Die von einigen EU-Staaten angestrebte Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten – etwa durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern – hat im Europarat Besorgnis ausgelöst. Diese Lösung berge «gravierende Risiken bezüglich der Menschenrechte».
In einem ausserhalb der Zuständigkeit der EU vorgenommenen Asylverfahren könnten sich Migranten in einer «rechtlichen Grauzone» wiederfinden – zumal viele Drittstaaten die internationalen Standards für Menschenrechte nicht einhielten, erklärte die Parlamentarische Versammlung der paneuropäischen Staatenorganisation am Mittwoch in einer Entschliessung.
Flüchtlinge könnten so von «Folter und unmenschlicher Behandlung» oder sogar von Sklaverei betroffen sein, wie sich dies in Lagern in Libyen gezeigt habe, warnte die Versammlung. An die 47 Europaratsländer appellierten die Abgeordneten, die Migrationskontrolle nicht in Länder zu verlagern, in denen «Recht und Gesetz, Politik und Praxis nicht den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen». Daher müsse vor jeder Vereinbarung über eine Kooperation bei der Regulierung der Flüchtlingsbewegungen und Asylverfahren eine «Folgeabschätzung bezüglich der Menschenrechte» vorgenommen werden.
Die Abgeordneten forderten die Europaratsländer auf, stattdessen die Bearbeitung von Asylanträgen durch ihre Botschaften und Konsulate in den Herkunftsländern zu verstärken. Dies könne verhindern helfen, dass Menschen von Schlepperorganisation bezüglich ihrer Chancen auf ein Asylrecht betrogen werden. Für besonders bedrohte Flüchtlingsgruppen sollten die Europaratsländer zudem spezielle Verfahren für beschleunigte Asylanträge in ihren diplomatischen Vertretungen anbieten.
Die Versammlung forderte zugleich alle Europaratsländer auf, die Rettung von Flüchtlingen in Seenot «unter allen Umständen über alle anderen Erwägungen zu stellen». Dazu müssten sie Schiffen auch von NGOs Zugang zu ihren Häfen gewähren. (sda/afp)