Darf Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier nicht betäubt wurde, als bio gekennzeichnet werden? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden.
Laut dem Obersten Gerichtshof der EU sei die Betäubung der Tiere die beste Technik, um das Tierwohl während der Schlachtung am wenigsten zu beeinträchtigen. Die rituelle Schlachtung ohne Betäubung werde mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit geduldet, ein Bio-Zertifikat könne es aber dafür nicht geben.
In Frankreich hatte eine Tierschutzorganisation geklagt. Sie wollte gegen eine Firma vorgehen, die ihre Halal-Hacksteaks mit dem Label «aus ökologischem/biologischem Landbau» beworben hatte. Das Problem dabei war, dass die Tiere vor der Schlachtung nicht betäubt wurden. Das französische Verwaltungsgericht gab den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter.
In der EU-Verordnung zum Bio-Gütesiegel steht vorgeschrieben, dass «in allen Stadien der Produktion strenge Tierschutznormen eingehalten werden und die Tiere beispielsweise bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden müssen», schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Das stehe im Widerspruch zur traditionellen Schächtung, bei der auf Betäubung verzichtet wird.
Produzenten von koscheren oder Halal-Produkten, welche mit dem Bio-Label werben und die Tiere vor der Schlachtung betäuben, seien vom Urteil nicht betroffen. (jaw)