Schweiz
Aargau

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gemeindeschreiber

Fall Boswil: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Gemeindeschreiber Wicki

Hat der Boswiler Gemeindeschreiber Daniel Wicki sein Amt missbraucht, als er Einbürgerungsgesuche verschleppte? Die Staatsanwaltschaft trifft derzeit Abklärungen, hält sich aber bedeckt. Ein Aarauer Rechtsanwalt schätzt die Situation für die AZ ein.
23.01.2019, 14:20
Eva Berger, Dominic Kobelt / ch media
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Daniel Wicki, Gemeindeschreiber in Boswil.
Daniel Wicki.

Am letzten Freitag hat der Boswiler Gemeinderat entschieden, Gemeindeschreiber Daniel Wicki freizustellen, nachdem er erst am vorangegangenen Dienstag an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt war. Mitte Dezember hatte ihn der Gemeinderat wegen eines laufenden Verfahrens nach Rassismusvorwürfen auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Am Mittwoch nun sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Fiona Strebel, auf Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten dabei sei, «diverse Abklärungen zu treffen und dann gestützt auf diese Abklärungen über das weitere Vorgehen entscheiden wird».

Details zu den Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft nennt Strebel nicht. Die Frage steht im Raum: Hat sich Wicki des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht, in dem er mehrere Einbürgerungsgesuche verschleppt und Unterlagen nicht an den Kanton weitergeleitet hat?

Kein aktives Handeln

Der Aarauer Rechtsanwalt André Kuhn schätzt für die AZ die Situation ein. «Soweit von aussen erkennbar, liegt in diesem Fall kein Amtsmissbrauch vor», sagt er. Ein solcher liege laut Strafgesetz vor, wenn jemand sich selber oder jemand anderem einen unrechtmässigen Vorteil verschafft oder wenn jemand sein Amt missbraucht, um einem anderen einen Nachteil zu verschaffen. «Das hat Daniel Wicki meines Erachtens nicht getan», so Kuhn, ein Amtsmissbrauch setze generell eine Handlung voraus und nicht bloss eine Unterlassung. Nach jetzigem Kenntnisstand habe sich Daniel Wicki aber weder aktiv einen Vorteil verschafft noch jemand anderem aktiv einen rechtlichen Nachteil. Für die einbürgerungswilligen Personen, deren Gesuche verschleppt worden waren, sei durch Wickis Nichtstun durchaus zwar ein Nachteil entstanden, «dieser Nachteil ist, soweit erkennbar, jedoch ein faktischer Nachteil und kein rechtlicher. Die Rechtsposition der Einbürgerungskandidaten wird durch die längere Bearbeitungszeit nicht verändert», so Kuhn. «Nicht alles, was jemandem zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch strafbar», fasst er zusammen.

Ein Instrument hätten die Geschädigten dennoch. «Den Behörden ist man nicht schutzlos ausgeliefert», sagt der Rechtsanwalt. Sie könnten eine Rechtsverzögerungsbeschwerde einreichen um zu erwirken, dass ihr Anliegen innert angemessener Frist erledigt wird. «Das kann jeder und jede machen, die wegen Verzögerungen durch die Behörden unverhältnismässig lange auf die Weiterbearbeitung ihres Falles warten müssen», so Kuhn.

«Gesuche nicht weiterleiten, das geht nicht. Es braucht ein Kontrollsystem» – die wichtigsten Momente aus dem Talk zum Fall Boswil

      Video: © Tele M1

«Ein sensibles Thema»

Auch in der Sendung «Talk Täglich» wird über den Fall Boswil diskutiert. Renate Gautschy, die Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung, stellt klar: «Der Gemeinderat hätte genauer hinschauen müssen.» Einbürgerungen seien ein sensibles Thema. «Jede Gemeinde braucht ein internes Kontrollsystem und klare Prozesse, die regeln wie es nach dem Ja der Gemeindeversammlung weitergeht.» Das könne so aussehen, dass der Gemeindeschreiber dem Gemeinderat regelmässig rapportiere, wo sich die Dossiers gerade befinden.

Dass der Gemeinderat nicht gemerkt habe, dass sich Wicki auf Facebook abfällig über Flüchtlinge äusserte, kann Gautschy aber nachvollziehen: «Es ist unmöglich, alles zu überprüfen, was Angestellte posten.» Gabriela Suter, Präsidentin der SP Aargau, fordert von den Gemeinden Richtlinien, was ihre Angestellten auf sozialen Plattformen tun dürfen und was nicht. «Bereits kleinere Firmen haben Guidelines, die das regeln.» Eine Aufgabe für die Gemeindeammänner-Vereinigung? Gautschy zeigt sich offen: «Das werden wir gerne aufnehmen.»

Der ganze Talk Täglich zum Fall Boswil:

Der Gemeindeschreiber ist weg – der Gemeinderat angeschlagen. Der Fall Boswil hinterlässt seine Spuren. Hetzerische Aussagen im Internet und verschleppte Einbürgerungsdossier kosteten dem Gemeindeschreiber den Job. Wie konnte es soweit kommen, wer hat Fehler gemacht und was sind die Lehren aus dem Fall? Video: © telem1

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Video: watson/Nico Franzoni, Lya Saxer
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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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G͓͚̼u͇̠̞g̻͚͔i̺̘̘
23.01.2019 14:42registriert August 2015
So ungefähr
«Dieser Tag ist ein dunkler Tag»: Dutzende Flüchtlinge finden in einem LKW in Österreich den Tod
Das 50-60 Leute in diesem Lastwagen gestorben sind, wird bei dieser Ungeheuerlichkeit ganz schnell  ...
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Joe Smith
23.01.2019 16:34registriert November 2017
Der Anwalt André Kuhn liegt falsch: Auch ein Unterlassen kann strafbar sein, das nennt sich dann «Unterlassungsdelikt». Auch das die Betroffenen keinen Nachteil gehabt hätten stimmt nicht: So konnten sie zum Beispiel nicht abstimmen und nicht für Ämter kandidieren. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist aber Vorsatz, und Herr Wicki wird sich wohl auf den Standpunkt stellen, er habe die Sache nicht absichtlich liegen lassen sondern sei nur nachlässig gewesen oder mit der Arbeit nicht nachgekommen.
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qolume
23.01.2019 15:51registriert Februar 2014
Das würde also bedeuten, wenn ich aktiv einfach nicht Arbeite, was dann ja wieder Passivität ist das völlig in Ordnung? ¯\_(ツ)_/¯
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