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Jeremy Meeks, besser bekannt unter der Bezeichnung «der heisseste Häftling der Welt», ist Vater geworden. Knapp ein Jahr, nachdem Meeks' Affäre mit der Millionenerbin Chloe Green bekannt wurde, haben die beiden einen Sohn bekommen.
«Wir freuen uns, die Geburt unseres wunderschönen Bübchens Jayden Meeks-Green anzukündigen», teilten die frischgebackene Eltern auf Instagram mit. «Er wurde am 29. Mai 2018 geboren. Mami und Baby geht's beiden gut».
Als Meeks vor knapp einem Jahr von Paparazzi fotografiert wurde, wie er auf einer Yacht in Südfrankreich die Erbin der Textilkette Topshop abknutschte, war er noch mit Melissa verheiratet, mit der er ebenfalls ein Kind hat.
Melissa klagte damals in Interviews, wie gedemütigt sie sich fühle – nicht wegen des Seitensprungs, sondern wegen der Art und Weise, wie sie davon erfahren musste.
Meeks wurde 2014 bekannt, als ein Polizeifoto von ihm viral ging. Der knackige Knacki hatte bereits 2002 wegen Diebstahls gesessen und wurde 2014 wegen Waffenbesitzes verhaftet. Nachdem er wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen worden war, arbeitet er als Model. (aargauerzeitung.ch)
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Das Bundesgericht hat am Mittwoch den Arzt Pierre Beck freigesprochen. Er hatte einer gesunden 89-Jährigen ein Medikament verschrieben, das ihr zum Suizid verhalf. Bioethiker Christoph Rehmann-Sutter sagt, warum dieses Urteil sinnbildlich für eine unzureichende Rechtslage in der Schweiz punkto Sterbehilfe steht.
Der Arzt Pierre Beck verhalf 2017 einer 89-jährigen zum Suizid, indem er ihr das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital verschrieb. Die Frau war gesund und zurechnungsfähig. Nach langem Hin und Her hat das Bundesgericht Beck nun vom Vorwurf, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben, freigesprochen. Was bedeutet dieses Urteil aus Ihrer Sicht?
Christoph Rehmann-Sutter: Der Fall zeigt, dass in der Schweiz viele Fragen in Bezug auf die Beihilfe zu Suizid noch immer nicht geklärt sind. Zum Beispiel, wie in gewissen Fällen strafrechtlich damit umgegangen werden soll. Es ist bezeichnend, dass es bei diesem Prozess nur darum ging, ob Beck gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat, und nicht darum, ob er sich der Tötung schuldig gemacht hat.