und IT-Experten ab.

Netzpolitik.org fasst zusammen, dass bei zentralisierten Systemen «die Kontaktdaten zwar pseudonymisiert werden», sie könnten aber in vielen Fällen leicht zurückverfolgt werden». Zugleich mache der Ansatz das ganze Netzwerk an Kontakten einer Person zentral einsehbar (Social Graph) und erlaube damit womöglich eine grossflächige Überwachung.

Denn: Bis heute ist unklar, ob der Datenaustausch überhaupt möglich sein wird mit den dezentralen Tracing-Systemen, die auf den Apple-Google-Schnittstellen basieren. Dies muss zumindest stark bezweifelt werden, auch wenn eine offizielle Bestätigung seitens Apple und Google aussteht.

DP3T betonte zudem in einem Arbeitspapier, dass Interoperabilität zwischen zentralisierten und dezentralen Apps die Nachteile beider Ansätze vereinen würde. Die Verknüpfung beider App-Ansätze könne den hohen Datenschutz der dezentralen Anwendungen erheblich schwächen.

«Sollte man tatsächlich versuchen, beide Systeme irgendwie miteinander zu verknüpfen, würde das erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen.»
quelle: netzpolitik.org

Längst ist klar, dass nach den Ankündigungen der beiden Techkonzerne nur dezentrale Apps eine reelle Chance haben, sich im Alltag der Bürger durchzusetzen. In mehreren Ländern, in denen die Regierungen zunächst ein zentralisiertes System geplant hatten, gab es massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft. So in Italien und Deutschland.

Aus Dänemark erreichte uns letzte Woche die Nachricht über die Kehrtwende der Regierung. Man hat eingesehen, dass nur der dezentrale Ansatz Aussicht auf Erfolg hat.

EU-Beamte üben nun Druck auf die Regierungen aus, sich in dieser Frage anzugleichen, und betonen, dass die Bürger in der Lage sein müssen, sich vor einer möglichen Ansteckung zu warnen, wo immer sie sich in Europa aufhalten.

Laut Berichten haben Wirtschaftsvertreter und insbesondere Fluggesellschaften den Druck auf die Politik erhöht, eine länderübergreifende Funktionsweise zu ermöglichen.

Ergebnis: unbefriedigend. Trotz der Zweifel dränge die EU-Kommission weiterhin darauf, die beiden Ansätze interoperabel zu machen, hält netzpolitik.org fest. Man wolle nun gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten ein technisches Protokoll für Interoperabilität ausarbeiten. Wie das konkret aussehen soll, könne in Brüssel allerdings niemand sagen.

«EU-Bürger müssen in der Lage sein, Warnungen vor einer möglichen Infektion auf sichere und geschützte Weise zu erhalten, egal wo sie sich in der EU befinden und welche Anwendung sie benutzen.»
Zielsetzung der EU-Kommission

Ausserdem sorgen hochrangige EU-Vertreter mit öffentlichen Äusserungen für Wirbel und Verunsicherung.

«Ohne Interoperabilität werden wir nicht reisen können.»
EU-Kommissarin Margrethe Vestager

Solche Äusserungen können missverstanden und gar als Drohungen interpretiert werden. Diesen Eindruck sollten die Verantwortungsträger unbedingt vermeiden.

Kommentar des Digital-Redaktors

Eine Corona-Warn-App ist ein freiwilliges Hilfsmittel, das auf einem Vertrauensvorschuss der Bevölkerung aufbaut. Wenn dieser Vorschuss verspielt wird, ist das ganze Vorhaben infrage gestellt und dürfte kaum Erfolg haben.

Den Forderungen von Amnesty International, der Digitalen Gesellschaft und der Stiftung für Konsumentenschutz schliesse ich mich vollumfänglich an. Die Schweizer Corona-Warn-App muss sinnvoll mit anderen Massnahmen verknüpft sein, damit sie nützt und somit auch verhältnismässig ist.

Der Bund, respektive die Bundesverwaltung und speziell das Bundesamt für Gesundheit tun gut daran, ihre mangelnde digitale Kompetenz in Sachen Corona-Bekämpfung zu stärken. Zudem müssen die internationalen Verhandlungen unbedingt vorangetrieben werden und der Bundesrat sollte transparent darüber informieren, um weitere Enttäuschungen zu vermeiden, die der Akzeptanz der neuen Technik schaden.

Abschliessend gilt zu wiederholen, was ich schon in einem früheren Kommentar betont hatte:

Sollte die Corona-Pandemie noch lange weitergehen, kann eine vertrauenswürdige Proximity-Tracing-App den Unterschied ausmachen zwischen neuerlichen staatlichen Zwangsmassnahmen und individueller Bewegungsfreiheit.

Völlig losgelöst von SARS-CoV-2 und Covid-19 macht die Entwicklung der Tracing-Software und das Schaffen der entsprechenden Infrastruktur Sinn: Die nächste (tödliche) Seuche kommt bestimmt. Spätestens dann sollten wir vorbereitet sein und nicht wieder bei Null anfangen müssen.

Länder, die auf die «Schweizer Lösung» setzen*

  • Deutschland
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Georgien
  • Irland*
  • Italien
  • Litauen
  • Niederlande*
  • Österreich
  • Portugal*
  • Schweiz
  • Spanien*

* Bei den mit einem Stern markierten Staaten liegen lediglich Absichtserklärungen vor und/oder es sind keine Fortschritte bekannt zu den geplanten Corona-Warn-Apps.

Länder mit zentralisiertem Tracing-System

Die hier aufgeführten Staaten verfolgen den umstrittenen Ansatz mit einem Zentralserver (zur Datenspeicherung). Dieser zentralisierte Ansatz wird von Datenschützern und IT-Experten kritisiert und von Apple und Google technisch nicht unterstützt, was ein reibungslos funktionierendes Bluetooth-basiertes Proximity-Tracing zwischen Android-Smartphones und iPhones grundsätzlich ausschliesst:

  • Bulgarien
  • Frankreich
  • Grossbritannien
  • Island
  • Norwegen
  • Polen
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Türkei

Länder, die unentschlossen sind oder keine Tracing-App planen

  • Belgien
  • Schweden

Quellen

Mehr über Corona-Warn-Apps

Was man über Corona-Warn-Apps wissen muss
Contact Tracing meint die persönliche Rückverfolgung von Infektionsketten. Ziel ist es, die (unbemerkte) Verbreitung von gefährlichen Infektionskrankheiten einzudämmen oder im besten Fall zu stoppen. Konkret sollen alle Leute gewarnt werden, die über eine gewisse Zeit in relativ engem körperlichen Kontakt standen mit einer infizierten Person und sich angesteckt haben könnten, ohne es zu wissen.

Zu Beginn der Corona-Krise in der Schweiz wurde Contact Tracing übers Telefon gemacht, das heisst, Infizierte (in Quarantäne) wurden zu ihrem Umfeld befragt, das sie vielleicht angesteckt hatten. Wegen der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Infektionen war dieses System allerdings bald einmal überlastet, es wird aber in der Phase nach der Lockerung der staatlichen Zwangsmassnahmen («Lockdown»), wenn es wenige Covid-19-Fälle gibt, flächendeckend betrieben von den kantonsärztlichen Diensten.

Digitales Contact Tracing funktioniert per Smartphone-App. Die Mobilgeräte registrieren über ihre Bluetooth-Verbindung automatisch und anonym, wenn sie sich über eine gewisse Zeit in unmittelbarer Nähe zueinander befunden haben. Dieses Verfahren wird auch als Proximity Tracing bezeichnet. Erst später, bzw. nur wenn eine Infektion durch einen medizinischen Test bestätigt worden ist, kann die erkrankte Person andere App-User, die sie vielleicht angesteckt hat, schnell und diskret warnen.

Singapur hat im März 2020 als einer der ersten Staaten eine auf der Messung von Bluetooth-Low-Energy-Signalen basierende App namens TraceTogether lanciert, wobei die Funktionalität eingeschränkt ist, weil der Datenaustausch zwischen iPhones und Android-Geräten nicht gut funktionierte. In Europa und weltweit werden nun Proximity-Tracing-Apps lanciert, die dieses Problem nicht haben, weil Apple und Google bei iOS und Android auf Betriebssystem-Ebene eine Schnittstelle zur Verfügung stellen.

Beim dezentralen Ansatz gilt der Grundsatz Privacy by Design: Die Datenverarbeitung (zur Berechnung des Infektionsrisikos) erfolgt auf den Mobilgeräten. Nur bei einer offiziell bestätigten Infektion und der Einwilligung des Users werden dessen anonymisierte Proximity-Daten (Schlüssel) an einen Server überragen, die es ermöglichen, Dritte zu warnen, und den Datenschutz zu gewährleisten.

Beim zentralen Ansatz werden die Proximity-Daten an einen staatlich kontrollierten Server übermittelt, wo das Infektionsrisiko berechnet wird. Diese System-Architektur ist von über 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern rund um den Globus als problematisch bezeichnet worden, weil der System-Betreiber nachträglich und heimlich Funktionen ändern («Function Creep») oder zusätzliche Funktionen einführen könnte («Mission Creep»).

Apple und Google unterstützen dezentrale Proximity-Tracing-Apps durch eine technische Kooperation. Sie stellen autorisierten App-Entwicklern eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung, die Corona-Warn-Apps zuverlässige Bluetooth-Distanzschätzungen und Datenaustausch zwischen Android- und iOS-Geräten ermöglicht. Zudem haben die US-Techkonzerne das Proximity Tracing direkt in die weltweit dominierenden mobilen Betriebssysteme integriert.

Freiwillige Nutzung ist laut Apple und Google Bedingung und wird auch von der Schweizer Corona-Warn-App «SwissCovid» umgesetzt. Das heisst, digitales Contact Tracing kann nicht vom Staat erzwungen werden, sondern erfolgt nur mit Zustimmung der User (Opt-in).
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37 Kommentare
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Basti Spiesser
18.05.2020 12:09registriert März 2019
Die grösste Bewährungsprobe für die App ist, ob wir überhaupt noch neue Infektionen haben, bis sie endlich fertig ist.
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Dave1974
18.05.2020 11:33registriert April 2020
Vielleicht hilft es ja, dass auch grosse, anerkannte Organisationen auf eine mögliche Testung auch ohne Symptome pochen, wenn man alarmiert wird.
Ist für mich das Zünglein an der Waage um die Leute ins Boot zu bringen, die eine solche App "wahrscheinlich" installieren würden.

Und gut gewählter Titel. :)
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Geff Joldblum
18.05.2020 13:55registriert August 2019
Also eines muss man dem Coronavirus ja lassen. Er hat es geschafft, dass Daniel Schurter endlich zeigen darf/kann, dass er gute und inhaltvolle Artikel schreiben kann...und nicht nur Apple-Fanboy-Infos raushauen darf/kann. 😁💪
Grosses Lob! 👍
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