Der Vater, der in Hamburg seine einjährige Tochter und seine Ex-Partnerin getötet haben soll, stritt zuvor um das Sorgerecht für das Kind.
Bei einem Termin am Amtgericht St. Georg habe die Familienrichterin am Mittwoch deutlich gemacht, dass sie dem Antrag des nicht verheirateten Mannes auf das Sorgerecht nicht stattgeben werde, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag.
Die Entscheidung hätte Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des 33 Jahre alten Mannes aus dem westafrikanischen Niger haben können. Nach Angaben des Einwohnerzentralamts hatte er eine bis 2019 befristete Aufenthaltserlaubnis – wegen des Kindes.
Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, am Donnerstag im S-Bahnhof Jungfernstieg mit einem Messer auf die 34 Jahre alte Frau und das Kind eingestochen zu haben – auf dem Bahnsteig, vor vielen Zeugen und auch in Gegenwart eines weiteren Kindes der Frau.
Kurz nach der Bluttat hatte der Mann selbst bei der Polizei angerufen und seinen Aufenthaltsort mitgeteilt. Er wurde dann festgenommen. (sda/apa/dpa)