Der Bund lässt die Hosen runter: So genau ist die Schweizer Tracing-App wirklich
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Mittwoch ein umfangreiches FAQ zur Proximity-Tracing-App veröffentlicht. Darin werden Fragen zum Persönlichkeitsschutz beantwortet, aber auch die genaue Funktionsweise erklärt. Zudem hat der Kommunikationschef des BAG, einen ganzen Fragenkatalog von watson (Redaktor und User) beantwortet. Nachfolgend findest du die wichtigsten neuen Fakten.
Bitte beachten: Im Folgenden sind Fragen, die nur die Pilotphase betreffen, mit einem roten Punkt markiert. Fragen, die sich auf die anschliessende Lancierungsphase beziehen (sofern das Parlament grünes Licht gibt), sind mit einem grünen Punkt gekennzeichnet.
Falls deine Frage tatsächlich noch nicht beantwortet wurde vom Bundesamt für Gesundheit (siehe auch Quellen), dann lass es uns via Kommentarfunktion wissen.
Wann bringt die Tracing-App etwas? 🟢
Das BAG betont, dass die App das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen und mithelfen könne, die Kontakte von Neuinfizierten zu eruieren.
Je mehr Menschen die App nutzen, desto höher seien «die Wirksamkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Kontakte erkannt und gemeldet werden können».
Wie ist die Verbindung zum Contact Tracing der Kantone? 🟢
Wenn die Tracing-App den Usern einen Warnhinweis anzeigt, dann gibts damit noch keinen Kontakt zum klassischen Contact Tracing der kantonalen Gesundheitsbehörden. Der Kontakt passiert laut BAG erst, wenn der normale medizinische Behandlungsweg beschritten wird. Der behandelnde Arzt stellt dann den Kontakt zum Kanton her.
Der kantonale Dienst kann bei der Kontaktaufnahme nachfragen, ob man die App genutzt hat in den vergangenen Tagen. Bejaht man dies und willigt ein, andere App-User anonym zu warnen, erhält man vom kantonalen Dienst einen sogenannten «Covidcode». Das ist ein Zahlencode, den man dann (freiwillig) in der App eingeben kann, um andere Smartphone-User auf eine mögliche Infektion hinzuweisen.
Der Covidcode wird auf einem speziell gesicherten Server der Bundesverwaltung generiert. Die Zugriffsrechte seien den getesteten Personen vorbehalten, hält das BAG fest.
Werden App-Daten zur Überwachung der Krankheit verwendet? 🟢
Laut BAG werden «einige wenige anonyme Daten» zu Statistikzwecken verwendet:
- Anzahl erzeugter Aktivierungscodes pro Kanton
- Anzahl der Anrufe bei der spezifischen Hotline für die benachrichtigten User
- Anzahl der App-Downloads
Wo sind die Server? 🟢
Die Server befinden sich laut BAG «in den Datencentern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden von der Bundesverwaltung in der Schweiz gehosted».
Im Hinblick auf die geplante grenzüberschreitende Funktionsweise der nationalen Corona-Warn-Apps heisst es:
Wie genau misst die App? 🔴
Laut BAG-Angaben müssen App-User mit ihren Smartphones «für kurze Zeit weniger als etwa zwei Meter Abstand voneinander entfernt sein». Über Bluetooth (Low Energy) würden aber nur verschlüsselte IDs, sogenannte Prüfsummen, zwischen den Mobilgeräten ausgetauscht.
Wie wichtig ist der Faktor Zeit bei «Kontakten» mit Infizierten? 🟢
Damit überhaupt ein Warnhinweis per App angezeigt wird, muss man sich über eine vorbestimmte Zeit in räumlicher Nähe zu einer infizierten Person befunden haben.
Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne? 🟢
Der Schweizer Epidemiologe Marcel Salathé, einer der Gründer des DP-3T-Konsortiums, erklärt, dass es sich bei beiden um wichtige Massnahmen zur Covid-19-Bekämpfung handelt.
Aber wichtig ist, dass man sich in Quarantäne isoliert. Man war in Kontakt mit einer infizierten Person, und könnte das Virus deshalb haben und weitergeben. Deshalb gilt es, während der Inkubationszeit keine Kontakte mehr zu haben, um mögliche Übertragungen zu verhindern. 2/n
— Marcel Salathé (@marcelsalathe_d) May 13, 2020
Kann ich die App testen? 🔴
Nein, vermutlich nicht. Das ist für die allermeisten Leute in der Schweiz nicht möglich. Es sei denn, du bist Armeeangehöriger, Hochschulforscher oder arbeitest im Spital.
Siehe unten: Wie läuft die Testphase ab?
Wer wird per App alarmiert? 🟢
Merkt die App, wenn es eine Plexisglas-Wand hat? 🟢
Nein. Eine Schutzwand zwischen zwei Smartphone-Usern wird nicht erkannt.
Ist die Corona-Warn-App barrierefrei? 🟢
Noch nicht.
Bei der geplanten Lancierung (im Juni) soll die App laut BAG auf einem Stand sein, «bei der sie von Menschen mit visuellen Einschränkungen grundsätzlich bedienbar ist».
Bei den «weiteren Personen und Organisationen», die laut Medienmitteilung des Bundesrates in der Testphase einbezogen werden, handle es sich «insbesondere um Interessengruppen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen».
Wie wirkt sich die App auf den Akku aus? 🔴
Das ist noch nicht bekannt.
Das BAG schreibt, die Schweizer Corona-Warn-App sei «so energiesparend wie möglich umgesetzt».
Kann man Bluetooth-Ohrstöpsel nutzen? 🟢
Ja, das soll laut BAG gehen. Die Nutzung von Bluetooth für die Verbindung mit Kopfhörern etc. werde auch mit aktivierter Proximity-Tracing-App weiterhin möglich sein.
Kann man Bluetooth nur für die App nutzen? 🟢
Nein, es ist laut BAG nicht möglich, quasi «unsichtbar» für Dritte (und damit perfekt geschützt vor allfälligen Hackerangriffen und Bespitzelungen) durch die Stadt zu gehen.
Lässt sich die App deaktivieren? 🟢
Man kann die Tracing-Funktion (in der iPhone- und Android-App) vorübergehend deaktiveren.
Da die Corona-Warn-App allerdings nur funktioniere, wenn das Tracing aktiviert ist, empfiehlt das BAG, die Funktion nicht zu deaktivieren und das Smartphone bei sich zur tragen, wenn man das Zuhause verlässt und möglicherweise in Kontakt kommt mit infizierten Personen.
Die App lässt sich aber auch jederzeit löschen.
Was kostet die App und wer bezahlt? 🟢
Für die Nutzer ist die App gratis.
Die endgültigen Entwicklungskosten können laut BAG noch nicht beziffert werden. Die anfänglichen Kosten (für die Konzeption und das Prototyping) würden durch Forschungsgelder der EPFL/ETHZ getragen. Die Weiterentwicklung und der Betrieb werden durch den Bund finanziert.
Update: Die IT-Firma Ubique Innovation in Zürich erhält vom Bund 1,8 Millionen Franken, um die Schweizer Corona-Warn-App fertigzustellen. Mit dem Geld würden laut BAG «die Anpassung der App an den Bundesstandard, die Weiterentwicklung sowie Wartung und Unterstützung finanziert».
Was tun, wenn die App zwar warnt, man aber keine Symptome hat? 🟢
Solange man keine Symptome habe, seien eine medizinische Abklärung oder ein Labortest nicht notwendig, schreibt das Bundesamt für Gesundheit im FAQ für App-User.
Betroffenen wird geraten:
- «Sie können bereits ansteckend sein, ohne es zu merken.
- Schützen Sie Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr Umfeld, indem Sie in den zehn Tagen nach der Begegnung unnötige Kontakte vermeiden. Die ersten Symptome treten am häufigsten innerhalb dieses Zeitraums auf.
- Überwachen Sie Ihren Gesundheitszustand.»
Man solle weiterhin die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen und den Coronavirus-Check machen, sobald Covid-19-Symptome auftreten. Daraufhin erhalte man dann eine der Situation angepasste Empfehlung.
Was tun, wenn man sich krank fühlt? 🟢
Siehe oben: Coronavirus-Check.
Kann man sich nach einem Warnhinweis umgehend testen lassen? 🟢
Nein, das ist laut BAG nicht vorgesehen. Weder in der Pilotphase, noch nach der offiziellen App-Lancierung.
Was bringt die App, wenn man sich nicht testen lassen kann? 🟢
Dazu argumentiert das BAG:
Darf man weiter arbeiten nach einem «Alarm»? 🟢
Ja.
Wenn per App ein Warnhinweis eingeht, dass man möglicherweise in engerem Kontakt mit einer infizierten Person war, dann erfolgen alle weiteren Schritte freiwillig.
Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden.
Wie löst man über die App einen Alarm aus, weil man sich infiziert hat? 🟢
Dazu heisst es im FAQ:
Wie intensiv und häufig wird das BAG während der Testphase kommunizieren? 🔴
Das sei noch nicht entschieden, teilt das BAG mit.
Wird in der Testphase die ganze Funktionalität getestet? 🔴
Auch wenn das BAG die entsprechende Medienanfrage nicht mit einem klaren Ja beantwortet, sieht es so aus.
Getestet werden demnach:
Besteht nach einem Alarm ein Anrecht auf Lohnfortzahlung? 🟢
Nein. Das BAG empfiehlt eine freiwillige Quarantäne, «sofern möglich». Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung sei in diesem Fall «aktuell nicht gegeben», heisst es im FAQ. Und:
Wann hat man Anrecht auf Lohnfortzahlung? 🟢
Hierzu nennt das FAQ zwei Möglichkeiten:
Wie läuft die Testphase ab? 🔴
Der Bundesrat teilte am Mittwoch mit:
Wie gross ist die Gruppe der App-Tester? 🔴
Das kann oder will das BAG noch nicht verraten.
Wie weit ist die Implementierung der Apple-Google-Schnittstellen fortgeschritten? 🔴
Dazu teilt der BAG-Kommunikationschef mit:
Laut früherer Vorankündigung der beiden US-Techkonzerne soll die Software «Mitte Mai» veröffentlicht werden.
Warum brauchts bei der Android-App Zugriff auf den Standort? 🟢
Das ist ein Problem, das Google als Herausgeberin der Betriebssystem-Software Android kreiert hat: Die Freigabe von Bluetooth ist an die Freigabe des Standorts gekoppelt.
Damit die Schweizer Corona-Warn-App funktioniert und Zugriff auf Bluetooth hat, müssen Android-User auf ihrem Smartphone also die GPS-Ortung freigeben.
Das BAG versichert:
Android-Entwickler Google tut gut daran, die fragwürdige Koppelung der Funktionen möglichst rasch aufzuheben.
Lautet die offizielle Bezeichnung für die App «Swiss PT-App»? 🟢
Nein.
Dazu schreibt Gregor Lüthy:
Kann man die App selbst kompilieren und ausprobieren? 🔴
Ja, das sei «mit entsprechenden technischen Kenntnissen möglich», teilt das BAG auf Anfrage mit.
Gibt es bereits einen rechtlichen Rahmen für die App? 🔴
Ja.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 für die Pilotphase eine befristete Verordnung verabschiedet.
Sie trägt den sperrigen Titel «Verordnung über den Pilotversuch mit dem ‘Swiss Proximity-Tracing-System' zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren».
Sie stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt die Organisation, den Betrieb, die bearbeiteten Daten sowie die Nutzung der Proximity-Tracing-App für die Dauer der Pilotphase.
Und sie ist bis am 30. Juni 2020 befristet.
Gelten die Angaben zur Pilotphase auch nachher? 🟢
Nein, es kann noch Änderungen geben.
Kann man die Apple Watch fürs Tracing nutzen? 🟢
Das geht nicht klar aus dem FAQ hervor. Möglich wäre es, was die technischen Anforderungen der App betrifft. Hingegen erfüllen laut BAG viele Fitnessbänder diese Anforderungen nicht.
Auf welchen Handys läuft die App? 🟢
Das BAG nennt folgende Voraussetzungen:
- Aktuelle Version der mobilen Betriebssysteme iOS (mind. Version 13) oder Android (mind. Version 6)
- Zugang zum App Store von Apple oder zum Google Play Store
- aktiviertes Internet (kann auch vorübergehend deaktiviert sein)
- aktiviertes Bluetooth (BLE)
- 10 Megabyte (MB) freier Speicherplatz
Können Grenzgänger die App nutzen? 🟢
Ja. Das ist laut BAG möglich bzw. sinnvoll.
In einem ersten Schritt sei die Schweizer Corona-Warn-App für das Schweizer Territorium gedacht. Für Grenzgänger und Personen, die sich häufig in der Schweiz aufhalten, lohne es sich aber auf jeden Fall, die App runterzuladen und zu nutzen. Sie stehe grundsätzlich jedermann zur Verfügung.
Was ist, wenn man das Handy verliert? 🟢
Dann sind auch die auf dem Mobilgerät gespeicherten App-Daten («Kontakte») der vergangenen 21 Tage verloren und können nicht wiederhergestellt werden.
Wie lang sind Daten auf dem Handy? 🟢
21 Tage. Dann werden die sogenannten «Kontakt-Ereignisse» unwiderruflich gelöscht, wie das BAG betont.
Die Daten seien beim Verlust oder beim Kauf eines neuen Smartphones nicht wiederherstellbar. Auf einem neuen Gerät müsse die Corona-Warn-App neu installiert werden.
Müssen Test-User eine Geheimhalte-Vereinbarung unterzeichnen? 🔴
Nein. Die App-Tester sind an keine Geheimhaltungsklausel gebunden, wie das BAG auf Anfrage mitteilt.
Quellen
- newsd.admin.ch: Fragen und Antworten – Swiss Proximitiy-Tracing-App (Swiss PT-App) (PDF)
- Medienmitteilung Bundesrat: Coronavirus – Verordnung für Proximity-Tracing-App verabschiedet (13. Mai)
