Wer alles von der Gemeinde finanziell unterstützt wird, weiss man als Einwohner nicht – oder genauer gesagt, man darf es gar nicht wissen, weil diese Angaben dem Datenschutz unterliegen. In der Aargauer Gemeinde Effingen kam es allerdings vor wenigen Wochen diesbezüglich zu einer Panne.
Denn vom 13. bis zum 24. November fand die Aktenauflage für die Winter-Gemeindeversammlung vom 24. November statt. Wie üblich wurden sämtliche Akten, inklusive den Budgets 2018, zusätzlich auf der Website der Gemeinde publiziert. Aus Versehen ist für eine kurze Zeit eine Version mit Namen (Bezüger materieller Hilfe, Pflegefinanzierung, Zinsen usw.) aufgeschaltet worden. Ein aufmerksamer Bürger hat dieses Versehen entdeckt und dem kantonalen Gemeindeinspektorat gemeldet.
«Sobald wir auf diese Datenschutzverletzung hingewiesen wurden, haben wir das Budget auf der Homepage ausgewechselt», schrieb der Gemeinderat im November in einem Brief, welcher der AZ vorliegt, an diverse Empfängerinnen und Empfänger in Effingen. Darin betonte die Behörde: «Gemeinderat und Verwaltung bedauern dieses Versehen und bitten Sie um Entschuldigung. Wir hoffen, dass Ihnen keine Unannehmlichkeiten daraus entstanden.»
Gemeindeschreiberin Barbara Kastenholz ergänzt: «Wir bedauern den Vorfall, hätten es jedoch begrüsst, wenn der/die aufmerksame Bürger/in dies direkt der Gemeindeverwaltung gemeldet hätte.» Dann hätte diese die Budget-Version auf der Website umgehend austauschen können. Das Entschuldigungsschreiben ging an alle betroffenen Personen. «Bis heute haben wir keine persönliche Rückmeldung erhalten», ergänzt Kastenholz.
Gemäss Gemeindeinspektorat handle es sich nicht um eine «massive Datenschutzverletzung», da während der Auflage der Jahresrechnung auch alle Namen, welche in den Rechnungen enthalten sind, eingesehen werden können, so Kastenholz.
Der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz, Gunhilt Kersten, ist bisher kein solcher Fall im Aargau bekannt. Im Rahmen von Schulungen, Merkblättern und über ihre Website über das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz orientiert sie die Gemeinden über die geltenden Regeln. Tätig wird sie von Amtes wegen oder auf Anzeige hin. Stellt sie eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz fest, kann sie der betreffenden Gemeinde eine Empfehlung abgeben.
Im Fall der Gemeinde Effingen sei keine Anzeige eingegangen, sagt Kersten. Die Erteilung einer Empfehlung von Amtes wegen sei nicht angezeigt, weil die betreffende Gemeinde die Namen der Sozialhilfebezüger versehentlich und nicht vorsätzlich bekannt gegeben hat und sie nach Bekanntwerden des Fehlers sofort von der Website entfernt hat.
Ein Anlass für eine Empfehlung wäre dann gegeben, wenn ein «Systemfehler» vorliegen würde, wenn die Gemeinde nicht wüsste, dass es sich bei Daten von Sozialhilfebezügern um besonders schützenswerte Daten handelt. Da der Datenschutzbeauftragten keine weiteren Fälle bekannt sind und der aktuelle Fall nicht auf Rechtsunkenntnis beruht, sieht sie keine speziellen Massnahmen vor. (aargauerzeitung.ch)