— BM.I (@BMI_OE) 21. September 2017
Das Bundesministerium des Innern hat vor gut zehn Tage per Twitter eine hilfreiche Illustration dazu geliefert, welche Art von Gesichtsbedeckung ab 1. Oktober verboten wird und was erlaubt bleibt. Die Polizei verspricht, das neue Gesetz «mit Fingerspitzengefühl» anzuwenden.
Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz: pic.twitter.com/5lFsru8XYB
— BM.I (@BMI_OE) 21. September 2017
Doch auch die beste aller Illustrationen lässt Interpretationsspielraum offen. Zeit also, das Innenministerium um Präzisierung zu bitten.
Erlaubt ist ein Schal auf Grund von witterungsbedingten Umständen / als Schutz vor Frost.
— BM.I (@BMI_OE) 21. September 2017
Doch auch die redlichen Bemühungen der Beamten, die Fragen der Bürger zu beantworten, reichen nicht aus. Aus der Präzisierung ergeben sich weitere Unklarheiten.
Darf ich einen Schal tragen wenn es lauwarm ist aber mir zu kalt auf der Vespa?
— Veit Dengler (@veitdengler) 21. September 2017
Unmissverständlich ist die Darstellung immerhin, wenn es um Clowns und den Krampus geht (eine im Brauchtum des Ost-Alpenraums verankerte Schreckgestalt).
Ich begrüße das Clown-und Krampusverbot im öffentlichen Raum. 🕴 pic.twitter.com/iI7Y6N6sCu
— Florian Klenk (@florianklenk) 21. September 2017
Klar ist auf jeden Fall: Das neue Gesetz dürfte Juristenfutter liefern:
In welchem Fach hast du dissertiert? "Gesichtsverhüllungsrecht!" pic.twitter.com/ikiQsXliil
— Peter Bußjäger (@PeterBussjaeger) 28. September 2017
Auch klar: Es gibt Widerstand dagegen. Auf Facebook haben sich bereits knapp 1000 Personen für das 1. «Traditionelle Wiener Vermummungsfest» angemeldet. Es beginnt am 1. Oktober um 0:00 Uhr – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes. (cbe)